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Für ein sicheres Arbeitsumfeld

Sicheres Arbeitsumfeld

Richtlinien betreffend Diskriminierung und Belästigung für Gesuchstellende und Partnerinstitutionen

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Ein sicheres Arbeitsumfeld, in dem niemand diskriminiert oder belästigt wird und das die Diversität und Chancengleichheit fördert: Für diese grundlegenden Werte setzt sich Pro Helvetia intern, aber auch im Rahmen ihrer Fördertätigkeiten und Partnerschaften ein.

Voraussetzungen der Unterstützung

Die Stiftung möchte den Kulturbetrieb fördern, indem sie Rahmenbedingungen schafft, die ein respektvolles und faires Arbeitsumfeld gewährleisten.
Dazu hat Pro Helvetia Richtlinien betreffend Diskriminierung und Belästigung erstellt. Diese enthalten verbindliche Vorgaben und beschreiben das Vorgehen, das zur Anwendung kommt, wenn im Rahmen eines Projekts oder einer von der Stiftung unterstützten Partnerschaft Fälle von Persönlichkeitsverletzung, Diskriminierung, psychischer oder sexueller Belästigung gemeldet werden.

Die in allen Landessprachen und auf Englisch verfügbaren Richtlinien gelten für alle Gesuchstellenden von Pro Helvetia sowie für ihre Partnerinstitutionen im In- und Ausland. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist per 10. Mai 2023 verpflichtend und gehört zu den Voraussetzungen für den Erhalt und für die Verwendung von finanzieller Unterstützung. Alle Gesuchstellenden werden bei der Einreichung eines Gesuchs über die Richtlinien in Kenntnis gesetzt. Durch Ankreuzen des Pflichtfelds werden die Kenntnisnahme und die Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinien bestätigt. Auch wenn es nicht im Kompetenzbereich von Pro Helvetia liegt, Ermittlungen anzustellen und Personen strafrechtlich zu verfolgen, kann eine Fallmeldung ein Prüfverfahren bzw. die Einstellung der Unterstützung nach sich ziehen.

Laufendes Engagement

Seit Juni 2022 unterliegen alle Aktivitäten der Stiftung internen Richtlinien zum Schutz der persönlichen Integrität. Diese gelten sowohl für die Belegschaft im In- und Ausland als auch für die Jurys, die Fachkommission sowie den Stiftungsrat.