Unsere Büros und Partner weltweit

Auftrag und gesetzliche Grundlagen

Pro Helvetia fördert Schweizer Kunst und Kultur mit Blick auf Vielfalt und hohe Qualität. Als Förderinstitution des Bundes unterstützen wir Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse.

Unsere Fördertätigkeit als autonome Stiftung umfasst:

Künstlerisches Schaffen

Wir vergeben Werk-, Produktions- und Kreationsbeiträge an Kulturschaffende von überregionaler Bedeutung und tragen damit dazu bei, dass in der Schweiz neue herausragende künstlerische Kreationen, Prototypen oder Produktionen entstehen.

Kulturaustausch in der Schweiz

Wir unterstützen künstlerische Projekte und Veranstaltungen, die zur Verbreitung von Werken und zur Verständigung zwischen den Regionen beitragen. Dies geschieht unter anderem in Form von Beiträgen an Tourneen innerhalb der Schweiz, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Übersetzungen und Festivals.

Kulturaustausch, Verbreitung und Promotion ausserhalb der Schweiz

Zur Verbreitung von Schweizer Kunst und Kultur im Ausland sowie zur Förderung des Austauschs mit anderen Kulturräumen leisten wir Beiträge an Veranstaltungen, Projekte und Übersetzungen. Damit sich Schweizer Kulturschaffende in internationalen Netzwerken und Märkten besser positionieren können und von Veranstaltern im In- und Ausland stärker wahrgenommen werden, setzen wir Massnahmen zur internationalen Promotion um und finanzieren verschiedene Schweizer Länderauftritte.

Kulturelle Impulse

Mit spezifischen Förder- und Rechercheprogrammen tragen wir dazu bei, wesentliche Entwicklungen und Herausforderungen in der Kulturförderung zu identifizieren, entsprechende Massnahmen zu entwickeln sowie Impulse und Raum für Innovation zu schaffen.

Nachwuchs

Kunst- und Kulturschaffenden mit Aussicht auf eine nationale oder internationale Karriere bieten wir in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerinstitutionen Residenz- und Coachingprogramme an, ermöglichen Auftrittsgelegenheiten und leisten Beiträge an Vernetzungsangebote.

Kunstvermittlung

Wir fördern Massnahmen, die das Publikum für eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Künsten gewinnen und ihm so künstlerische Werke und Darbietungen näherbringen. Gefördert werden insbesondere neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens.

Unsere Aufgaben im Detail finden Sie im Kulturförderungsgesetz (s. unten).


Gesetzliche Grundlagen

Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Unser Auftrag, den wir autonom erfüllen, steht im Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009. Dieses beschreibt auch das Zusammenspiel der Kulturarbeit des Bundes zwischen der Stiftung und dem Bundesamt für Kultur (BAK). Den Zahlungsrahmen von Pro Helvetia bestimmt das Parlament mit der Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes.

Die grundlegenden Dokumente für unsere Arbeit sind:
Kulturförderungsgesetz
Kulturförderungsverordnung
Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021-2024
Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024)
Beitragsverordnung Pro Helvetia
Geschäftsordnung Pro Helvetia

Weiterführende Links zur öffentlichen Kulturförderung in der Schweiz

Leitfaden
«Evaluieren in der Kultur»

Kostenlos bestellen oder herunterladen

Bundesamt für Kultur (BAK)www.bak.admin.ch
Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK)www.edk.ch
Städtekonferenz Kultur (SKK)www.skk-cvc.ch
Kulturförderung Schweizwww.kulturfoerderung.ch