Auftrag und gesetzliche Grundlagen
Pro Helvetia fördert Schweizer Kunst und Kultur mit Blick auf Vielfalt und hohe Qualität. Als Förderinstitution des Bundes unterstützen wir Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse.
Unsere Fördertätigkeit als autonome Stiftung umfasst:
Künstlerisches Schaffen
Wir vergeben Werk-, Produktions- und Kreationsbeiträge an Kulturschaffende von überregionaler Bedeutung und tragen damit dazu bei, dass in der Schweiz neue herausragende künstlerische Kreationen, Prototypen oder Produktionen entstehen.
Kulturaustausch in der Schweiz
Wir unterstützen künstlerische Projekte und Veranstaltungen, die zur Verbreitung von Werken und zur Verständigung zwischen den Regionen beitragen. Dies geschieht unter anderem in Form von Beiträgen an Tourneen innerhalb der Schweiz, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Übersetzungen und Festivals.
Kulturaustausch, Verbreitung und Promotion ausserhalb der Schweiz
Zur Verbreitung von Schweizer Kunst und Kultur im Ausland sowie zur Förderung des Austauschs mit anderen Kulturräumen leisten wir Beiträge an Veranstaltungen, Projekte und Übersetzungen. Damit sich Schweizer Kulturschaffende in internationalen Netzwerken und Märkten besser positionieren können und von Veranstaltern im In- und Ausland stärker wahrgenommen werden, setzen wir Massnahmen zur internationalen Promotion um und finanzieren verschiedene Schweizer Länderauftritte.
Kulturelle Impulse
Mit spezifischen Förder- und Rechercheprogrammen tragen wir dazu bei, wesentliche Entwicklungen und Herausforderungen in der Kulturförderung zu identifizieren, entsprechende Massnahmen zu entwickeln sowie Impulse und Raum für Innovation zu schaffen.
Nachwuchs
Kunst- und Kulturschaffenden mit Aussicht auf eine nationale oder internationale Karriere bieten wir in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerinstitutionen Residenz- und Coachingprogramme an, ermöglichen Auftrittsgelegenheiten und leisten Beiträge an Vernetzungsangebote.
Kunstvermittlung
Wir fördern Massnahmen, die das Publikum für eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Künsten gewinnen und ihm so künstlerische Werke und Darbietungen näherbringen. Gefördert werden insbesondere neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens.
Unsere Aufgaben im Detail finden Sie im Kulturförderungsgesetz (s. unten).
Gesetzliche Grundlagen
Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Unser Auftrag, den wir autonom erfüllen, steht im Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009. Dieses beschreibt auch das Zusammenspiel der Kulturarbeit des Bundes zwischen der Stiftung und dem Bundesamt für Kultur (BAK). Den Zahlungsrahmen von Pro Helvetia bestimmt das Parlament mit der Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes.
Weiterführende Links zur öffentlichen Kulturförderung in der Schweiz
Bundesamt für Kultur (BAK) | www.bak.admin.ch |
Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) | www.edk.ch |
Städtekonferenz Kultur (SKK) | www.skk-cvc.ch |
Kulturförderung Schweiz | www.kulturfoerderung.ch |