Förderinformationen


Wichtige Informationen für Gesuchstellende


Bei Ablehnung

Rekursmöglichkeit

Nach Erhalt eines negativen Entscheides durch die Pro Helvetia besteht die Möglichkeit, innert 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einzuholen (s. Beitragsverordnung Pro Helvetia). Dieses rechtlich verbindliche Schreiben muss schriftlich verlangt werden. Für die postalische Zustellung der Verfügung ist zwingend eine Zustellperson mit Postadresse in der Schweiz anzugeben. Pro Helvetia kann für die Ausfertigung der Verfügung eine Gebühr erheben.

Nach Erhalt einer solchen Verfügung kann innert 30 Tagen ein Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht angestrebt werden.