Abstract colorful graphic

Visuelle Künste

Focus Photo

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
N/A

Was

Produktion neuer fotografischer Projekte auf Basis eines spezifischen jährlichen Fokus.

Für 2024 lautet der jährliche Fokus «Sensorial Imaging»:

In einer Welt, die sich ständig verändert, spielen Bilder eine immer wichtigere Rolle. Dank ihnen können wir nicht nur den Zustand der Welt eingehender betrachten, dokumentieren und unser Bewusstsein dafür schärfen, sondern auch über die Realität hinausgehen und uns alternative Universen vorstellen. Auch wenn sie sich oft als sichtbare Phänomene materialisieren, die mit der Fotografie eingefangen werden können, haben die Veränderungen, die wir erleben, auch eine sensorische und emotionale Dimension, die deutlich schwerer greifbar ist. Wie können wir sichtbar machen, was wir nicht sehen, aber fühlen? Wie können wir komplexe Realitäten verstehen, die von Strukturen abhängen, die nicht fassbar sind und mit blossem Auge nicht gesehen werden können? Und wie können wir die Rolle der Fotografie und der Bilder neu denken, um die Wahrnehmungen und Emotionen widerzuspiegeln, die Gesellschaften prägen?

Mit dieser Ausschreibung sollen sich Fotograf:innen und Künstler:innen, die sich bereits in ihrer Arbeit mit diesen Fragen beschäftigen, im Rahmen eines neuen Projekts eingehend mit ihnen auseinandersetzen. Gefördert werden neue fotografische Projekte (analog, digital, CGI usw.), die mit dem konkreten Ziel einer öffentlichen Präsentation konzipiert und erstellt werden. Wir begrüssen jeden Ansatz, der sich auf innovative und zeitgemässe Weise mit dem Thema befasst.

Mögliche Ansätze für den diesjährigen Schwerpunkt «Sensorial Imaging» umfassen:

  • Projekte, die sich thematisch mit der Rolle der Sinneswahrnehmung in der Fotografie auseinandersetzen, insbesondere im Zusammenhang mit sozialen, politischen und ökologischen Phänomenen;
  • experimentelle Projekte, die Techniken zur Einbeziehung der Sinneswahrnehmung in fotografische Produktionsprozesse entwickeln;
  • Projekte, die sich mit den Arbeitsbedingungen von Fotograf:innen und Künstler:innen befassen, insbesondere mit den emotionalen und ethischen Herausforderungen, vor denen sie stehen.

Für wen

Fotograf:innen und Künstler:innen

Auswahlkriterien

  • Künstlerische, dokumentarische und/oder angewandte fotografische Arbeit
  • Unveröffentlichtes Projekt, konzipiert und produziert mit dem Ziel der öffentlichen Verbreitung (Ausstellung, Veröffentlichung, Präsentation usw.) und einer entsprechenden Strategie
  • Relevante Auseinandersetzung mit dem Fokus
  • Hohe künstlerische Originalität und Qualität des Vorhabens
  • Realisierbarkeit des Vorhabens
  • Bedeutung des Werks in der Entwicklung des künstlerischen Schaffens der Antragsstellenden

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Der Beitrag beträgt fix CHF 15’000,00 pro Projekt.

Der Beitrag kann alle notwendigen Kosten decken, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, mit Ausnahme von Infrastruktur-, Ausrüstungs- und Betriebskosten sowie von Wartungskosten von digitalen Formaten.

Inhalt des Gesuchs

  • Konzept zu Inhalt, Form und Umsetzung des Vorhabens, mit Arbeits- und Zeitplan
  • Strategie für die öffentliche Präsentation – ist diese bereits angesetzt, mit entsprechenden Belegen (Einladung, Vertrag etc.)
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Werkdokumentation der letzten Jahre sowie Lebenslauf inkl. Auflistung der bisherigen öffentlichen Präsentationen in einem einzelnen PDF

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Ausgeschlossen sind Projekte journalistischer Recherchen und Reportagen (mit Publikationen in Printmedien oder digitalen Formaten) sowie PR-Projekte.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte, die Teil eines schulischen Curriculums oder einer Aus- bzw. Weiterbildung sind, sowie Neuauflagen, Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne.
  • Für bereits laufende Projekte werden keine Beiträge gesprochen.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von 8 Wochen
Frühestes Startdatum des Projekts8 Wochen nach Eingabefrist

Zusätzliche Informationen

Image by Eurostandard

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.