Design

Game Design Emerging Talents: She Got Game

Zielgruppe
Praktizierend ohne Schweizbezug
Eingabedatum
1. Dezember

Was

«She Got Game» ist ein Mentoringprogramm zur Förderung der Chancengleichheit in der schweizerischen und der internationalen Game-Industrie. Es fördert die Vertretung von Frauen in Führungspositionen durch den Austausch mit erfahrenen internationalen Fachpersonen aus der Game-Industrie.

Für wen

  • Die Ausschreibung richtet sich an alle, die sich als Frauen identifizieren.
  • Als Emerging Talents gelten Spieleentwicklerinnen oder Game Studios, deren fachspezifische Ausbildung oder Unternehmensgründung (als juristische Person) weniger als 7 Jahre zurückliegt.

Auswahlkriterien

  • Digitale Inhalte für Geräte wie Computer, Spielekonsolen, Mobilgeräte oder solche für Mixed Reality, deren Nutzung ein hohes Mass an Interaktion erfordert und eine grosse Auswirkung auf den Inhalt hat
  • Klar definierte Zielsetzungen in Bezug auf die Teilnahme und Karriere
  • Originalität, Durchführbarkeit, Innovationsgrad und Marktfähigkeit des Projektes
  • Urheber- und Nutzungsrechte liegen bei der Projektträgerinnenschaft

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Individuelle Coaching-Massnahmen und Input-Talks für Projektentwicklung, Geschäftsstrategie, Finanzen, Marketing, PR und Pitch-Training
  • Teilhabe in einer wachsenden Community von Game-Entwicklerinnen
  • Potenzieller Zugang zu internationalen Messen
  • CHF 3’000 für die Produktion eines Prototyps bzw. einer Demoversion

Inhalt des Gesuchs

  • Kurzer Lebenslauf (inkl. Angaben zur Ausbildung, Nationalität bzw. zum Aufenthaltsstatus in der Schweiz)
  • Kurze Beschreibung des aktuellen Projekts, mit Information zu Art und Genre, dem Gameplay, der Plattform, dem Entwicklungsstatus und zum Zielpublikum, zusammen mit entsprechendem Bildmaterial (max. 10 A4- Seiten)
  • Projektportfolio
  • Erwartungen an die Ziele des Programms
  • Sämtliche Unterlagen sind in Englisch einzureichen

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind

  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne oder zu Promotionszwecken
  • Rein technologische Projekte ohne erkennbare erzählerische und/oder ästhetische Inhalte

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. Oktober
Eingabedatum1. Dezember
Eröffnung des Entscheids1.1.
Frühestes Startdatum des Projekts1.2.

Zusätzliche Informationen

  • Alle Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
  • Das Programm ist zeitlich anspruchsvoll. Im Laufe der 6 Monate wird mit ca. 30 Stunden Aufwand für Mentorat, Vorträge und Präsentationen gerechnet (plus zusätzliche potenzielle Zeit für die Teilnahme an einem Anlass bzw. einem Festival).

Online-Informationsveranstaltung

Am 22. Oktober um 14 Uhr CET findet online eine Informationsveranstaltung zum Programm statt.

Anmeldung: https://forms.office.com/e/R2WbxWTTt9

Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Schweizbezug oder mit Wohnsitz in einem der folgenden Ländern:

Arabische Region

  • Ägypten
  • Algerien
  • Jordanien
  • Libanon
  • Marokko
  • Palästina
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China

  • Festlandchina
  • Hongkong
  • Macau
  • Taiwan

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tome and Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
Image by Lydia Perrot

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.