Design

Game Design Emerging Talents: Vorproduktion

Gesuchseingaben möglich ab: 1. Januar

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. März und 1. September

Was

Entwicklung eines Prototyps

Für wen

Als Emerging Talents gelten professionelle Spieleentwickler:innen, deren fachspezifische Ausbildung oder Unternehmensgründung (als juristische Person) weniger als 7 Jahre zurückliegt

Auswahlkriterien

  • Originalität, Durchführbarkeit, hoher Innovationsgrad und Marktfähigkeit
  • Eigenständiges Konzept – ebenfalls zulässig sind Weiterentwicklungen eines eigenen, bereits realisierten Projekts
  • Digitale Inhalte für Geräte wie Computer, Spielekonsolen, Mobilgeräte oder solche für Mixed Reality, deren Nutzung ein hohes Mass an Interaktion erfordert und eine grosse Auswirkung auf den Inhalt hat
  • Urheber- und Nutzungsrechte liegen bei der Projektträger:innenschaft
  • Mindestens 50% der Beteiligten haben die Schweizer Staatsangehörigkeit oder den ständigen Wohnsitz sowie ihren Arbeitsmittelpunkt in der Schweiz

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Maximal CHF 20’000
  • Ergänzende, individuelle Coaching-Massnahmen sind möglich

Inhalt des Gesuchs

  • Spielbarer Prototyp
  • Trailer (maximal 2 Minuten)
  • Projektbeschreibung (maximal 20 A4-Seiten) inkl. Bildmaterial, CV der beteiligten Personen, Marktanalyse mit Zielgruppenbeschreibung, Plan für Entwicklung, Produktion und kommerziellen Vertrieb
  • Detailliertes Budget und Finanzierungsplan inkl. Angaben zur Drittfinanzierung
  • Sämtliche schriftliche Unterlagen sind in Englisch einzureichen

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind

  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne oder zu Promotionszwecken
  • Rein technologische Projekte ohne erkennbare erzählerische und/oder ästhetische Inhalte

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. Januar und 1. Juli
Eingabedatum1. März und 1. September
Eröffnung des EntscheidsJuni und November
Frühestes Startdatum des Projekts1. Juli und 1. Januar

Entscheidungsprozesse

Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.

Zusätzliche Informationen

Milestones-Planning

Mit allen unterstützten Projekten wird eine individuelle Planung mit Projektmeilensteinen inkl. Zeitplanung erarbeitet.

Online-Informationsveranstaltung

Im Winter und Sommerfinden jeweils Informationsveranstaltungen zu den Fördermassnahmen online statt.

Anmeldung: https://forms.office.com/e/BBhUeCeQtn

Gesuchseingaben möglich ab: 1. Januar

Image by Data Orbit and Lucas Manser

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.