Darstellende Künste
Gastspiel ausserhalb der Schweiz
Was
Gastspiele von Produktionen von Gruppen und Kunstschaffenden aus der Schweiz an Spielstätten und Festivals ausserhalb der Schweiz
Für wen
Gruppen und Kunstschaffende aus der Schweiz
Auswahlkriterien
- Voraussetzung: Die Spielstätte bezahlt eine angemessene Gage und übernimmt die Kosten für Autor:innenrechte, Übernachtungen und Taggelder.
- Priorisiert werden Projekte mit nachhaltigem Reiseverhalten, insbesondere bei grösseren Distanzen.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
- Die Unterstützung bemisst sich i.d.R. an der Höhe der Reise- und Transportkosten vom Sitz der Compagnie aus.
- Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen und hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden.
- Freie Gruppen und Kunstschaffende können zusätzlich für die Diffusionsarbeit eine Pauschale beantragen, die je nach Grösse und Komplexität des Projekts zwischen CHF 500 und CHF 2000 pro Gastspielort beträgt.
- Die CO2-Kompensation kann von Pro Helvetia übernommen werden.
Inhalt des Gesuchs
- Projektbeschreibung
- Angaben zu den beteiligten Personen
- Ort und Datum des/r Gastspiels/e (mit Spielstättenbestätigung)
- Detaillierte Aufstellung aller Reisen und Transporte und deren Kosten
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (inkl. Anfragen bei anderen Förderinstanzen)
Eingabetermine und Entscheidfristen
Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000 | Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000 | Gesuche um Beiträge über CHF 50’000 | |
Eingabedatum | ganzjährig offen | ganzjährig offen | 1. September 1. Dezember 1. März 1. Juni |
Frühestes Startdatum des Projekts | Acht Wochen nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe |
Eröffnung des Entscheids | Innerhalb von acht Wochen | Innerhalb von vier Monaten | Innerhalb von vier Monaten |