
Darstellende Künste
Gastspiel ausserhalb der Schweiz
Was
Gastspiele von Produktionen von Gruppen und Kunstschaffenden der Darstellenden Künste aus der Schweiz an überregional etablierten Spielstätten und Festivals ausserhalb der Schweiz
Für wen
Gruppen und Kunstschaffende der Darstellenden Künste aus der Schweiz. Diese Förderung richtet sich ausschliesslich an Gruppen und Kunstschaffende aus dem Bereich Tanz, Theater, Musiktheater, zeitgenössischer Zirkus, Strassenkunst oder Kleinkunst.
Auswahlkriterien
- Die Spielstätte bezahlt eine angemessene Gage und übernimmt die Kosten für Autor:innenrechte, Übernachtungen und Taggelder.
- Entlöhnung aller Beteiligten gemäss den Empfehlungen der Schweizer Berufsverbände (alle Arbeitstage inkl. Reisetage)
- Priorisiert werden Projekte mit nachhaltigem Reiseverhalten, insbesondere bei grösseren Distanzen.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
- Die Unterstützung bemisst sich i.d.R. an der Höhe der Reise- und Transportkosten vom Sitz der Compagnie aus.
- Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen und hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden.
- Freie Gruppen und Kunstschaffende können zusätzlich für die Diffusionsarbeit eine Pauschale beantragen, die je nach Grösse und Komplexität des Projekts zwischen CHF 500 und CHF 2000 pro Gastspielort beträgt.
- Die CO2-Kompensation kann von Pro Helvetia übernommen werden.
Inhalt des Gesuchs
- Projektbeschreibung
- Angaben zu den beteiligten Personen
- Schriftliche Spielstättenbestätigung/en mit folgenden Angaben: Ort und Datum der bestätigten Aufführung/en, Höhe der Gagen, weitere Leistungen (siehe Auswahlkriterien)
- Detaillierte Aufstellung aller Reisen und Transporte und deren Kosten
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (inkl. Anfragen bei anderen Förderinstanzen)
Eingabetermine und Entscheidfristen
| Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000 | Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000 | Gesuche um Beiträge über CHF 50’000 | |
| Eingabedatum | ganzjährig offen | ganzjährig offen | 1. September 1. Dezember 1. März 1. Juni |
| Frühestes Startdatum des Projekts | Acht Wochen nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe |
| Eröffnung des Entscheids | Innerhalb von acht Wochen | Innerhalb von vier Monaten | Innerhalb von vier Monaten |
Entscheidungsprozesse
Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.