Darstellende Künste
Gastspiele ausserhalb der Schweiz
Was
Gastspiele von mehreren Gruppen und Kunstschaffenden aus der Schweiz an Spielstätten und Festivals ausserhalb der Schweiz. Bei einem Gastspiel einer einzelnen Gruppe muss das Gesuch von dieser Gruppe eingereicht werden.
Für wen
Spielstätten und Festivals ausserhalb der Schweiz
Auswahlkriterien
- Die Spielstätte präsentiert mehrere Produktionen von Gruppen und Kunstschaffenden aus der Schweiz.
- Die Spielstätte bezahlt eine angemessene Gage und übernimmt die Kosten für Autor:innenrechte, Übernachtungen und Taggelder.
- Priorisiert werden Projekte mit nachhaltigem Reiseverhalten, insbesondere bei grösseren Distanzen.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
- Die Unterstützung bemisst sich i.d.R. an der Höhe der Reise- und Transportkosten vom Sitz der Compagnie aus.
- Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen und hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden.
- Die CO2-Kompensation kann von Pro Helvetia übernommen werden.
Inhalt des Gesuchs
- Projektbeschreibung
- Angaben zu den beteiligten Personen
- Ort und Datum des/r Gastspiels/e
- Detaillierte Aufstellung aller Reisen und Transporte und deren Kosten
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (inkl. Anfragen bei anderen Förderinstanzen)
Eingabetermine und Entscheidfristen
Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000 | Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000 | Gesuche um Beiträge über CHF 50’000 | |
Eingabedatum | ganzjährig offen | ganzjährig offen | 1. September 1. Dezember 1. März 1. Juni |
Frühestes Startdatum des Projekts | Acht Wochen nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe |
Eröffnung des Entscheids | Innerhalb von acht Wochen | Innerhalb von vier Monaten | Innerhalb von vier Monaten |