Musik

Kreation und Produktion: zeitgenössiche Musik

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. März und 1. September

Hinweis 

Für diese neue Fördermassnahme darf der Start Ihres Projekts frühestens am 1. Juli 2025 erfolgen. Findet Ihr Projekt zwischen 1. März und 30. Juni 2025 statt, kontaktieren Sie uns bitte unter music@prohelvetia.ch.

Was

Kreations- und Produktionsbeiträge für neue musikalische Werke (Kompositionsaufträge, Musiktheater, Klanginstallationen, musikalische Produktionen mit Verbindungen zu anderen künstlerischen Disziplinen)

Für wen

Überregional etablierte Musikschaffende und Ensembles aus der Schweiz in den Bereichen Zeitgenössische Musik, Musiktheater, Klangkunst, neue Volksmusik

Auswahlkriterien

  • Die Musikschaffenden sind überregional etabliert und regelmässig an renommierten Veranstaltungsorten in- und ausserhalb der Schweiz präsent.
  • Die Musikschaffenden wurden von Pro Helvetia bereits im Rahmen von Projekten im Ausland unterstützt.
  • Die erste öffentliche Präsentation findet im Rahmen eines renommierten Festivals und/oder einer relevanten Konzertreihe in- oder ausserhalb der Schweiz statt.
  • Angemessene Honorare an die Musikschaffenden.
  • Angemessene finanzielle Beteiligung weiterer Förderstellen.
  • Strategie zur nationalen und internationalen Diffusion.
  • Künstlerische Relevanz, Anzahl und Qualität der Veranstaltungsorte und Spieldaten, nationales und internationales Diffusionspotenzial

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Gesamtdimension des Projekts, den Honoraren und den Produktionskosten.

Der maximale Beitrag liegt bei CHF 25’000.

Inhalt des Gesuchs

  • Projektbeschreibung (Konzept und Umsetzung)
  • Angaben zu den Beteiligten
  • Terminplan für die Kreations- und Produktionsphase
  • Ort und Datum aller bestätigten Aufführungen
  • Detailliertes Budget getrennt nach Kreations- und Produktionskosten (Kreation, Proben, etc.) und Aufführungskosten. Bei allen Personalkosten sind die Sozialabgaben zu budgetieren.
  • Detaillierter Finanzierungsplan (inkl. Anfragen bei anderen Förderstellen und Leistungen von Koproduzierenden).

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Es ist nicht möglich, das gleiche Gesuch gleichzeitig bei den Fördergefässen «Kreation und Produktion: aktuelle Musik» und «Kreation und Produktion: zeitgenössische Musik» einzureichen.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. Januar und 1. Juli
Eingabedatum1. März und 1. September
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von 4 Monaten
Frühestes Startdatum des Projekts1.Juli und 1. Januar

Entscheidungsprozesse

Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.

Image by Flora Mottini

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.