Alle Sparten

Kunst+: Austausch

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Professioneller Austausch über künstlerische Zugänge oder experimentelle Herangehensweisen zwischen Kunstschaffenden und Expert:innen aus anderen Bereichen. Das Format bietet Kunstschaffenden die Möglichkeit, sich über eine Zeitspanne von 3 bis 12 Monaten regelmässig mit Expert:innen aus gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen auszutauschen.

Für wen

Zwei oder mehrere Personen (Kunstschaffende:r und Expert:in(en) aus gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen).

Auswahlkriterien

  • Potential für Inspiration und professionelle Weiterentwicklung aller Beteiligten
  • Originalität und Qualität des geplanten Austauschs zu künstlerischen Prozessen (gemeinsame Interessen und thematischen Fragestellungen, gleichberechtigte Begegnung)
  • Austausch zu künstlerischen Prozessen und thematischen Fragestellungen

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Beitrag von maximal CHF 10‘000

  • Der Beitrag kann Honorare und administrative Kosten decken

Inhalt des Gesuchs

  • Beschreibung, Motivation und Erläuterung des Potenzials der Zusammenarbeit
  • Realisierungsplan
  • Budget und Finanzierungsplan (inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen)
  • Angaben zu den beteiligten Personen (Lebensläufe, Portfolios, etc.) und eine unterzeichnete Absichtserklärung. Sämtliche Projektbeteiligte müssen bei der Eingabe bekannt sein
  • Das Gesuch muss von den Kunstschaffenden eingereicht werden

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Beiträge an Infrastruktur-, Ausrüstungs- und Betriebskosten
  • Beiträge an Austausche, bei denen eine Person ausschliesslich eine beratende Funktion einnimmt oder ein Coaching von Kunstschaffenden im Vordergrund steht
  • Beiträge an die Recherche oder Produktion eines künstlerischen Werkes als Ergebnis des Austauschs. Gesuche für künstlerische Nachfolgeprojekte (d. h. nach Abschluss des Austauschs) können bei Pro Helvetia im Rahmen der regulären Fördertätigkeit gestellt werden

Eingabetermine und Entscheidfristen

Eingabedatumganzjährig offen
Frühestes Startdatum des ProjektsAcht Wochen nach Gesuchseingabe
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von acht Wochen
Image by Charlotte Krieger

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.