© Donia Jornod

Alle Sparten

Kunst+: Recherchebeitrag

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Beitrag an eine kollaborative Recherche zwischen einer kunstschaffenden Person und einer Fachperson aus einem nicht-künstlerischen Bereich (z. B. sozial oder wissenschaftlich), mit dem Ziel, Fragestellungen im Kontext von Nachhaltigkeit oder nachhaltiger digitaler Transformation und deren strukturellen Bedigungen zu bearbeiten.

Für wen

Zwei oder mehr Personen, darunter mindestens eine kunstschaffende Person aus einer von Pro Helvetia geförderten Sparte sowie mindestens eine Fachperson mit ausgewiesenem Leistungsausweis aus gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen in Verbindung mit Nachhaltigkeit und/oder digitaler Transformation. Die erste Zusammenarbeit liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.

Auswahlkriterien

  • Reflexion und Skizze der Rechercheziele
  • Erkennbare Impulse für Transformation (z.B. neue Perspektiven, Ausdrucksformen oder Zusammenarbeit)
  • Innovationspotenzial durch gleichberechtigte Kollaboration von Kunst mit nicht-künstlerischen Bereichen
  • Thematische und methodische Relevanz in Bezug auf Nachhaltigkeit oder nachhaltige digitale Transformation
  • Fachliche und künstlerische Qualität sowie Realisierbarkeit des Vorhabens
  • Bedeutung des Vorhabens für die künstlerische Entwicklung der antragstellenden Person

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Beitrag von maximal CHF 10’000
  • Die Höhe des Beitrags von Pro Helvetia darf nicht über 50% des Gesamtbudgets liegen
  • Zusätzlich können Kunstschaffende mit Kinderbetreuungspflichten bei internationalen Recherchereisen eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1’000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Inhalt des Gesuchs

  • Projektbeschreibung (max. 2 A4-Seiten): Ziel, Relevanz, Vorgehen
  • Konzeptuelle Beschreibung der Recherche
  • Realisierungsplan
  • Budget und Finanzierungsplan (inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen)
  • Angaben sämtlicher beteiligten Personen (CV, Portfolios, Rollen, Funktion, Aufgaben etc.)

Gesuchseinreichung durch die kunstschaffende Person

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Beiträge an Recherchen, an denen sich Personen beteiligen, die noch in Ausbildung sind
  • Mehrfacheingaben: Pro Person und Projekt darf nur ein Gesuch eingereicht werden
  • Aus einem Recherchebeitrag lässt sich kein Anspruch auf einen späteren Produktionsbeitrag ableiten

Eingabetermine und Entscheidfristen

Eingabedatumganzjährig offen
Frühestes Startdatum des ProjektsAcht Wochen nach Gesuchseingabe
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von acht Wochen

Entscheidungsprozesse

Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.
  • das Vorhaben Reisen in Regionen voraussetzt, für die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum Zeitpunkt der Gesuchstellung von Reisen abrät.

Allgemeiner Entscheidprozess

Einleitung

Im Folgenden wird der Entscheidprozess von Gesuchen visualisiert. Vollständige und rechtlich relevante Informationen entnehmen Sie der Beitragsverordnung (BVO).

Visualisierung

Flussdiagramm zur Gesuchseingabe mit drei Phasen: formelle Prüfung, inhaltliche Prüfung und Entscheidung mit farblich markierten Schritten und Ergebnissen.