Alle Sparten

Recherchereise nach West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Zwei- bis vierwöchige Recherchereise in einer Region Westafrikas, Zentralafrikas, Ostafrikas und südliches Afrika (die vollständige Länderliste finden Sie unten)

Für wen

Kulturschaffende aus der Schweiz in allen von Pro Helvetia unterstützten Sparten. Möglich sind Bewerbungen von Einzelpersonen oder Künstler:innenduos.

Auswahlkriterien

  • Starkes professionelles Interesse an der gewählten Destination, verbunden mit der eigenen künstlerischen Praxis, sowie am Networking mit der lokalen Kulturszene.
  • Ein konkretes Recherchethema, das den Austausch zwischen den Kulturszenen der Schweiz und der gewählten Destination vertiefen kann.
  • Kenntnisse der englischen Sprache oder der Sprache(n) der gewählten Destination, um eine reibungslose und effektive Kommunikation zu gewährleisten.
  • Aus ökologischen Gründen sind Gesuchstellende angehalten, eine Reisedauer von mindestens zwei Wochen in Betracht zu ziehen.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Unterkunft
  • Reisekosten
  • Per diems
  • Coach: Eine Fachperson aus der lokalen künstlerischen Szene, die Vernetzung und Austausch unterstützt.
  • Zusätzlich können Kunstschaffende mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Inhalt des Gesuchs

  • Titel und kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Motivation, die das professionelle Interesse und die künstlerische Recherche am gewählten Zielort erklärt
  • Gewünschte Dauer des Aufenthalts und Zielort
  • CV und Portfolio

Alle Bewerbungen müssen in englischer Sprache eingereicht werden.

Eingabetermine und Entscheidfristen

EingabedatumGanzjährig offen
Eröffnung des Entscheids8 Wochen nach Gesuchseingabe
Frühestes Startdatum des Projekts3 Monate nach Gesuchseingabe

Zusätzliche Informationen

  • Pro Helvetia übernimmt keine Verantwortung für die Bewilligung von Visumsanträgen von Kunstschaffenden, mitreisende Kinder, Partner:innen, Familienangehörigen oder Betreuungspersonen.
  • Aktuelle Reiseempfehlungen sind zu beachten, von Reisen in Risikogebiete wird abgeraten. Weitere Informationen zu den einzelnen Regionen sind in den Verbindungsbüros erhältlich.

Mögliche Destinationen:

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tome and Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
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Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.