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Alle Sparten

Residenz in Südasien und Vietnam

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. März, 23:59 (MEZ)

Was

Bis zu dreimonatige Residenzaufenthalte in einer Partnerinstitution in Südasien oder in Vietnam (die vollständige Liste der Residenzpartnerinnen und -partner finden Sie unten)

Für wen

Kunst- und Kulturschaffende aus der Schweiz in allen von Pro Helvetia unterstützten Sparten. Möglich sind Bewerbungen von Einzelpersonen oder Künstler:innenduos.

Auswahlkriterien

  • Starkes professionelles Interesse an der gewählten Destination, verbunden mit der eigenen künstlerischen Praxis, sowie am Networking mit der lokalen Kulturszene.
  • Vorschlag für ein künstlerisches Projekt oder eine Forschungsidee, die den Austausch zwischen den Kulturszenen der Schweiz und der gewählten Destination vertiefen kann.
  • Kenntnisse der englischen Sprache oder der Sprache(n) der gewählten Destination, um eine reibungslose und effektive Kommunikation zu gewährleisten.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Unterkunft
  • Reisekosten
  • Per diems
  • Coach: Eine Fachperson aus der lokalen künstlerischen Szene, die Vernetzung und Austausch unterstützt
  • Arbeitsplatz (auf Nachfrage)
  • Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage)
  • Zusätzlich können Kunst- und Kulturschaffende mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Inhalt des Gesuchs

  • Titel und kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Motivation, die das professionelle Interesse am gewählten Zielort erklärt
  • Gewünschte Dauer des Aufenthalts und Zielort
  • CV und Portfolio

Alle Bewerbungen müssen in englischer Sprache eingereicht werden.

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Es können bis zu zwei Bewerbungen für Residenzen bei den Verbindungsbüros eingereicht werden, jeweils mit unterschiedlichen Vorschlägen. Pro Ausschreibung kann jedoch nur eine Residenz unterstützt werden.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. Januar
Eingabedatum1. März, 23:59 (MEZ)
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von 4 Monaten
Frühestes Startdatum des ProjektsFolgejahr

Entscheidungsprozesse

Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.

Zusätzliche Informationen

Pro Helvetia übernimmt keine Verantwortung für die Bewilligung von Visumsanträgen von Kunstschaffenden, mitreisenden Kindern, Partner:innen, Familienangehörigen oder Betreuungspersonen.

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.
  • das Vorhaben Reisen in Regionen voraussetzt, für die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum Zeitpunkt der Gesuchstellung von Reisen abrät.

Allgemeiner Entscheidprozess

Einleitung

Im Folgenden wird der Entscheidprozess von Gesuchen visualisiert. Vollständige und rechtlich relevante Informationen entnehmen Sie der Beitragsverordnung (BVO).

Visualisierung

Flussdiagramm zur Gesuchseingabe mit drei Phasen: formelle Prüfung, inhaltliche Prüfung und Entscheidung mit farblich markierten Schritten und Ergebnissen.