
Alle Sparten
Residenz in Südasien und Vietnam
Was
Bis zu dreimonatige Residenzaufenthalte in einer Partnerinstitution in Südasien oder in Vietnam (die vollständige Liste der Residenzpartnerinnen und -partner finden Sie unten)
Für wen
Kunst- und Kulturschaffende aus der Schweiz in allen von Pro Helvetia unterstützten Sparten. Möglich sind Bewerbungen von Einzelpersonen oder Künstler:innenduos.
Auswahlkriterien
- Starkes professionelles Interesse an der gewählten Destination, verbunden mit der eigenen künstlerischen Praxis, sowie am Networking mit der lokalen Kulturszene.
- Vorschlag für ein künstlerisches Projekt oder eine Forschungsidee, die den Austausch zwischen den Kulturszenen der Schweiz und der gewählten Destination vertiefen kann.
- Kenntnisse der englischen Sprache oder der Sprache(n) der gewählten Destination, um eine reibungslose und effektive Kommunikation zu gewährleisten.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
- Unterkunft
- Reisekosten
- Per diems
- Coach: Eine Fachperson aus der lokalen künstlerischen Szene, die Vernetzung und Austausch unterstützt
- Arbeitsplatz (auf Nachfrage)
- Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage)
- Zusätzlich können Kunst- und Kulturschaffende mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.
Inhalt des Gesuchs
- Titel und kurze Beschreibung des Vorhabens
- Motivation, die das professionelle Interesse am gewählten Zielort erklärt
- Gewünschte Dauer des Aufenthalts und Zielort
- CV und Portfolio
Alle Bewerbungen müssen in englischer Sprache eingereicht werden.
Formatspezifische Ausschlusskriterien
Es können bis zu zwei Bewerbungen für Residenzen bei den Verbindungsbüros eingereicht werden, jeweils mit unterschiedlichen Vorschlägen. Pro Ausschreibung kann jedoch nur eine Residenz unterstützt werden.
Eingabetermine und Entscheidfristen
| Gesuchseingaben möglich ab | 1. Januar |
| Eingabedatum | 1. März, 23:59 (MEZ) |
| Eröffnung des Entscheids | Innerhalb von 4 Monaten |
| Frühestes Startdatum des Projekts | Folgejahr |
Entscheidungsprozesse
Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.
Zusätzliche Informationen
Pro Helvetia übernimmt keine Verantwortung für die Bewilligung von Visumsanträgen von Kunstschaffenden, mitreisenden Kindern, Partner:innen, Familienangehörigen oder Betreuungspersonen.
Unsere Partnerinen und Partner in der Region
Weitere Informationen zu unserem Netzwerk von Residenzpartnern, Residenz-Leitfäden der jeweiligen Regionen und Antworten auf wichtige Fragen (FAQ) finden Sie hier.

