Alle Sparten

Zielgruppe
Institution in der Schweiz
Eingabedatum
1. Oktober, 23:59 Uhr (MESZ)

Was

Unterstützung von Projekten an der Schnittstelle zwischen Kunst und digitalen Technologien. Der Fokus liegt auf dem Wissensaustausch und der Förderung von langfristigen Partnerschaften

Für wen

  • Mindestens eine Schweizer Kultureinrichtung (z.B. ein Veranstaltungsort für Kunstausstellungen, ein Kulturzentrum, ein Festival oder ein Verein) und ein oder mehrere internationale(r) Partner mit überzeugendem Leistungsausweise, mit der erforderlichen Kompetenz für die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und einem Verständnis für transdisziplinäre Prozesse
  • Förderung weit gefasster Definitionen von «Kunst» und «digitaler Technologie» unter Berücksichtigung unterschiedlicher geografischer Kontexte und der Vielfalt von Wissenssystemen
  • Im «Art, Science and Technology Directory», das von Pro Helvetia iniitiert wurde und den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung steht, kann nach globalen Organisationen gesucht werden. Das Online-Verzeichnis dient der Inspiration und Unterstützung beim Finden einer Partnerorganisation. Der entsprechende Link ist unter «Zusätzliche Informationen» verfügbar.

Auswahlkriterien

  • Wissensaustausch und Vernetzung in sinnvoller und nachhaltiger Weise
  • Projekte, die Kunst und digitale Technologien miteinander verbinden
  • Deutliche Wirkung auf die Kunst- und Kulturszene in der Schweiz und im Ausland
  • Projekte, an denen Künstlerinnen und Künstler beteiligt sind, die für eine Förderung durch Pro Helvetia in Frage kommen
  • Ein wesentlicher Teil des Projekts ist für die Öffentlichkeit zugänglich und richtet sich an ein breites Publikum (z. B. öffentliche Veranstaltungen, Hackathons, Internetpräsenz, eine Reihe von interaktiven Workshops, ein Open-Access-Toolkit, ein GitHub-Repository usw.).
  • Projektlaufzeiten von bis zu 18 Monaten
  • Zusammenarbeit auf Augenhöhe und wechselseitige Wirkung

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Der Förderbeitrag liegt zwischen CHF 30’000 und CHF 100’000.
  • Der Förderbeitrag von Pro Helvetia sollte 50 % des Gesamtbudgets nicht übersteigen.
  • Der Förderbeitrag kann für für die Ausarbeitung, Kreation und Realisieung des Projekts einsetzt werden. Dazu gehören auch angemessene Honorare für Künstlerinnen und Künstler sowie für Vermittlerinnen und Vermittler, Reise- und Materialkosten usw.
  • Infrastrukturkosten (Gebäudenutzung, Anmietung usw.) und Betriebskosten (Gehälter, Versicherungen usw.) der Organisationen werden nicht gedeckt.
  • Die Investitionen und Beiträge aller Organisationen richten sich nach deren Grösse, Möglichkeiten und regionalen Gegebenheiten (die Beiträge können allgemeine Kosten, Kosten für Infrastruktur, Unterbringung, Vernetzung, Sichtbarkeit, Beratungsleistungen usw. umfassen).
  • Die jeweiligen Kosten für einen ökologisch verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und den Schutz der Umwelt (z. B. fachkundige Beratung zur Emissionsreduzierung, umweltverträgliche Alternativen, CO2-Kompensation) können in das Projektbudget miteinbezogen werden.

Inhalt des Gesuchs

  • Konzept, das Ziele, Format, Inhalte und Umsetzung des Programms umreisst, und Meilensteine und beabsichtigte Wirkung spezifiziert.
  • Informationen über alle teilnehmenden Organisationen und beteiligten Künstlerinnen und Künstler: Rolle im Programm, Investitionen in das Programm, verantwortliche Personen usw. Die Organisationen und die beteiligten Künstlerinnen und Künstler müssen zur Förderung durch Pro Helvetia berechtigt sein.
  • Eine von allen beteiligten Organisationen unterzeichnete Absichtserklärung
  • Budget und Finanzierungsplan (mit detaillierten Angaben zu den finanziellen Beiträgen der Partner und von Dritten), inkl. Angabe Betrags, der bei Pro Helvetia beantragt wird.
  • Bei Online-Veranstaltungen: eine überzeugende Verbreitungsstrategie
  • Weitere relevante Unterlagen (z. B. Dokumentation früherer Projekte, Medienberichte usw.)

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Projekte, die bereits von Pro Helvetia finanziert wurden
  • Projekte, an denen keine Schweizer Kulturinstitution beteiligt ist
  • Projekte, die von einer einzigen Organisation initiiert wurden und an denen keine weitere Organisation beteiligt ist
  • Projekte, die offene Ausschreibungen beinhalten

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. März
Eingabedatum1. Oktober, 23:59 Uhr (MESZ)
Eröffnung des EntscheidsJanuar 2026
Frühestes Startdatum des ProjektsFebruar 2026

Entscheidungsprozesse

Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.

Zusätzliche Informationen

Alle Bewerbungen müssen in englischer Sprache eingereicht werden.

Downloads und Ressourcen

Image by Jean-Vincent Simonet

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.