Musik

Tonträger & internationale Tournee

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Erarbeitung, Aufnahme und internationale Erstaufführung von Eigenkompositionen (neues Repertoire)

Für wen

Bands und Musiker:innen aus der Schweiz

Auswahlkriterien

  • Die Band bzw. die Musiker:in ist überregional etabliert und tritt regelmässig an renommierten Veranstaltungsorten in- und ausserhalb der Schweiz auf.
  • Release-Tournee mit Auftritten an bedeutenden Festivals und international bedeutenden Veranstaltungsorten.
  • Überzeugendes Konzept für Promotion und Vertrieb des neuen Tonträgers.
  • Veranstalter:innen entrichten ein angemessenes Honorar und übernehmen die lokalen Aufenthaltskosten.
  • Priorisiert werden Projekte mit einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, insbesondere bei grösseren Distanzen (kohärentes Routing, Wahl des Verkehrsmittels, weitere Aktivitäten im Sinne des künstlerischen Austausches sowie der lokalen Vernetzung etc.). Allfällige damit verbundene Mehrkosten können berücksichtigt werden.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Beitrag orientiert sich an

  • Reise- und Transportkosten (exkl. Aufenthaltskosten)
  • Aufwand für Booking
  • Kosten der Erarbeitung und Aufnahme des neuen Repertoires
  • Kosten für Promotion und internationalen Vertrieb (analog und/oder digital)

Inhalt des Gesuchs

  • Projektbeschreibung (Konzept und Umsetzung)
  • Angaben zu den beteiligten Personen
  • Ort und Datum der Veranstaltungen
  • Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (inkl. Angaben zu bei Dritten angefragten Finanzierungshilfen und zu Gagen der lokalen Veranstalter)

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Tonträgerproduktionen ohne Release-Tournee bzw. mit Release-Tournee in der Schweiz werden nicht unterstützt.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000Gesuche um Beiträge über CHF 50’000
Eingabedatumganzjährig offenganzjährig offen1. September
1. Dezember
1. März
1. Juni
Frühestes Startdatum des ProjektsAcht Wochen nach GesuchseingabeVier Monate nach GesuchseingabeVier Monate nach Gesuchseingabe
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von acht WochenInnerhalb von vier MonatenInnerhalb von vier Monaten
Image by Flora Mottini

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.