Visuelle Künste

Veranstaltung innerhalb der Schweiz

Zielgruppe
Institution in der Schweiz
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Präsentation von zeitgenössischen Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffenden aus der Schweiz innerhalb der Schweiz

Für wen

Etablierte Kulturinstitutionen, Festivals und Kunsträume in der Schweiz

Auswahlkriterien

Institution

  • Mehrjähriges nationales und/oder internationales, kuratorisches Programm
  • Überregionale Ausstrahlung
  • Regelmässige Präsentation von zeitgenössischen Positionen
  • Die Gesuche sind grundsätzlich von den Kulturinstitutionen bzw. den Veranstalter:innen einzureichen

Projekt

  • Öffentlich zugänglich
  • Förderung des Austausches zwischen den Sprachregionen (durch Präsentation von Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffenden anderer Sprachräume der Schweiz)
  • Mindestdauer der Ausstellung vier Wochen (Ausnahmen für Veranstaltungen wie z.B. Festivals)
  • Angemessenes Honorar für die Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffenden
  • Beteiligung der veranstaltende Institution an den lokalen Kosten (Übernachtung, Verpflegung)

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Transport- und Versicherungskosten
  • Gerätemieten
  • Materialkosten für temporäre Kunstwerke
  • Honorare an Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende
  • Reisekosten für Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende (Economy; Reise ohne Aufenthaltskosten)

Inhalt des Gesuchs

Projektbeschreibung

  • Darstellung des Vorhabens in inhaltlicher, konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
  • Angaben zu Ort und Datum der öffentlichen Durchführung oder Präsentation
  • Angaben zu den Beteiligten (CV, Portfolios)

Budget

  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
  • Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
  • Transport- und Versicherungsofferten

Bei Online-Veranstaltungen

  • Überzeugende Online-Verbreitungsstrategie

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Keine Unterstützung für:

  • Vorhaben die auf historische Positionen oder auf Positionen bereits verstorbener Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffender fokussieren
  • Ausstellungen von privaten Sammlungen
  • Ausstellungen von kommerziellen Galerien
  • Projekte im Rahmen von Messen
  • Projekte im Rahmen von Preisen/Auszeichnungen und dazugehörigen Veranstaltungen
  • Wissensaustausch, Veranstaltungen und Projekte, die im Kontext von Schulen, Hochschulen und Universitäten stattfinden

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000Gesuche um Beiträge über CHF 50’000
Eingabedatumganzjährig offenganzjährig offen1. September
1. Dezember
1. März
1. Juni
Frühestes Startdatum des ProjektsAcht Wochen nach GesuchseingabeVier Monate nach GesuchseingabeVier Monate nach Gesuchseingabe
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von acht WochenInnerhalb von vier MonatenInnerhalb von vier Monaten

Zusätzliche Informationen

Download:

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Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.