Visuelle Künste

Wissensaustausch ausserhalb der Schweiz

Zielgruppe
Institution ausserhalb der Schweiz
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Beitrag zum zeitgenössischen Kunstschaffen aus der Schweiz an öffentlich zugänglichen Veranstaltungen (wie Podien, Tagungen, Konferenzen etc.) von Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffenden und anderen (kunstwissenschaftlichen) Fachpersonen

Für wen

Kulturinstitutionen, Festivals oder etablierte Kunsträume mit internationaler Ausstrahlung

Auswahlkriterien

Institution:

  • Mehrjähriges internationales, kuratorisches Programm
  • Internationale Ausstrahlung
  • Regelmässige Präsentation von zeitgenössischen Positionen
  • Die Gesuche sind grundsätzlich von den Veranstalter:innen einzureichen

Das Projekt:

  • Öffentlich zugänglich
  • Angemessenes Honorar für die Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende
  • Beteiligung der veranstaltenden Institution an den lokalen Kosten (Übernachtung, Verpflegung)

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Reisekosten für Fachpersonen, Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende (Economy; Reise ohne Aufenthaltskosten)

Inhalt des Gesuchs

Projektbeschreibung

  • Darstellung des Vorhabens in inhaltlicher, konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
  • Angaben zu Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
  • Angaben zu den Beiteiligten (CV, Portfolios)

Budget

  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
  • Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des beantragten Beitrags

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Keine Unterstützung für Wissensaustausch im Rahmen von bereits unterstützten Veranstaltungen
  • Keine Unterstützung für Vorhaben die auf historische Positionen oder auf Positionen bereits verstorbener Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffender fokussieren
  • Keine Unterstützung für Veranstaltungen von privaten Sammlungen
  • Keine Unterstützung für Veranstaltungen von kommerziellen Galerien
  • Keine Unterstützung für Veranstaltungen im Rahmen von Messen
  • Keine Unterstützung für Projekte im Rahmen von Preisen/Auszeichnungen und dazugehörigen Veranstaltungen
  • Keine Unterstützung für Wissensaustausch, der im Kontext von Schulen, Hochschulen und Universitäten stattfindet

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000Gesuche um Beiträge über CHF 50’000
Eingabedatumganzjährig offenganzjährig offen1. September
1. Dezember
1. März
1. Juni
Frühestes Startdatum des ProjektsAcht Wochen nach GesuchseingabeVier Monate nach GesuchseingabeVier Monate nach Gesuchseingabe
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von acht WochenInnerhalb von vier MonatenInnerhalb von vier Monaten

Zusätzliche Informationen

Visuelle Künste

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Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.