© Donia Jornod

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Workshop Prozessbegleitung Transformation

Zielgruppe
Institution in der Schweiz
Eingabedatum
1. April, 23:59 (MESZ)

Was

Der zweitägige Workshop (28.-29. Mai 2026 in Bern) behandelt Grundlagen zum Verständnis von Transformationsprozessen. Im Fokus stehen Methoden und Werkzeuge zur Erarbeitung einer passenden Transformationsstrategie. Inhalte sind praxisnahe Übungen zur Reflexion, Coaching-Impulse zur persönlichen Weiterentwicklung sowie Ansätze zeitgemässen Leaderships.

Für wen

Kulturinstitutionen und – organisationen

Auswahlkriterien

  • Absicht und Bereitschaft im Hinblick auf strukturelle Perspektiven und Aspekte der organisationalen Transformation
  • Fokus auf zentrale Entwicklungsfelder (wie z.B.nachhaltige Entwicklung, Diversität, New Work, Digitalisierung oder Generationenwechsel)
  • Praxisbezug und Umsetzungsabsicht
  • Teilnahme mit max. zwei Personen am Workshop, davon min. eine in Führungsposition

Hinweis: Die Teilnahme am Workshop ist Voraussetzung für eine anschliessende Bewerbung um eine zweijährige, von Pro Helvetia finanzierte Prozessbegleitung durch externe Transformationsexpert:innen.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Teilnahme am zweitägigen Workshop
  • Reise- und Verpflegungskosten im Rahmen des Workshops. Übernachtungskosten können anteilig und auf Antrag übernommen werden.

Inhalt des Gesuchs

  • Angaben zu den beteiligten Personen (CV, inkl. Beschrieb von Aufgabe und Funktion, Rolle im Transformationsprozess)
  • Motivation für die Teilnahme
  • Reflexion und Skizze des angestrebten Veränderungsbereichs und der Entwicklungsziele
  • Jahresbericht und/oder Informationen zur Organisationsstruktur des Betriebs, Trägerschaft und Mitarbeitende
  • Reflexion zu bisherigen Erfahrungen mit Veränderungsprozessen

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Nicht öffentlich geförderte Kulturinstitutionen oder – organisationen

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. Januar
Eingabedatum1. April, 23:59 (MESZ)
Eröffnung des EntscheidsApril

Entscheidungsprozesse

Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.
  • das Vorhaben Reisen in Regionen voraussetzt, für die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum Zeitpunkt der Gesuchstellung von Reisen abrät.

Allgemeiner Entscheidprozess

Einleitung

Im Folgenden wird der Entscheidprozess von Gesuchen visualisiert. Vollständige und rechtlich relevante Informationen entnehmen Sie der Beitragsverordnung (BVO).

Visualisierung

Flussdiagramm zur Gesuchseingabe mit drei Phasen: formelle Prüfung, inhaltliche Prüfung und Entscheidung mit farblich markierten Schritten und Ergebnissen.