Pro Helvetia bedauert Kürzung des Budgets 2005
Publiziert am 16.12.2004
Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia bedauert die vom Parlament verfügte Kürzung ihres Budgets 2005 um 1 Million Schweizer Franken. Anstelle der für das kommende Jahr geplanten 34 Millionen Franken stehen ihr nun lediglich 33 Millionen Franken für die Förderung von Schweizer Kultur im In- und Ausland zur Verfügung. Um der politischen Forderung nach Senkung ihrer Betriebskosten nachzukommen, hatte die Stiftung bereits im Sommer 2004 ein rigoroses Sparprogramm in Angriff genommen, mit dem Ziel, bis 2006 ihre betrieblichen Ausgaben um 4.5% auf 33% zu senken. Bis Sommer 2005 streicht sie unter anderem 10 Vollstellen, was einer Reduktion des Stellenetats um gut 14% gleichkommt. Eine weitere Reduktion der Kosten im Administrativbereich ist deshalb nicht möglich. Der Stiftungsrat kann deshalb nicht von Kürzungen im Gesuchsbereich absehen. Deren Folgen wird sie in den kommenden Wochen diskutieren.
Die vom Parlament beschlossene Kürzung um 1 Million Schweizer Franken ist für Pro Helvetia aus zwei Gründen problematisch: Erstens stellt sie die Autonomie der Stiftung in Frage, die bisher garantierte, dass künstlerische Entscheide vor politischer Einflussnahme geschützt sind. Zweitens trifft die Kürzung, die unter anderem als Strafaktion für die Finanzierung der umstrittenen Ausstellung «Swiss-Swiss Democracy» im Centre Culturel Suisse in Paris deklariert wurde, die Falschen: Die Gelder für die Ausstellung sind bereits gesprochen.
Eine kollektive Bestrafung der Schweizer Kulturschaffenden über den laufenden Budgetprozess ist nach Meinung von Pro Helvetia ein unangemessenes Mittel, um ein Missbehagen mit Führung und Organisation der Stiftung zu manifestieren. Gerne stellt sich die Kulturstiftung den Fragen der Politik. Sie begrüsst die in Aussicht gestellte Diskussion mit der parlamentarischen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK sehr und freut sich darauf, dass in den kommenden Monaten die längst geplante Vernehmlassung des Kulturförderungsgesetzes sowie des neuen Pro-Helvetia-Gesetzes in Angriff genommen wird. Seit nunmehr drei Jahren läuft der Prozess um die dringend nötige Neuformulierung dieses Gesetzes aus dem Jahr 1965, das die Aufgaben und die Organisation der Schweizer Kulturstiftung definiert. Die parlamentarischen Voten der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass hier grosser Handlungsbedarf besteht.
Medienauskünfte: Sabina Schwarzenbach, Leiterin Kommunikation, Tel. +41 (0)1 267 71 39, Fax + 41 (0)1 267 71 06, sschwarzenbach@pro-helvetia.ch
Medienmitteilung vom 16.12.2004