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Schritt zu einer neuen Pro Helvetia

Publiziert am: 08.06.2007

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia begrüsst die Entwürfe für das Kulturförderungsgesetz und das revidierte Pro-Helvetia-Gesetz, die heute vom Bundesrat verabschiedet wurden. Sie nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten eingeflossen sind. Das Gesetz über Pro Helvetia gestattet eine grundlegende Reform der Stiftung in Richtung einfacher Verfahren und beweglicher Strukturen. Im Rahmen des internationalen Austausches wird Pro Helvetia auch weiterhin die Kreation unterstützen.

Die beiden Gesetzesvorlagen schaffen eine solide Grundlage für die Kulturförderungstätigkeit des Bundes. Sie nehmen zahlreiche Vorschläge von Pro Helvetia und anderen Organisationen aus der Vernehmlassung auf. So wurde die politische Steuerung der Kulturförderung deutlich vereinfacht, die Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia ist klar und die Autonomie der Stiftung gesichert. Was Pro Helvetia selber angeht, bringt das neue Gesetz eine Trennung von strategischen und operativen Aufgaben. Dazu wird der Stiftungsrat verkleinert; die Geschäftsstelle nimmt ihre Verantwortung umfassend wahr, wird dabei aber von Experten begleitet.

Neue Aufgabenteilung

Erfreut zeigt sich die Stiftung darüber, dass die neuen Entwürfe die Aufgabenteilung unter den kulturpolitischen Akteuren des Bundes regeln. Pro Helvetia ist zuständig für Kulturvermittlung und Kulturaustausch mit einem starken Akzent auf der Auslandarbeit. Das Bundesamt für Kultur bildet die Fachbehörde für die Formulierung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes. Die Biennalen und die Buchmessen überträgt das KfG vom BAK zur Stiftung. Beim Bundesamt für Kultur verbleiben die Kunst- und Designpreise. Sie werden künftig in allen Sparten vergeben. Die wichtigen kulturellen Aktivitäten der Schweizer Botschaften werden von Pro Helvetia betreut.

Kreationsförderung im Rahmen des Kulturaustauschs

Um dem Subsidiaritätsprinzip und einer klaren Aufgabenteilung Rechnung zu tragen verzichtet der Entwurf des KfG auf die Kompetenz des Bundes, das künstlerische Schaffen mittels sogenannter Werkbeiträge direkt zu unterstützen. Diese Aufgabe überträgt das Gesetz vollständig an Kantone und Gemeinden, die schon heute den grössten Anteil leisten. Erhalten bleibt für Pro Helvetia dagegen die Möglichkeit der direkten Werkförderung im Rahmen des Kulturaustauschs. Pro Helvetia setzt sich entschieden für die neuen Gesetze ein. Das revidierte Pro-Helvetia-Gesetz bringt der Stiftung vor allem im organisatorischen Bereich die dringend nötige Flexibilität. Sie gestattet es ihr, als moderne Institution zielgerichtet und effizient zu arbeiten.

Medienauskünfte: Sabina Schwarzenbach, Leiterin Kommunikation,
Tel. +41 44 267 71 39, Fax + 41 44 267 71 06, sschwarzenbach@prohelvetia.ch

Medienmitteilung der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia vom 8. Juni 2007

Anstehende Wartungsarbeiten

Das Gesuchsportal myprohelvetia wird vom 1.1.-7.1.2024 überarbeitet. Offene, noch nicht fertig gestellte Gesuche müssen bis 31. Dezember 2023 23:59 verbindlich abgesendet werden. Bis dahin gelten die Fristen und Kriterien der aktuellen Wegleitungen und Ausschreibungen. Neue Gesuche können ab dem 8. Januar 2024 im Portal erstellt und eingereicht werden.