Residenzen und Recherchereisen
Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt Residenzen und Recherchereisen von Kulturschaffenden aus der Schweiz (z.B. Künstlerinnen und Künstler, Kuratorinnen und Kuratoren, Veranstalterinnen und Veranstalter, Vermittlerinnen und Vermittler) in die Länder der 6 Verbindungsbüros, sowie in weitere ausgewählte Regionen (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Darüber hinaus unterstützt Pro Helvetia Residenzen und Recherchereisen von Kulturschaffenden aus spezifischen Ländern in die Schweiz. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende aus den Sparten Visuelle Künste, Design und interaktive Medien, Musik, Literatur, darstellende Künste und Kunstschaffende mit transdisziplinären Fokus.
Kulturschaffende haben die Möglichkeit, sich zu bewerben für
- Residenzen dauern maximal drei Monate und werden einmal im Jahr (Eingabefrist 10. März) ausgeschrieben
- Recherchereisen sind auf vier Wochen begrenzt. Die Eingabe ist laufend möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn
Zudem bietet Pro Helvetia Residenzen für Kunstschaffende der Visuellen Künste aus der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Swiss Institute in New York an.
Residenzen für Schweizer Kulturschaffende
Kulturschaffende aus der Schweiz können sich für Residenzen in den unten genannten Ländern über myprohelvetia.ch bewerben. Die Eingabe ist einmal im Jahr möglich, Eingabeschluss ist jeweils der 10. März. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen. Eine Liste von möglichen Residenzpartnern befindet sich auf den Websites der Verbindungsbüros (siehe unten).
Eine Person kann von Pro Helvetia maximal dreimal für eine Residenz unterstützt werden. Bewerbungen von Kulturschaffenden aus der Schweiz für zwei verschiedene Aussenstellen-Regionen sind möglich. Es müssen dafür zwei separate, vollständige Gesuche eingereicht werden. Im Rahmen einer Ausschreibung wird pro Person höchstens ein Gesuch bewilligt.
Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet Unterkunft, Reisekosten, Per Diems, fachliche Betreuung, einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage) und Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage).
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
- Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
Mögliche Destinationen
- Ägypten
- Angola
- Äquatorialguinea
- Argentinien
- Äthiopien
- Bangladesch
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Botswana
- Brasilien
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Chile
- China
- Côte d’Ivoire
- DR Kongo
- Dschibuti
- Ecuador
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Indien
- Jordanien
- Kamerun
- Kenia
- Kolumbien
- Komoren
- Lesotho
- Libanon
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Marokko
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Pakistan
- Palästina
- Paraguay
- Peru
- Republik Kongo
- Ruanda
- Russland
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Uruguay
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe
Websites der Verbindungsbüros
Auf den folgenden Websites unserer Verbindungsbüros finden Sie eine Auswahl von Residenzpartnern in den oben genannten Ländern, mit denen Pro Helvetia bisher zusammengearbeitet hat oder Kooperationen beabsichtigt:
- Pro Helvetia Kairo (arabischer Raum)
- Pro Helvetia Moskau (Russland)
- Pro Helvetia Shanghai (China)
- Pro Helvetia Johannesburg (Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika)
- Pro Helvetia New Delhi (Südasien)
- Pro Helvetia Südamerika
Residenzen im Swiss Institute New York
Kulturschaffende der Visuellen Künste aus der Schweiz können sich für eine Residenz am Swiss Institute New York bewerben. Die Eingabe ist einmal im Jahr möglich über myprohelvetia.ch, Eingabeschluss ist jeweils der 10. März. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen.
Gleichzeitige Bewerbungen von Kulturschaffenden der visuellen Künste für eine Residenz in New York und in einer Aussenstellen-Region sind möglich. Es müssen dafür zwei separate, vollständige Gesuche eingereicht werden. Im Rahmen einer Ausschreibung wird pro Person jedoch höchstens ein Gesuch bewilligt.
Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia und das Swiss Institute New York bieten einen Arbeitsplatz und eine Unterkunft, fachliche Betreuung, Reisekosten, Produktions-/Materialkostenbeitrag und per diems. Die Residenzen dauern maximal 3 Monate.
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
Residenzen für Kulturschaffende von ausserhalb der Schweiz
Kulturschaffende aus den unten aufgeführten Ländern können sich für Residenzen in der Schweiz über myprohelvetia.ch bewerben. Die Eingabe ist einmal im Jahr möglich, jeweils ist der Eingabeschluss am 10. März. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen. Eine Liste von möglichen Residenzpartnern befindet sich hier unten.
Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet eine Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung, Reisekosten, Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage) und einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage).
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
- Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus
- Afghanistan
- Ägypten
- Angola
- Äquatorialguinea
- Argentinien
- Äthiopien
- Bangladesch
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Botswana
- Brasilien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Demokratische Republik Kongo
- Dschibuti
- Ecuador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Indien
- Jordanien
- Kamerun
- Kap Verde
- Kenia
- Kolumbien
- Komoren
- Lesotho
- Libanon
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Marokko
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Pakistan
- Palästina
- Paraguay
- Peru
- Republik Kongo
- Ruanda
- Russland
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Uruguay
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe
Residenzpartner in der Schweiz
Hier finden Sie eine Auswahl von Residenzpartnern in der Schweiz, mit denen Pro Helvetia bisher zusammengearbeitet hat oder Kooperationen beabsichtigt:
- L’ Abri, Genf (Tanz, Performance)
- Residency.ch, Bern (Visuelle Künste, Tanz, Musik, Performance)
- La Becque, Vevey (Visuelle Künste, Tanz, Musik, Performance)
- Kaserne Basel (Theater, Tanz, Performance, Musik)
- Utopiana, Genf (Visuelle Künste)
- Embassy of Foreign Artists, Genf (Visuelle Künste)
- Gleis 70, Zürich (Design, Visuelle Künste)
- Rote Fabrik, Zürich (Visuelle Künste, Tanz, Musik, Performance)
- Musikerwohnhaus Lyseloth, Basel (Musik)
- Villa Ruffieux, Sierre (Visuelle Künste, Musik, Literatur)
- Atelier Mondial, Basel (Visuelle Künste)
- Théâtre Grütli, Genf (Theater, Performance)
- Villa Sträuli, Winterthur (Fotografie, Visuelle Künste)
- Schule für Kunst & Design, Zürich (Design, Visuelle Künste)
- Schweizer Textilfachschule, Zürich (Design)
- Solothurner Literaturtage (Literatur)
- Woerdz, Luzern (Spoken Word / Literatur)
Recherchereisen für Schweizer Kulturschaffende
Kulturschaffende aus der Schweiz können sich für Recherchereisen in den unten genannten Ländern über myprohelvetia.ch bewerben. Eine laufende Eingabe ist möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen.
Der Aufenthalt ist auf maximal 4 Wochen begrenzt und dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Recherchen zu tätigen. Pro Helvetia bietet eine Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung, Reisekosten, Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage) und einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage).
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
- Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
Mögliche Destinationen
- Ägypten
- Algerien
- Angola
- Äquatorialguinea
- Argentinien
- Äthiopien
- Bahrain
- Bangladesch
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Botswana
- Brasilien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Demokratische Republik Kongo
- Dschibuti
- Ecuador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Indien
- Irak
- Jordanien
- Kamerun
- Kap Verde
- Kenia
- Kolumbien
- Komoren
- Kuweit
- Lesotho
- Libanon
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Oman
- Pakistan
- Palästina
- Paraguay
- Peru
- Qatar
- Republik Kongo
- Ruanda
- Russland
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Saudi-Arabien
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Uruguay
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe
Recherchereisen für Kulturschaffende von ausserhalb der Schweiz
Kulturschaffende aus den unten aufgeführten Ländern können sich für Recherchereisen in die Schweiz über myprohelvetia.ch bewerben. Eine laufende Eingabe ist möglich, spätestens aber 3 Monate vor Reisebeginn. Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen.
Der Aufenthalt ist auf maximal 4 Wochen begrenzt und dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Recherchen zu tätigen. Pro Helvetia bietet Unterkunft, fachliche Betreuung, Reisekosten, Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage) und per diems.
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
- Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus
- Afghanistan
- Ägypten
- Algerien
- Angola
- Äquatorialguinea
- Argentinien
- Äthiopien
- Bahrain
- Bangladesch
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Botswana
- Brasilien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Demokratische Republik Kongo
- Dschibuti
- Ecuador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Indien
- Irak
- Jordanien
- Kamerun
- Kap Verde
- Kenia
- Kolumbien
- Komoren
- Kuweit
- Lesotho
- Libanon
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Oman
- Pakistan
- Palästina
- Paraguay
- Peru
- Qatar
- Republik Kongo
- Ruanda
- Russland
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Saudi-Arabien
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Uruguay
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe