Residenzen der Verbindungsbüros
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Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:
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Gabriela Mighali
Spezialistin Globale Kontakte und Initiativen
Pro Helvetia bietet Residenzaufenthalte in der Schweiz und in den Regionen der Verbindungsbüros an. Bewerben können sich Schweizer Kulturschaffende und Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika).
Residenzen für Kulturschaffende aus der Schweiz
Kulturschaffende aus der Schweiz können sich für Residenzen in den unten genannten Ländern über myprohelvetia.ch bewerben. Der Aufenthalt ist auf maximal 3 Monate begrenzt. Die Eingabe ist einmal im Jahr möglich:
- Eingabeschluss: 1. März
- Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin
Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen. Eine Liste von möglichen Residenzpartnern befindet sich auf den Websites der Verbindungsbüros (siehe unten).
Gleichzeitige Bewerbungen von Kulturschaffenden in der Schweiz für eine Residenz in den Aussenstellen-Regionen, New York und Venedig sind möglich. Es muss für jede Destination eine separate Bewerbung eingereicht werden. Im Rahmen einer Ausschreibung wird pro Person höchstens ein Gesuch bewilligt.
Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet Unterkunft, Reisekosten, Per Diems, fachliche Betreuung, einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage) und Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage).
Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
- Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
- Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste
Mögliche Destinationen
Arabische Region
- Ägypten
- Algerien
- Jordanien
- Libanon
- Marokko
- Palästina
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate
China
- Festlandchina
- Hong Kong
Russland*
*Für Aufenthalte von Kulturschaffenden aus der Schweiz in Russland und von Kulturschaffenden aus Russland in der Schweiz sind Bewerbungen für ein physisches oder digitales Residenzformat möglich. Die Reise nach Russland bleibt ein individueller Entscheid, der bewusst und unter Beachtung der EDA-Empfehlungen zum Zeitpunkt der Reise getroffen werden muss. Pro Helvetia kann mögliche Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr nicht vorhersehen und keine Verantwortung dafür übernehmen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website von Pro Helvetia Moskau oder kontaktieren Sie das Team vor Ort: moscow@prohelvetia.ru.
Südamerika
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Ecuador
- Kolumbien
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Venezuela
Südasien
- Bangladesch
- Bhutan
- Indien
- Nepal
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika
- Angola
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Benin
- Botswana
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Côte d’Ivoire
- DR Kongo
- Dschibuti
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Kenia
- Komoren
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Republik Kongo
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Südafrika
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe
Residenzpartner der Verbindungsbüros
Auf den folgenden Websites unserer Verbindungsbüros finden Sie eine Auswahl von Residenzpartnern in den oben genannten Ländern, mit denen Pro Helvetia bisher zusammengearbeitet hat oder Kooperationen beabsichtigt:
- Pro Helvetia Kairo (arabischer Raum)
- Pro Helvetia Moskau (Russland)
- Pro Helvetia Shanghai (China)
- Pro Helvetia Johannesburg (Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika)
- Pro Helvetia New Delhi (Südasien)
- Pro Helvetia Südamerika
Residenzen für Kulturschaffende aus einer Region der Verbindungsbüros
Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika) können sich für Residenzen in der Schweiz bewerben.
Die Eingabe muss in englischer Sprache erfolgen und ist einmal im Jahr über myprohelvetia.ch möglich:
- Eingabeschluss: 1. März
- Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin
Der Aufenthalt ist auf maximal 3 Monate begrenzt. Eine Liste von möglichen Residenzpartnern finden Sie unten.
Der Aufenthalt dient dazu, Inspiration zu schöpfen, Netzwerke zu knüpfen und Projekte anzudenken. Pro Helvetia bietet eine Unterkunft, per diems, fachliche Betreuung, Reisekosten, Produktions-/Materialkostenbeitrag (auf Nachfrage) und einen Arbeitsplatz (auf Nachfrage).
Zusätzlich können Eltern eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein ungefähres Budget aller Ausgaben vorzulegen.
Auswahlkriterien
- Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
- Kontextbezogene Motivation
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
- Konkretes Austauschprojekt mit möglichst anhaltender Wirkung
- Antragsberechtigt sind Kulturschaffende der folgenden Disziplinen: Architektur, Darstellende Künste, Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Visuelle Künste
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus
Arabische Region
- Ägypten
- Algerien
- Jordanien
- Libanon
- Marokko
- Palästina
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate
China
- Festlandchina
- Hong Kong
Russland*
*Für Aufenthalte von Kulturschaffenden aus der Schweiz in Russland und von Kulturschaffenden aus Russland in der Schweiz sind Bewerbungen für ein physisches oder digitales Residenzformat möglich. Die Reise nach Russland bleibt ein individueller Entscheid, der bewusst und unter Beachtung der EDA-Empfehlungen zum Zeitpunkt der Reise getroffen werden muss. Pro Helvetia kann mögliche Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr nicht vorhersehen und keine Verantwortung dafür übernehmen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website von Pro Helvetia Moskau oder kontaktieren Sie das Team vor Ort: moscow@prohelvetia.ru.
Südamerika
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Ecuador
- Kolumbien
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Venezuela
Südasien
- Bangladesch
- Bhutan
- Indien
- Nepal
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika
- Angola
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Benin
- Botswana
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Côte d’Ivoire
- DR Kongo
- Dschibuti
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Kenia
- Komoren
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Republik Kongo
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tomé und Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Somalia
- Südafrika
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
- Zimbabwe
Residenzpartner in der Schweiz (Auswahl)
Hier finden Sie eine Auswahl von Residenzpartnern in der Schweiz, mit denen Pro Helvetia bisher zusammengearbeitet hat oder Kooperationen beabsichtigt:
- Atelier Mondial, Basel (Visuelle Künste)
- AZB, Zürich (Visuelle Künste)
- Binz39, Zürich (Visuelle Künste)
- Château de Lavigny, Lavigny [Literatur]
- Cima Città, Valle Blenio (interdisziplinär)
- Embassy of Foreign Artists, Genf (Visuelle Künste)
- Gleis 70, Zürich (Design, Visuelle Künste)
- Kaserne Basel (Theater, Tanz, Performance, Musik)
- L’ Abri, Genf (Theater, Tanz, Performance, Musik, Visuelle Künste)
- La Becque, La Tour-de-Peilz (Visuelle Künste, Tanz, Musik, Performance)
- La Grange, Centre / Arts et Sciences / UNIL, Lausanne (Theater, Tanz, Performance, Interdisziplinär)
- Lago Mio, Lugano (Visuelle Künste)
- Musikerwohnhaus Lyseloth, Basel (Musik)
- Neubad, Luzern (Interdisziplinär)
- Residency.ch, Bern (Visuelle Künste, Tanz, Musik, Performance)
- Rote Fabrik, Zürich (Visuelle Künste, Tanz, Performance)
- Schweizer Textilfachschule, Zürich (Design)
- SMEM, Freiburg [Musik]
- Solothurner Literaturtage (Literatur)
- Swiss Game Hub, Zürich (Interaktive Medien)
- Utopiana, Genf (Visuelle Künste)
- Verzasca Foto Festival, Brione, Verzasca (Fotografie)
- Villa Ruffieux, Sierre (Visuelle Künste, Musik, Literatur)
- Villa Sträuli, Winterthur (Visuelle Künste, Performance, Musik, Literature, Fotografie)
- woerdz, Luzern (Spoken Word, Literatur)
Bitte beachten Sie, dass die Partnereinrichtung je nach Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann.
Unterstützung für Ko-Kreation
Zur Stärkung des interkulturellen Austauschs und zur Förderung von künstlerischen Praktiken, die in früheren Austauschprogrammen entwickelt wurden, lanciert Pro Helvetia eine zweijährige Pilotmassnahme zur Unterstützung der Ko-Kreation. Die Ko-Kreation schliesst an eine beendete Recherchereise oder Residenz an. Weitere Informationen erhalten Sie hier