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Spartenübergreifende Veranstaltungen

Gesuch einreichen

Sehen Sie die verschiedenen Formate, für welche Sie jetzt Gesuche einreichen können.

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Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen der Schweiz mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer Produktionen, die Verbreitung von Schweizer Kunst und Kultur ausserhalb der Schweiz sowie den Kulturaustausch in der Schweiz. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Was wir unterstützen

Pro Helvetia unterstützt spartenübergreifende Veranstaltungen oder Festivals, welche Produktionen aus verschiedenen künstlerischen Disziplinen präsentieren. In der Regel müssen Produktionen aus mindestens drei Disziplinen vorgesehen sein, ansonsten ist das Gesuch bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden nach den gleichen formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, die für spartenspezifische Veranstaltungen gelten. Insbesondere wird den Kriterien jener Sparten starkes Gewicht beigemessen, denen die einzelnen Produktionen zuzurechnen sind.

Spartenübergreifende Veranstaltungen werden in und ausserhalb der Schweiz unterstützt. In der Schweiz werden ausschliesslich spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, die Produktionen aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Produktionen präsentieren.

Die Voraussetzungen der ganzen Stiftung wie auch die formalen und inhaltlichen Kriterien der einzelnen Abteilungen bilden die Grundlage für die Bewertung der Gesuche. Projekte, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
  • durch andere öffentliche oder private Geldgeber (inkl. Veranstalter) angemessen mitfinanziert wird

Für das Format Spartenübergreifende Veranstaltungen ist eine Eingabe ausschliesslich seitens Veranstaltende Institutionen möglich.

Eingabetermine und Entscheidfristen

GesuchstypEingabeterminEntscheidfrist
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / DrucklegungInnerhalb von acht Wochen
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / DrucklegungInnerhalb von vier Monaten
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / DrucklegungInnerhalb von vier Monaten
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / DrucklegungInnerhalb von vier Monaten
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / DrucklegungInnerhalb von vier Monaten
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / DrucklegungInnerhalb von vier Monaten

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.)
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten oder den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist

Zusammensetzung des Dossiers

Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten

  • Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
  • Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
  • Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
  • detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
  • Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
  • Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen

Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.

Stand: Januar 2023

Anstehende Wartungsarbeiten

Das Gesuchsportal myprohelvetia wird vom 1.1.-7.1.2024 überarbeitet. Offene, noch nicht fertig gestellte Gesuche müssen bis 31. Dezember 2023 23:59 verbindlich abgesendet werden. Bis dahin gelten die Fristen und Kriterien der aktuellen Wegleitungen und Ausschreibungen. Neue Gesuche können ab dem 8. Januar 2024 im Portal erstellt und eingereicht werden.