© Data Orbit and Lucas Manser

An wen richten sich unsere Formate?

Wir fördern die Schaffung und Verbreitung aller Bereiche des professionellen zeitgenössischen Designs inklusive Game Design.

Unsere Förderaktivitiäten richten sich grundsätzlich an alle professionellen Designschaffenden und an veranstaltende Institutionen. Gewisse Massnahmen richten sich ausschliesslich an professionelle Designschaffende, deren relevante Ausbildung oder Registrierung weniger als sieben Jahre zurückliegt.

Was sind unsere Förderaktivitäten?

  • Halbjährliche Ausschreibungen zur Unterstützung der verschiedenen Entstehungsphasen eines Projekts
  • Jährliche Ausschreibungen für Delegationen, um an nationalen und internationalen Messen oder Plattformen teilzunehmen
  • Beiträge an individuelle Teilnahmen an internationalen Veranstaltungen
  • Coaching-, Mentoring- und Matchmaking-Massnahmen sowie Workshops
  • Residenzen und Recherchereisen
  • Veröffentlichungen zum zeitgenössischen Designschaffen aus der Schweiz (ausgenommen Game Design)
  • Unterstützung von thematischen Ausstellungen und Wissensaustausch innerhalb und ausserhalb der Schweiz zum zeitgenössischen Schweizer Designschaffen (ausgenommen Game Design)
  • Pro Helvetia präsentiert im Bereich Game Design gemeinsam mit Partnerinstitutionen die Schweizer Auftritte an internationalen Messen unter dem Banner «SwissGames»

Die häufigsten Fragen

Welche Bereiche des professionellen Designschaffens werden unterstützt?

Im Bereich Design fördern wir zeitgenössisches, professionelles Design, z.B. Textil-, Mode-, Industrie-, Produkt-, Service-, Grafikdesign, etc.

Im Bereich Game Design fördern wir professionell entwickelte digitale Inhalte für Geräte wie Computer, Spielekonsolen, Mobilgeräte oder Inhalte für Mixed Reality, deren Nutzung ein hohes Mass an Interaktion erfordert und eine grosse Auswirkung auf den Inhalt hat.

An welchen nationalen und internationalen Messen und Plattformen nimmt Pro Helvetia teil?

Die Auswahl der Plattformen wird regelmässig überprüft, um den Bedürfnissen und dem Potenzial gerecht zu werden, z.B. :

Im Rahmen unserer Designförderung organisieren wir Präsentationen und Ausstellungen an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz sowie an der Milan Design Week, oder Matchmaking-Programme in Kopenhagen.

Im Rahmen unserer Förderung des Game Designs organisieren wir Delegationen junger Schweizer Studios zur Game Developers Conference in San Francisco, Gamescom in Köln und Tokyo Game Show.

Die Teilnahme an diesen Plattformen erfolgt über Ausschreibungen.

Mein Projekt ist ein Galerienprojekt – schliesst das eine Unterstützung aus?

Unsere Designförderung schlisst unter anderem Unikate, Galerienprojekte, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen sowie Auftragsarbeiten oder Arbeiten, die für kommerzielle oder Werbezwecke durchgeführt werden, aus

Welche juristische Form brauche ich, um ein Gesuch für einen Werkbeitrag einzureichen? Muss ich ein Unternehmen haben?

Grundsätzlich gilt, dass sich die meisten Förderformate an Emerging Talents richten. Das sind professionelle Designschaffende, deren relevante Ausbildung oder Registrierung weniger als 7 Jahre zurückliegt.

Im Bereich Design müssen Gesuche von einer selbständigen Person, einer Einzelfirma oder einer Firma eingereicht werden, die nachweisbar vor weniger als 7 Jahren registriert wurde, sofern die Ausbildung mehr als 7 Jahre zurückliegt. Im Bereich Game Design hängt der Zugang zur Förderung von der Projektphase ab, für die Sie sich bewerben:

  • Gesuche um einen Beitrag zur Vorproduktion müssen nicht zwingend durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden. Eine selbständige Person, eine Einzelfirma oder eine Firma, die nachweisbar vor weniger als 7 Jahren registriert wurde, können Gesuche einreichen, sofern die Ausbildung mehr als 7 Jahre zurückliegt.
  • Gesuche um einen Beitrag zur Produktion oder Post-Produktion müssen durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden die nachweisbar vor weniger als 7 Jahren registriert wurde. Sofern die Ausbildung weniger als 7 Jahre zurückliegt, sind Einzelfirmen ebenfalls zugelassen, wenn die Bereitschaft besteht, diese in eine juristische Person umzuwandeln.

Für beide Bereiche, Design und Game Design, müssen die Urheber:innen- und Nutzungsrechte  bei der Projektträger:innenschaft liegen.

Ich möchte, dass mein Projekt vertraulich bleibt, da meine Marke oder Projekt noch nicht patentiert ist. Ist das möglich?

Die Fachexpert:innen unterzeichnen vor der Projektauswahl eine Geheimhaltungsvereinbarung. Die Designschaffenden werden vor der Veröffentlichung der Informationen über die unterstützten Projekte kontaktiert.

Ich bin nicht in der Lage, ein Gesuch auf Englisch einzureichen. Wie muss ich vorgehen?

Ein Gesuch kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch eingereicht werden. Es ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte (max. 1 A4-Seite) einzureichen, die von Pro Helvetia für die internationale Jury übersetzt wird.

Ist die Förderung von Architektur und von Fotografie (z.B. für Ausstellungen oder Publikationen) bei Pro Helvetia in der Abteilung Design oder in der Abteilung Visuelle Künste angesiedelt?

Architektur und Fotografie werden von der Abteilung Visuelle Künste gefördert.


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