
Design
Förderung Design
An wen richten sich unsere Formate?
Wir fördern die Schaffung und Verbreitung aller Bereiche des professionellen zeitgenössischen Designs inklusive Game Design.
Unsere Förderaktivitiäten richten sich grundsätzlich an alle professionellen Designschaffenden und an veranstaltende Institutionen. Gewisse Massnahmen richten sich ausschliesslich an professionelle Designschaffende, deren relevante Ausbildung oder Registrierung weniger als sieben Jahre zurückliegt.
Was sind unsere Förderaktivitäten?
- Halbjährliche Ausschreibungen zur Unterstützung der verschiedenen Entstehungsphasen eines Projekts
- Jährliche Ausschreibungen für Delegationen, um an nationalen und internationalen Messen oder Plattformen teilzunehmen
- Beiträge an individuelle Teilnahmen an internationalen Veranstaltungen
- Coaching-, Mentoring- und Matchmaking-Massnahmen sowie Workshops
- Residenzen und Recherchereisen
- Veröffentlichungen zum zeitgenössischen Designschaffen aus der Schweiz (ausgenommen Game Design)
- Unterstützung von thematischen Ausstellungen und Wissensaustausch innerhalb und ausserhalb der Schweiz zum zeitgenössischen Schweizer Designschaffen (ausgenommen Game Design)
- Pro Helvetia präsentiert im Bereich Game Design gemeinsam mit Partnerinstitutionen die Schweizer Auftritte an internationalen Messen unter dem Banner «SwissGames»
What’s on
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She Got Game 2025: Ausgewählte Teilnehmerinnen
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Rewilding the Self: Kit Braybrooke on Feral Design, Transversality and Change
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Milano Design Week | 7. bis 13. April 2025
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Werkbeiträge Design: Ausgewählte Projekte Herbst 2024
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Werkbeiträge Game Design: Ausgewählte Projekte Herbst 2024
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Aktualisierte und neue Förderformate 2025
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House of Switzerland Milano 2025
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Selection for 2025 Róng Design Library Residency Program
Die häufigsten Fragen (Design und Game Design)
Welche Bereiche des professionellen Designschaffens werden unterstützt?
Im Bereich Design fördern wir zeitgenössisches, professionelles Design, z.B. Textil-, Mode-, Industrie-, Produkt-, Service-, Grafikdesign, etc. Von der Designförderung ausgeschlossen sind Architektur-, Kunst-, und Fotografieprojekte. Sie werden von der Abteilung Visuelle Künste gefördert.
Im Bereich Game Design fördern wir professionell entwickelte, digitale Inhalte für Geräte wie Computer, Spielekonsolen, Mobilgeräte oder Inhalte für Mixed Reality, deren Nutzung ein hohes Mass an Interaktion erfordert und eine grosse Auswirkung auf den Inhalt hat.
Mein Projekt ist ein Galerienprojekt – schliesst das eine Unterstützung aus?
Ja. Von der Designförderung ausgeschlossen sind unter anderem Unikate, Galerienprojekte, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen sowie Auftragsarbeiten oder Arbeiten, die für kommerzielle oder Werbezwecke durchgeführt werden.
Welche juristische Form brauche ich, um ein Gesuch für einen Werkbeitrag einzureichen? Muss ich ein Unternehmen haben?
Grundsätzlich gilt, dass sich die meisten unserer Förderformate an Emerging Talents richten. Darunter verstehen wir professionelle (Game-)Designschaffende, deren relevante Ausbildung oder (Firmen-)Registrierung weniger als 7 Jahre zurückliegt.
Im Bereich Design müssen die Gesuche von einer selbständigen Person, einer Einzelfirma oder einer Firma eingereicht werden, die nachweisbar vor weniger als 7 Jahren registriert wurde, sofern die Ausbildung mehr als 7 Jahre zurückliegt.
Im Bereich Game Design hängt der Zugang zur Förderung weiter von der Projektphase ab, für die Sie sich bewerben:
- Gesuche um einen Beitrag zur Vorproduktion müssen nicht zwingend durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden. Eine selbständige Person, eine Einzelfirma oder eine Firma, die nachweisbar vor weniger als 7 Jahren registriert wurde, können Gesuche einreichen, sofern die Ausbildung mehr als 7 Jahre zurückliegt.
- Gesuche um einen Beitrag zur Produktion oder Post-Produktion müssen durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden die nachweisbar vor weniger als 7 Jahren registriert wurde. Sofern die Ausbildung weniger als 7 Jahre zurückliegt, sind Einzelfirmen ebenfalls zugelassen, wenn die Bereitschaft besteht, diese in eine juristische Person umzuwandeln.
Für beide Bereiche muss der Nachweis als «Emerging Talent» zwingend zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden, damit der Status verifiziert werden kann.
Ich möchte, dass mein Projekt vertraulich bleibt, da meine Marke oder Projekt noch nicht patentiert ist. Ist das möglich?
Die Fachexpertinnen und -experten unterzeichnen vor der Projektauswahl eine Geheimhaltungsvereinbarung. Die Designschaffenden werden vor der Veröffentlichung der Informationen über die unterstützten Projekte kontaktiert.
Ich bin nicht in der Lage, ein Gesuch für einen Werkbeitrag auf Englisch einzureichen. Wie muss ich vorgehen?
Da die Abteilung Design von Pro Helvetia mit einer internationalen Jury arbeitet, sollten Gesuche grundsätzlich auf Englisch eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Gesuchs (max. 1 A4-Seite) auf Deutsch, Französisch oder Italienisch eingereicht werden, die von Pro Helvetia für die Jury übersetzt wird.
Was zählt als «Matching Grant» für den Produktionsbeitrag und wie muss ich diesen ausweisen?
Der Produktionsbeitrag ist eine Komplementärfinanzierung und als «Matching Grant» konzipiert. Das bedeutet, dass die Gesuchstellenden eine Fremd- oder Eigenfinanzierung für die Produktionsphase des Projektes nachweisen müssen. Der Unterstützungsbeitrag entspricht der Höhe dieser Fremd- oder Eigenfinanzierung («matching») und beträgt höchstens CHF 50’000.
Bei der Fremd- oder Eigenfinanzierung muss zusätzlich ein unterschriebenes Dokument eingereicht werden, welches belegt, dass die angegebene Summe ausschliesslich für die Produktion dieses Projektes eingesetzt wurde.
Kann ich Unterlagen noch nachreichen?
Nein. Unvollständige Dossiers werden der Jury nicht vorgelegt. Die Unterlagen müssen als PDFs gemäss der Reihenfolge eingereicht werden, die im Merkblatt beschrieben ist. Nach der Deadline werden keine zusätzlichen Dokumente akzeptiert.
Design: Was ist eine Value Proposition?
Die Value Proposition sollte in wenigen Sätzen aufzeigen, auf welche Märkte und Zielgruppen das Studio mit dem Projekt abzielt und welche Ziele damit verfolgt werden. Ein Dokument steht als Vorlage auf dem Gesuchsportal auf der Seite «Beilagen» zur Verfügung. Es kann heruntergeladen werden, sobald ein Gesuch eröffnet wird).
Darf ich dasselbe Projekt nach einer Absage erneut eingeben?
Dasselbe Gesuch kann zweimal eingegeben werden, unter der Bedingung, dass sich das Projekt substanziell weiterentwickelt, beispielsweise wenn sich erkennbare und wesentliche Teile des Inhalts geändert haben, welche das Konzept massgeblich beeinflussen. In einem solchen Fall wird empfohlen, im Gesuch darauf Bezug zu nehmen und zu erläutern, inwiefern sich das Projekt weiterentwickelt hat.
An welchen nationalen und internationalen Messen und Plattformen nimmt Pro Helvetia teil?
- Im Rahmen unserer Designförderung organisieren wir Präsentationen und Ausstellungen an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz und international wie namentlich an der Milano Design Week, Design Days Lausanne/Genf oder Matchmaking-Programme in Kopenhagen.
- Im Rahmen unserer Förderung des Game Designs organisieren wir Delegationen junger Schweizer Studios zur Game Developers Conference in San Francisco, Gamescom in Köln und Nordic Game Conference in Malmö.
Die Teilnahme an diesen Plattformen erfolgt über Ausschreibungen. Die Auswahl der Plattformen wird regelmässig überprüft, um den Bedürfnissen und dem Potenzial gerecht zu werden.
Leistet Pro Helvetia finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung, wenn ich für ein Programm ausgewählt werde und ins Ausland reise?
Wenn Sie für die Teilnahme an einer internationalen Plattform, einer Residenz, einer Forschungsreise ausgewählt werden oder Unterstützung für die individuelle Teilnahme an einer Plattform erhalten haben, beteiligt sich Pro Helvetia mit maximal CHF 250 pro Woche oder CHF 1000 pro Monat an den zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung.
Pro Helvetia kann folgende Kosten übernehmen:
- Zusätzliche Kinderbetreuung zu Hause oder am Zielort
- Zusätzliche Reisekosten in das Reiseland für die Kinder und eine Betreuungsperson, z.B. die Partnerin, den Partner oder ein Familienmitglied.
- Unterkunft für die Kinder und eine Betreuungsperson im Reiseland.
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