Visuelle Künste
Förderung
visuelle Künste
An wen richten sich unsere Formate?
Wir fördern das Schaffen und die Verbreitung von zeitgenössischer Bildender Kunst, Fotografie, Medienkunst, Performance und Architektur.
Wir unterstützen professionelle Künstler:innen, sowie Institutionen, Veranstalter:innen und Verlage, die künstlerische Arbeiten zeigen oder kontextualisieren.
Was sind unsere Förderaktivitäten?
- Plattformpräsenzen und Schweizer Schwerpunkte
- Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz, namentlich Ausstellungen und Festivals
- Veranstaltungen in anderen Sprachregionen der Schweiz, namentlich Ausstellungen und Festivals
- Publikationen zum zeitgenössischen Kunstschaffen aus der Schweiz
- Kuratorische und künstlerische Recherchen, sowie zielgerichtete, professionelle Austauschformate («Atelierbesuche»)
- Künstlerische Neuproduktionen durch halbjährlich ausgeschriebene Produktionsbeiträge
- Fotografische Projekte durch die Förderung von Publikationen und durch eine jährliche Ausschreibung («Focus Photo»)
- Nachwuchsförderung durch halbjährlich ausgeschriebene Unterstützung für Kunsträume, Residenzen und Zuschüsse an Galerien bei Messepräsentationen
What’s on
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Night Pieces: A Foreign Body Within
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Camille Kaiser on exploring the politics and poetics of archives
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From Cityscapes to Sandscapes: A Photographic Journey
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‚Documenting my generation‘: A photography story by Ianne Kenfack
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Swiss Photomonth vereint die Schweizer Fotoszene
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Co-creation: celebrating diversity
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‘Fears & Affections’ or how to love cockroaches
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A Poem in Two Voices
Die häufigsten Fragen
Ich würde gerne ein Projekt für einen Produktionsbeitrag im Bereich Visuelle Künste eingeben. Es handelt sich um ein Kurzfilmprojekt. Kann ich bei Pro Helvetia um Unterstützung ansuchen?
Pro Helvetia ist nicht für Filmförderung zuständig und fördert daher grundsätzliche keine Filmprojekte. Unterstützung ist aber möglich für Kunstprojekte, die sich des Film/Video als Medium bedienen.
Ich bin Künstler:in und wurde mit meinem Film zu einem internationalen Filmfestival eingeladen, das nicht auf der Promotionsliste von Swiss Films erscheint. Darf ich bei Pro Helvetia eingeben?
Wichtig ist der Verwertungskontext, also die Präsenz durch Ausstellungen oder Festivals in einschlägigen, für die Visuellen Künste relevanten Orte. Wenn die bisherige Arbeit mehrheitlich im Festival/Filmkontext ausgewertet wurde, sind die entsprechenden städtischen/kantonalen Filmförderstellen oder jene des Bundes für Ihr Anliegen zuständig.
Ich lebe in der Schweiz habe aber keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Ist mein Aufenthaltsstatus in der Schweiz relevant für die Bewertung meines Schweizbezugs? Muss ich eine spezifische Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben, um förderfähig zu sein?
Nein, der Schweizbezug wird nicht durch ihre Aufenthaltsbewilligung bestimmt. Ein Aufenthalt (fester Wohnort) in der Schweiz und eine künstlerische Präsenz in der Schweiz sind jedoch erforderlich, d.h. wenn Sie eine regelmässige Ausstellungstätigkeit an anerkannten Kunstorten mit überregionaler Ausstrahlung nachweisen können.
Ich habe von Ihrer Serie «Cahiers d’Artistes» gehört, mit der erste Monografien von Künstler:innen gefördert werden. Ich finde dazu keine Informationen auf der Website. Wie kann ich einreichen?
Die Publikation der Cahier d’Artistes wurde mit der Ausgabe 2023 eingestellt. Pro Helvetia fördert Monografien von Künstler:innen mit der Publikationsförderung, sofern die künstlerische Praxis von ungefähr zehn Jahren dokumentiert wird.
Sie fördern Publikationen aus dem Bereich der «künstlerischen, dokumentarischen und/oder angewandten Fotografie». Gehört die Pressefotografie dazu?
Nein. Die Pressefotografie als spezifischer Bereich und Praxis gehört nicht zu unseren Förderbereichen.
Ich organisiere ein Projekt in/mit einer kommerziellen Galerie/einer privaten Sammlung. Kann ich um Unterstützung ansuchen?
Nein. Projekte von privaten Sammlungen und kommerziellen Galerien (mit Ausnahme bei der Unterstützung von Messeauftritten im Rahmen der Nachwuchsförderung) sind von der Förderung ausgenommen.
Sie erwähnen in Ihrer Publikationsförderung nur Monografien und thematische Publikationen. Sind alle anderen Publikationen ausgeschlossen, etwa auch Ausstellungskataloge oder Festschriften?
Ja. Ausgeschlossen sind: Ausstellungskataloge, Festschriften, Nachschlagewerke, bibliophile Ausgaben, Neuauflagen und überarbeitete Neuausgaben von Publikationen sowie Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag.
Ich bin Künstler:in und habe einen Preis gewonnen. Die damit in Verbindung stehende Ausstellung/Publikation/Veranstaltungsreihe ist nicht vom Preisgeld gedeckt. Kann ich um Unterstützung ansuchen?
Nein. Projekte im Rahmen von Preisen/Auszeichnungen und dazugehörigen Veranstaltungen sind von der Förderung ausgenommen.
Ich organisiere eine Ausstellung/eine Publikation über eine:n verstorbene Künstler:in. Kann ich um Unterstützung ansuchen?
Nein. Vorhaben, die historische Positionen oder auf Positionen verstorbener Künstler:innen (z.B. in Form von Ausstellungen oder Publikationen) fokussieren, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ist die Förderung von Architektur (z.B. durch Ausstellungen oder Publikationen) in der Abteilung Design oder in der Abteilung der Visuellen Künste bei Pro Helvetia angesiedelt?
Architektur wird als Teil der Visuellen Künste gefördert.
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