Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia hat Ihnen finanzielle Unterstützung für ein Projekt zugesagt. Die Zusage bringt auch Verpflichtungen mit sich, wie die Benachrichtigung der Stiftung über den Projektverlauf und die Verdankung in den Kommunikationsmitteln.

Information

Änderungen am Projekt

Pro Helvetia ist umgehend zu informieren, wenn sich die Projektanlage oder ‑durchführung gegenüber dem eingereichten Gesuch substanziell ändert (z.B. Finanzierungsstruktur, Wechsel bei Mitwirkenden, Streichung eines Projektteils oder Verschiebung der Projekttermine). Möglicherweise ist eine Neubeurteilung des Projektes durch Pro Helvetia erforderlich.

Veranstaltungen

Teilen Sie der zuständigen Abteilung von Pro Helvetia die Daten von Premiere / Vernissage /Uraufführung mindestens einen Monat im Voraus mit. Findet Ihr Projekt im Ausland statt, bitten wir Sie, frühzeitig die Schweizer Vertretung vor Ort zu kontaktieren. Sie steht Ihnen auf Wunsch beratend zur Seite. Die Kontaktangaben finden sich im Beschlussbrief.

Dokumentation und Belegexemplare

Sie sind verpflichtet, Pro Helvetia Medienberichte sowie weitere Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrem Projekt stehen (Programmhefte, Werbematerial, Kataloge, Tonträger, Fotos, bei Theater- und Tanzprojekten auch Videos) zuzustellen. Von Veröffentlichungen, die mit Unterstützung von Pro Helvetia entstanden sind, benötigen wir Belegexemplare. Die Modalitäten sind im Beschlussbrief angeführt.

Schlussbericht, Abrechnung und Auszahlung

Nach Abschluss des Projektes senden Sie uns innerhalb von sechs Monaten nach der
Durchführung des Vorhabens über portal.prohelvetia.ch einen ausführlichen Schlussbericht und eine vollständige Schlussabrechnung (gemäss Struktur des eingereichten Budgets inkl. Finanzierungsplan). Einzelne Zahlungsbelege sind nicht erforderlich, Pro Helvetia behält sich aber vor, sie bei Bedarf anzufordern. Der zugesprochene Beitrag wird erst nach Vorlage und Prüfung dieser Abschlussdokumentation ausbezahlt. Ein Vorschuss ist auf Anfrage möglich.

Zur Überweisung brauchen wir folgende Informationen: Name und Adresse der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers; Name, Ort und SWIFT-Code der Zahlungsstelle (Bank/Post); IBAN-Code (oder Kontonummer, falls kein IBAN-Code vorhanden ist).

Verfall des Beitrages

Sechs Monate nach Abschluss des Projektes muss der Schlussbericht bei Pro Helvetia elektronisch eingetroffen sein. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Auszahlung. Verbindlich ist das Schlussdatum des von Pro Helvetia unterstützten Vorhabens gemäss Angaben im Gesuch.


Verdankung

Erwähnung auf allen Kommunikationsmitteln

Sie sind verpflichtet, die Unterstützung durch Pro Helvetia auf allen Kommunikationsmitteln (Ankündigungen, Programme, Prospekte, Inserate, Websites, Plakate, Flugblätter etc.) und in Publikationen zu erwähnen. Sollten Sie nicht selbst die Veranstalterin oder der Veranstalter sein, sind Sie gebeten, Ihre Veranstaltungspartner oder Veranstaltungspartnerinnen dazu aufzufordern.

Wichtig: Pro Helvetia unterstützt Ihr Projekt mit öffentlichen Geldern. Wir legen deshalb Wert auf die Unterscheidung zwischen öffentlichen Institutionen, die Ihnen Unterstützung gewähren, und (privaten) Sponsorinnen und Sponsoren, mit denen Sie über Gegenleistungen verhandeln.

Was die Erwähnung von Pro Helvetia angeht, gelten folgende Regeln:

  • Unterstützungsbeiträge bis CHF 5’000
    Beträgt der Beitrag maximal CHF 5’000, nennen Sie Pro Helvetia mit Namen, und zwar wie folgt: Pro Helvetia, Schweizer Kulturstiftung. Die Erwähnung kann alphabetisch erfolgen, wenn andere Institutionen Ihr Projekt mitfinanzieren. Die Verwendung des Pro-Helvetia-Logos ist zwingend, wenn Sie andere Unterstützer in ähnlicher Grössenordnung mit Logoabdruck verdanken.
  • Unterstützungsbeiträge über CHF 5’000
    Beträgt der Beitrag mehr als CHF 5’000, ist das Logo von Pro Helvetia zu verwenden und an geeigneter Stelle gut sichtbar zu platzieren. Dabei gilt die Regel der Gleichbehandlung: Unterstützerinnen und Unterstützer mit vergleichbaren Leistungen geniessen gleiche Prominenz bei der Platzierung auf Ihren Kommunikationsmitteln.
  • Unterstützungsbeiträge über CHF 50’000
    Beträgt der Beitrag mehr als CHF 50’000, ist die Unterstützung durch Pro Helvetia zusätzlich in den Textteilen Ihrer Kommunikationsmittel sowie in Ihren Medieninformationen (print & digital) zu verdanken.
  • Veröffentlichungen
    Veröffentlichungen (z.B. Publikationen, Partituren, Tonträger u.a.m.) müssen den Vermerk tragen: «Mit Unterstützung der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia». Ein Logo ist in diesen Fällen nicht nötig.

Pro Helvetia Logo

Das Logo von Pro Helvetia in diversen Druckformaten sowie die Richtlinien zu dessen Verwendung finden Sie hier: prohelvetia.ch/de/pro-helvetia-logo/