Wegleitung Darstellende Künste
Wichtige Informationen für Gesuchstellende
- Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt»
- Merkblatt zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden
- Gesetzliche Grundlagen
- Logo Pro Helvetia
- 1. Allgemeine Voraussetzungen
- 2. Fördertätigkeit
- 2.1 Kunstschaffende der Darstellenden Künste
- 2.1.1 Produktions- und Recherchebeiträge
- i. Neuproduktionen
- ii. Recherchebeiträge
- iii. Volkstheater
- 2.1.2 Gastspiele ausserhalb der Schweiz
- 2.1.3 Übersetzung und Sprachadaption
- 2.1.4 Wiederaufnahmeproben für Gastspiele
- 2.1.5 Vernetzungsreisen
- 2.1.6 Einladungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern
- 2.1.7 Nachwuchsprojekte
- 2.1.8. Weiterentwicklungsbeiträge
- 2.1.9 Residenzen und Recherchereisen
- i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
- ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
- iii. Ko-Kreation
- iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie
- 2.1.10 Kritische Reflexion
- 2.2 Veranstaltende Institutionen
- 2.2.1 Gastspiele in der Schweiz
- 2.2.2 Gastspiele ausserhalb der Schweiz
- 2.2.3 Einladungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern
- 2.2.4 Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
- 2.2.5 Spartenübergreifende Veranstaltungen
- 3. Eingrenzungen
- 4. Zusammensetzung des Dossiers
- 5. Eingabetermine und Entscheidfristen
- 6. Behandlung der Gesuche
- 6.1 Eintretensprüfung
- 6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
- 6.3 Zuständige Instanzen
- 6.4 Eröffnung des Entscheids
- 6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
- 6.6 Auszahlung
- 6.7 Beschwerde
- Kontakt
- Haben Sie eine Frage zur Gesuchsstellung oder unserer Fördertätigkeit?
Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich der Darstellenden Künste eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.
Stand: Januar 2023
1. Allgemeine Voraussetzungen
Pro Helvetia fördert die professionellen zeitgenössischen Darstellenden Künste der Schweiz mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer Produktionen, die Verbreitung der Schweizer Darstellenden Künste ausserhalb der Schweiz, den internationalen Kulturaustausch sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.
Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
- von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
- durch andere öffentliche oder private Geldgeber (inkl. Veranstalter) angemessen mitfinanziert wird
2. Fördertätigkeit
Gesuche können von Kunstschaffenden oder veranstaltenden Institutionen eingegeben werden. Für welche Formate ein Gesuch eingereicht werden kann, ist unter den folgenden Punkten aufgeführt (2.1. für Kunstschaffende, 2.2. für veranstaltende Institutionen).
2.1 Kunstschaffende der Darstellenden Künste
Unter Kunstschaffenden der Darstellenden Künste versteht Pro Helvetia sowohl natürliche als auch juristische Personen, die in Kunstformen wie Tanz, Theater, Musiktheater, zeitgenössischer Zirkus, Strassenkunst oder Kleinkunst künstlerisch tätig sind. Dazu zählen einzelne Kunstschaffende, Gruppen und Institutionen.
2.1.1 Produktions- und Recherchebeiträge
i. Neuproduktionen
Pro Helvetia unterstützt Neuproduktionen (auch digitale und hybride Produktionen) freier Gruppen und Kunstschaffender aus der Schweiz. Voraussetzung ist, dass die Produktion mehrere Aufführungen an mindestens einer überregional anerkannten Spielstätte in der Schweiz nachweisen kann. Bei der Beurteilung werden die Projekte nach künstlerischer Relevanz, Anzahl und Qualität der Koproduzenten und Spieldaten sowie dem Tourneepotenzial priorisiert.
Eingabetermin:
- 1.3. für Produktionen mit Premiere zwischen Juli und Dezember
- 1.9. für Produktionen mit Premiere zwischen Januar und Juni
Diese Gesuche werden von der Jury Darstellende Künste beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
ii. Recherchebeiträge
Pro Helvetia unterstützt thematische und künstlerische Recherchen freier Gruppen und Kunstschaffender aus der Schweiz. Die Recherche muss nicht in eine öffentliche Auswertung oder eine Produktion münden, und umgekehrt lässt sich aus einem Recherchebeitrag kein Anspruch auf einen späteren Produktionsbeitrag ableiten. Der Recherchebeitrag kann alle notwendigen Kosten decken, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind (max. CHF 10’000).
Voraussetzung ist, dass die Gruppen oder Kunstschaffenden seit mehreren Jahren überregional und/oder international präsent sind und regelmässig von Pro Helvetia mit Gastspielbeiträgen gefördert werden.
Eingabetermin:
- 1.3. für Recherchen mit Start Juli bis Dezember, spätestens vier Monate vor Beginn der Recherche
- 1.9. für Recherchen mit Start Januar bis Juni des Folgejahres, spätestens vier Monate vor Beginn der Recherche
Diese Gesuche werden von der Jury Darstellende Künste beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
iii. Volkstheater
Pro Helvetia unterstützt Produktionen von Schweizer Volkstheater-Vereinigungen, welche sich durch einen innovativen künstlerischen Umgang mit bedeutenden überlieferten Stoffen, historischen Ereignissen und traditionellen Bräuchen auszeichnen. Vorausgesetzt wird eine professionelle künstlerische Leitung mit Erfahrung im Volkstheater, die Einbindung von Laien in tragenden Rollen (nicht ausschliesslich in Statisterie oder Chor) und eine überregionale Ausstrahlung.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.2 Gastspiele ausserhalb der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt Gastspiele an international anerkannten Spielstätten und Festivals. Von den veranstaltenden Institutionen wird erwartet, dass sie eine angemessene Gage entrichten sowie Nutzungsrechte und Aufenthaltskosten übernehmen.
Die Unterstützung von Pro Helvetia bemisst sich in der Regel an der Höhe der Reise- und Transportkosten. Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen und hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden. Freie Gruppen und Kunstschaffende können zusätzlich eine Pauschale für die Diffusionsarbeit beantragen, diese beträgt je nach Grösse und Komplexität des Projekts zwischen CHF 500 und CHF 2000 pro Gastspielort.
Pro Helvetia priorisiert aus Nachhaltigkeitsgründen zusammenhängende Tourneen mit mehreren Aufführungsorten, insbesondere bei grösseren Reisedistanzen.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.3 Übersetzung und Sprachadaption
Ergänzend zu einer bestätigten Gastspielförderung kann Pro Helvetia zusätzlich die Übersetzung und Implementierung (Einrichtung der Übertitelung, Sprachadaption etc.) der Stücktexte unterstützen. Das Gesuch kann zeitgleich zum Gastspielgesuch eingegeben werden.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.4 Wiederaufnahmeproben für Gastspiele
Ergänzend zu einer Gastspielförderung kann Pro Helvetia zusätzlich Wiederaufnahmeproben unterstützen, wenn das Stück mindestens sechs Monate nicht mehr gespielt wurde. Priorisiert werden Wiederaufnahmen für mehrere Tourneedaten oder für Gastspiele bei Plattformen mit grosser Visibilität.
Übernommen werden können Kosten für maximal drei Probentage. Das Gesuch kann zeitgleich zum Gastspielgesuch eingegeben werden.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.5 Vernetzungsreisen
Pro Helvetia unterstützt die internationale Vernetzung von Diffusionsverantwortlichen freier Gruppen und Kunstschaffender an bedeutenden Festivals und Plattformen innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Voraussetzung ist, dass die von ihnen vertretenen Gruppen und Kunstschaffenden regelmässig von Pro Helvetia unterstützt werden. Die Unterstützung bemisst sich nach der Höhe der Reise- und Übernachtungskosten.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.1.6 Einladungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern
Pro Helvetia kann die Übernachtungskosten von Veranstalterinnen und Veranstaltern übernehmen, welche aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz oder aus dem Ausland anreisen, um Produktionen freier Gruppen und Kunstschaffender zu visionieren.
Eingabetermin: laufend, im Vorfeld der Veranstaltung
2.1.7 Nachwuchsprojekte
Pro Helvetia fördert den Nachwuchs in Zusammenarbeit mit etablierten Institutionen im In- und Ausland, wobei sich die Förderprojekte an Kunstschaffende der Darstellenden Künste zu richten haben, die ein grosses künstlerisches Potenzial im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere aufweisen. Unterstützt werden Vorhaben, die der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen und die sich an Personen in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation richten.
Die Ausschreibungen sowie Eingabetermine werden auf der Website von Pro Helvetia kommuniziert.
Mehr Informationen: Nachwuchsförderung Darstellende Künste
2.1.8. Weiterentwicklungsbeiträge
Pro Helvetia bietet erfahrenen, international tätigen Gruppen und Kunstschaffenden aus der Schweiz die Möglichkeit, ihre Arbeitsweise zu reflektieren und neue Wege zu suchen. Die Beiträge können eingesetzt werden für strategische Analysen und Recherchen, Kompetenzerweiterung oder Neustrukturierung mit dem Ziel einer nachhaltigen künstlerischen oder strukturellen Weiterentwicklung. Ausgeschlossen sind inhaltliche Recherchearbeiten für zukünftige Produktionen und berufliche Umschulungen und Ausbildungen. Der Prozess muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Der Weiterentwicklungsbeitrag kann alle notwendigen Kosten decken, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind (max CHF 40’000).
Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass die freien Gruppen oder Kunstschaffenden seit mehreren Jahren überregional und/oder international präsent sind und regelmässig von Pro Helvetia mit Gastspielbeiträgen gefördert werden. Eine Gruppe kann nur einmal innerhalb von vier Jahren einen Weiterentwicklungsbeitrag erhalten.
Eingabetermin: 1.3. für Vorhaben mit Beginn ab Juli
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
2.1.9 Residenzen und Recherchereisen
i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
Pro Helvetia unterstützt Residenzen von Kunstschaffenden der Darstellenden Künste zwischen der Schweiz und den Regionen der sechs Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Bewerben können sich Kunstschaffende aus der Schweiz und Kunstschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros.
Mehr Informationen: Residenzen der Verbindungsbüros
ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
Schweizer Kunstschaffende der Darstellenden Künste können sich für weltweite Recherchereisen bewerben. Weiterhin können sich Kunstschaffende der Darstellenden Künste aus den Regionen der Verbindungsbüros für Recherchereisen in der Schweiz bewerben.
Mehr Informationen: Recherchereisen
iii. Ko-Kreation
Pro Helvetia unterstützt mit einer Pilotmassnahme die Ko-Kreation zwischen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz und den Regionen der Pro Helvetia-Aussenstellen (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika).
Der Ko-Kreationsbeitrag unterstützt Tandems, die Projektideen weiterentwickeln möchten, welche auf früheren Residenzen, Recherchereisen oder anderen Zusammenarbeiten aufbauen. Gesuche können laufend via myprohelvtia.ch eingereicht werden.
Mehr Informationen: Unterstützung für Ko-Kreation
iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie
Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien und Chile. Diese Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.
Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft
2.1.10 Kritische Reflexion
Pro Helvetia lanciert bis 2024 jährlich eine thematische Ausschreibung, welche die Meinungsbildung über und die kritische Diskussion von Kunst und Kultur in der Gesellschaft anregen soll. Gefördert werden modellhafte, disziplinenübergreifende Projekte, die neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Kulturkritik erproben und unterschiedliche Publikumssegmente ansprechen.
Mehr Informationen: Dossier «Kritische Reflexion»
2.2 Veranstaltende Institutionen
Unter veranstaltenden Institutionen versteht Pro Helvetia überregional anerkannte Spielstätten und Festivals mit kuratiertem nationalem und/oder internationalem Programm.
2.2.1 Gastspiele in der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt Gastspiele in den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz an überregional anerkannten Spielstätten und Festivals. Von den veranstaltenden Institutionen wird erwartet, dass sie eine angemessene Gage gemäss Empfehlungen der entsprechenden Berufsverbände entrichten sowie Nutzungsrechte und Aufenthaltskosten übernehmen.
Die Unterstützung von Pro Helvetia bemisst sich in der Regel an der Höhe der Reise- und Transportkosten. Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen und hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden. Bei Einladungen von freien Gruppen und Kunstschaffenden kann zusätzlich höchstens ein Drittel der Gage übernommen werden.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.2 Gastspiele ausserhalb der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt Gastspiele an international anerkannten Spielstätten und Festivals. Von den veranstaltenden Institutionen wird erwartet, dass sie eine angemessene Gage entrichten sowie Nutzungsrechte und Aufenthaltskosten übernehmen. Die Unterstützung von Pro Helvetia bemisst sich in der Regel an der Höhe der Reise- und Transportkosten. Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen und hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden.
Pro Helvetia priorisiert aus Nachhaltigkeitsgründen zusammenhängende Tourneen mit mehreren Aufführungsorten, insbesondere bei grösseren Reisedistanzen.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.3 Einladungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern
Pro Helvetia kann die Übernachtungskosten von Veranstalterinnen und Veranstaltern übernehmen, welche aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz oder von ausserhalb der Schweiz anreisen, um Produktionen freier Gruppen und Kunstschaffender zu visionieren.
Eingabetermin: laufend, im Vorfeld der Veranstaltung
2.2.4 Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
Pro Helvetia unterstützt Projekte, die sich kritisch mit einem übergreifenden Fokus und aus zeitgenössischer Perspektive mit dem aktuellen Schweizer Kunstschaffen der Darstellenden Künste oder einzelnen Aspekten dieses Kunstschaffens auseinandersetzen. Dazu zählen analoge und digitale Veröffentlichungen (unabhängig vom Publikationsformat) sowie Präsentationen. Für eine Förderung wird vorausgesetzt, dass die Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Es werden keine Festschriften, Biografien und rein wissenschaftliche Projekte unterstützt.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.5 Spartenübergreifende Veranstaltungen
Als spartenübergreifend gelten Veranstaltungen oder Festivals, welche Produktionen aus verschiedenen Disziplinen präsentieren. In der Regel müssen Produktionen aus mindestens drei Disziplinen vorgesehen sein, ansonsten ist das Gesuch bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden nach den gleichen formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, die für spartenspezifische Veranstaltungen gelten. Insbesondere wird den Kriterien jener Sparten starkes Gewicht beigemessen, denen die einzelnen Produktionen zuzurechnen sind. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden in und ausserhalb der Schweiz unterstützt. In der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Produktionen aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Produktionen präsentieren.
Mehr Informationen: Spartenübergreifende Veranstaltungen
3. Eingrenzungen
Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn
- der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
- das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.)
- die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
- das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist
4. Zusammensetzung des Dossiers
Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten
- Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
- Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
- Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation mit Spielstättenbestätigung
- detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
- Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
- Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen
Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.
5. Eingabetermine und Entscheidfristen
Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:
Gesuchstyp | Eingabetermin | Entscheidfrist |
---|---|---|
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 | laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von acht Wochen |
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 | laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 | 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
6. Behandlung der Gesuche
6.1 Eintretensprüfung
Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn
- das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl. Kapitel 1)
- kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
- das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)
6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den Kriterien am umfassendsten entsprechen.
Die Stiftung prüft, ob
- das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
- das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
- das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
- die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
- eine nachhaltige Wirkung absehbar ist
Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.
Pro Helvetia erwartet, dass sich die Entlöhnung der beteiligten Kunstschaffenden an den Empfehlungen der entsprechenden Branchenverbände ausrichtet.
Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen. Pro Helvetia kann entsprechende Zusatzkosten (bspw. Zugreisen, CO2-Kompensation für Flüge) übernehmen. Diese müssen im Projektbudget ausgewiesen werden.
Ausserdem erwartet Pro Helvetia, dass veranstaltende Institutionen und Organisationen sich für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für Diversität und Chancengleichheit einsetzen.
6.3 Zuständige Instanzen
Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.
Für alle anderen Gesuche gilt
- Gesuche bis CHF 25’000: es entscheidet die federführende Abteilung
- Gesuche zwischen CHF 25’001 und 50’000: es entscheidet die Bereichsleitung
- Gesuche über CHF 50’000: es entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Fachkommission
Bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen ist die Antragshöhe pro Jahr ausschlaggebend.
6.4 Eröffnung des Entscheids
Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.
6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern.
Siehe Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt» (blaue Box oben).
6.6 Auszahlung
Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge 6 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.
6.7 Beschwerde
Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen