Wegleitung Innovation & Gesellschaft
Wichtige Informationen für Gesuchstellende
- Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt»
- Merkblatt zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden
- Gesetzliche Grundlagen
- Logo Pro Helvetia
- 1. Allgemeine Voraussetzungen
- 2. Fördertätigkeit
- 2.1 Kunst- und Kulturschaffende
- 2.1.1 Kollaborationen mit kunstfremden Bereichen
- i. Tandem zwischen Kunstschaffenden und Personen aus kunstfremden Bereichen
- ii. Recherchebeiträge und Produktionsbeiträge für künstlerische Projekte
- iii. Ausschreibungen «Kritische Reflexion»
- 2.1.2 Residenzen und Recherchereisen
- i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
- ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
- iii. Ko-Kreation
- iv. Residenzen «Kunst, Wissenschaft und Technologie»
- 2.2 Veranstaltende Institutionen und Organisationen
- 2.2.1 Ausschreibungen
- i. Ausschreibung «Synergies»
- 2.2.2 Coachingformate und Netzwerkerweiterung
- i. Coachingformat «Tandem Diversität»
- 2.2.3 Vernetzung und Wissenstransfer
- i. Arbeitstools und Wissenstransfer Formate «Diversität und Chancengleichheit»
- ii. Arbeitstools und Wissenstransfer Formate «Ökologische Nachhaltigkeit»
- iii. Veranstaltungen «Kunst, Wissenschaft und Technologie»
- iv. Thematische Veranstaltungen
- 3. Eingrenzungen
- 4. Zusammensetzung des Dossiers
- 5. Eingabetermine und Entscheidfristen
- 6. Behandlung der Gesuche
- 6.1 Eintretensprüfung
- 6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
- 6.3 Zuständige Instanzen
- 6.4 Eröffnung des Entscheids
- 6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
- 6.6 Auszahlung
- 6.7 Beschwerde
- Kontakt
- Haben Sie eine Frage zur Gesuchsstellung oder unserer Fördertätigkeit?
Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich Innovation und Gesellschaft eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.
Stand: Januar 2023
1. Allgemeine Voraussetzungen
Pro Helvetia fördert mit Blick auf Vielfalt und nationale sowie internationale Ausstrahlung die Entstehung und Verbreitung von Vorhaben des zeitgenössischen Schweizer Kunst- und Kulturschaffens, die den Austausch von Wissen über künstlerische und kunstfremde Bereiche hinaus vorantreiben sowie kreative Impulse und kritische Denkweisen in die Gesellschaft geben. Gleichzeitig setzt sich Pro Helvetia mit unterschiedlichen Massnahmen für mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb ein. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.
Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
- von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
- durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird.
2. Fördertätigkeit
Gesuche können von Kunst- und Kulturschaffenden oder veranstaltenden Institutionen und Organisationen eingegeben werden. Für welche Formate ein Gesuch eingereicht werden kann, ist unter den folgenden Punkten aufgeführt (2.1. für Kunst- und Kulturschaffende, 2.2. für veranstaltende Institutionen und Organisationen).
2.1 Kunst- und Kulturschaffende
Unter Kunst- und Kulturschaffenden versteht Pro Helvetia sowohl natürliche als auch juristische Personen, die künstlerisch tätig sind. Dazu zählen unter anderem Einzelkünstlerinnen und -künstler, Kollektive, freischaffende Gruppen.
Die folgenden Förderinstrumente richten sich an Kunst- und Kulturschaffende, die das Schweizer Bürgerrecht oder den ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben und in der Schweizer Kunst- und Kulturszene präsent sind.
2.1.1 Kollaborationen mit kunstfremden Bereichen
i. Tandem zwischen Kunstschaffenden und Personen aus kunstfremden Bereichen
Pro Helvetia unterstützt Tandems bestehend aus Kunstschaffenden und Personen aus dem kunstfremden Bereich. Gefördert werden Tandems, die sich über eine Zeitspanne von 3 bis zu 12 Monaten regelmässig treffen und sich im Sinne eines künstlerischen Prozesses und über thematische Fragestellungen austauschen.
Zusammensetzung des Dossiers
- Beschreibung des geplanten Tandems, einzureichen als gemeinsamer Antrag (inkl. Motivation und Erläuterung des Potenzials der Zusammenarbeit), Realisierungsplan, Budget und Finanzierungsplan (inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen) in einem einzelnen PDF
- Angaben zu den beteiligten Personen (CV, Portfolios, etc.) und eine unterzeichnete Absichtserklärung in einem einzelnen PDF
Beiträge
Ein Tandembeitrag ist auf maximal CHF 10‘000 begrenzt. Der finanzielle Beitrag kann Gagen und administrative Kosten decken. Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Beiträge an Tandems, bei denen eine Person ausschliesslich eine beratende Funktion einnimmt oder ein Coaching von Kunstschaffenden im Vordergrund steht. Keine Beiträge spricht Pro Helvetia zudem an Infrastruktur-, Ausrüstungs-, Betriebs- und Wartungskosten sowie an die Schaffung eines künstlerischen Werkes als Ergebnis des Tandems. Gesuche für künstlerische Nachfolgeprojekte (d. h. nach Abschluss des Tandemaustauschs) können bei Pro Helvetia im Rahmen der regulären Fördertätigkeit gestellt werden.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
ii. Recherchebeiträge und Produktionsbeiträge für künstlerische Projekte
Pro Helvetia unterstützt künstlerische Projekte, die aktuelle gesellschaftliche Themen aufgreifen oder diese mit neuen Methoden angehen. Im Fokus steht dabei die aktive Zusammenarbeit zwischen Kunstschaffenden und Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen (z.B. Ökologie, Technologie, Politik, Anthropologie). Beiträge sind möglich an die konzeptionelle Recherche oder an die Produktion eines künstlerischen Projekts. Voraussetzung ist die Aktualität und gesellschaftliche Relevanz der Inhalte sowie eine prozessorientierte Arbeitsweise zwischen zwei oder mehreren Personen aus unterschiedlichen künstlerischen und kunstfremden Bereichen. Eingabeberechtigt sind Schweizer Kunstschaffende aus sämtlichen Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.
Zusammensetzung des Dossiers
- Beschreibung des geplanten künstlerischen Projektes in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht, Realisierungsplan, Budget und Finanzierungsplan (inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen) in einem einzelnen PDF
- Angaben zu den beteiligten Personen (CV, inkl. Beschrieb von Aufgabe und Funktion im Projekt)
Beiträge
Es werden einmalige Projektbeiträge für die konzeptionelle Recherche oder Produktion eines künstlerischen Projekts in der Höhe von max. CHF 25’000 gesprochen. Die Höhe des finanziellen Beitrags von Pro Helvetia darf nicht über 50% des Gesamtbudgets liegen. Ausgeschlossen sind Beiträge an Infrastruktur-, Ausrüstungs-, Betriebs- und Wartungskosten.
Eingabetermin: 1.3., die erste öffentliche Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation darf frühestens 4 Monate nach dem Eingabetermin beginnen. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
iii. Ausschreibungen «Kritische Reflexion»
Pro Helvetia lanciert bis 2024 jährlich eine thematische Ausschreibung, welche die Meinungsbildung über und die kritische Diskussion von Kunst und Kultur in der Gesellschaft anregen soll. Gefördert werden disziplinenübergreifende Projekte, die neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Kulturkritik erproben und unterschiedliche Publikumssegmente ansprechen.
Eingabetermin: jeweils per 1.3, die erste öffentliche Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation darf frühestens 4 Monate nach dem Eingabetermin beginnen. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
Eingabe gemäss Ausschreibung Expanding Perspectives (Jury).
2.1.2 Residenzen und Recherchereisen
i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
Pro Helvetia unterstützt Residenzen von Kunst- und Kulturschaffenden mit einem Fokus auf die Zusammenarbeit zwischen künstlerischen und kunstfremden Bereichen zwischen der Schweiz und den Regionen der sechs Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Bewerben können sich Kulturschaffende aus der Schweiz und Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros.
Mehr Informationen: Residenzen der Verbindungsbüros
ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
Schweizer Kulturschaffende können sich für weltweite Recherchereisen bewerben. Weiterhin können sich Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros für Recherchereisen in der Schweiz bewerben.
Mehr Informationen: Recherchereisen
iii. Ko-Kreation
Pro Helvetia unterstützt mit einer Pilotmassnahme die Ko-Kreation zwischen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz und den Regionen der Pro Helvetia-Aussenstellen (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika).
Der Ko-Kreationsbeitrag unterstützt Tandems, die Projektideen weiterentwickeln möchten, welche auf früheren Residenzen, Recherchereisen oder anderen Zusammenarbeiten aufbauen. Gesuche können laufend via myprohelvtia.ch eingereicht werden.
Mehr Informationen: Unterstützung für Ko-Kreation
iv. Residenzen «Kunst, Wissenschaft und Technologie»
Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien und Chile. Diese Residenzen richten sich an Kunstschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.
Eingabetermin: Die Ausschreibungen und Eingabetermine für diese Residenzaufenthalte werden laufend auf unserer Webseite publiziert. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt. Bewerbungen werden ausschliesslich über das CERN entgegengenommen.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
2.2 Veranstaltende Institutionen und Organisationen
Pro Helvetia unterstützt Vorhaben von Kulturinstitutionen und -organisationen mit mehrjährigem nationalen und/oder internationalen Programm und mit überregionaler Ausstrahlung.
2.2.1 Ausschreibungen
i. Ausschreibung «Synergies»
Pro Helvetia lanciert eine thematische Ausschreibung zur Unterstützung von Kooperationen zwischen Institutionen und Organisationen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie. Gefördert werden Vorhaben von 1 bis 2 Jahren Dauer, an denen kulturelle Institutionen und Organisationen aus der Schweiz und aus dem internationalen Raum beteiligt sind.
Mehr Informationen: Synergies
Eingabetermin: Die Ausschreibung läuft vom 1. März bis 2. Oktober. Die erste öffentliche Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation darf frühestens 4 Monate nach dem Eingabetermin (2.10) beginnen. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab letztmöglichem Eingabetermin (2.10).
2.2.2 Coachingformate und Netzwerkerweiterung
i. Coachingformat «Tandem Diversität»
Pro Helvetia begleitet und unterstützt Prozesse zur Steigerung der Diversität und Chancengleichheit innerhalb von Kulturinstitutionen und -organisationen. Eingabeberechtigt sind öffentlich geförderte Schweizer Kulturinstitutionen und -organisationen mit einer langfristigen Strategie zur Veränderung ihrer Strukturen (Personal, Programm, Publika).
Mehr Informationen: Diversität und Chancengleichheit im Kulturbetrieb
Eingabetermin: Ausschreibung Workshop Tandem Diversität per 3.4. Gesuche zur Unterstützung von Diversitätsprozessen können laufend eingegeben werden (Eingabetermin: siehe Kapitel 5.). Voraussetzung für eine Eingabe ist die Teilnahme am Workshop Tandem Diversität.
2.2.3 Vernetzung und Wissenstransfer
i. Arbeitstools und Wissenstransfer Formate «Diversität und Chancengleichheit»
Pro Helvetia unterstützt die Entwicklung von Arbeitstools (z.B. Leitfäden, Checklisten) für Schweizer Kulturinstitutionen und -organisationen, die einen relevanten Beitrag zur Entwicklung von Diversitäts-Praktiken leisten. Gefördert werden insbesondere partizipative oder prozessuale Vorhaben, die dem Kulturbereich praxisorientierte Instrumente bieten, um Fragen der Diversität aktiv anzugehen. In diesem Rahmen werden zudem Formate unterstützt (z.B. Diskussionsreihen, Workshops), die Diversitätsthemen vertiefen. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein. Die Vorhaben zeichnen sich aus durch eine fundierte Diversitätskompetenz der Projektbeteiligten und weisen einen Beispielcharakter für den Kulturbetrieb auf.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
ii. Arbeitstools und Wissenstransfer Formate «Ökologische Nachhaltigkeit»
Pro Helvetia unterstützt die Entwicklung von Arbeitstools (z.B. Leitfäden, Checklisten) für Schweizer Kulturinstitutionen und -organisationen, die einen relevanten Beitrag zur Entwicklung von ökologischen Nachhaltigkeits-Praktiken leisten. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die dem Kulturbereich praxisorientierte Instrumente bieten, um die ökologische Nachhaltigkeit des Kulturbetriebs zu erhöhen oder neue Arbeitsweisen zu testen. In diesem Rahmen werden zudem Formate unterstützt (z.B. Workshops, Beratungen von Kunstschaffenden und Vernetzungstreffen), die Themen zu ökologischer Nachhaltigkeit vertiefen. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein. Die Vorhaben zeichnen sich durch die fundierte Fachkompetenz der Projektbeteiligten über ökologische Nachhaltigkeit aus und weisen einen Beispielcharakter für den Kulturbetrieb auf.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
iii. Veranstaltungen «Kunst, Wissenschaft und Technologie»
Pro Helvetia unterstützt Veranstaltungen (z.B. Diskussionsreihen, Workshops, Netzwerkanlässe, Festivals) in und ausserhalb der Schweiz, an denen der Wissenstransfer und die Vernetzung zwischen Schweizer Kunstschaffenden und Personen aus den Bereichen Wissenschaft und Technologie im Vordergrund stehen. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
iv. Thematische Veranstaltungen
Pro Helvetia unterstützt thematisch ausgerichtete kulturelle Veranstaltungen (z.B. Diskussionsreihen, Workshops, Festivals) in der Schweiz, die geeignet sind, in der Kunst und Kultur Impulse zu setzen. Voraussetzung sind die Aktualität und gesellschaftliche Relevanz der Inhalte sowie die Beteiligung von Personen aus unterschiedlichen künstlerischen und kunstfremden Bereichen. Für eine Unterstützung setzt die Stiftung zudem voraus, dass die Veranstaltungen nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
3. Eingrenzungen
Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn
- der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
- das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist
- die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
- das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist
4. Zusammensetzung des Dossiers
Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten
- Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
- Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
- Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
- detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
- Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
- Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen
Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.
5. Eingabetermine und Entscheidfristen
Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:
Gesuchstyp | Eingabetermin | Entscheidfrist |
---|---|---|
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 | laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von acht Wochen |
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 | laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 | 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
6. Behandlung der Gesuche
6.1 Eintretensprüfung
Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn
- das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl. Kapitel 1)
- kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
- das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)
6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den Kriterien am umfassendsten entsprechen.
Die Stiftung prüft, ob
- das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
- das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
- das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
- die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
- eine nachhaltige Wirkung absehbar ist
Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.
Pro Helvetia erwartet, dass sich die Entlöhnung der beteiligten Kunstschaffenden an den Empfehlungen der entsprechenden Branchenverbände ausrichtet.
Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen. Pro Helvetia kann entsprechende Zusatzkosten (bspw. Zugreisen, CO2-Kompensation für Flüge) übernehmen. Diese müssen im Projektbudget ausgewiesen werden.
Ausserdem erwartet Pro Helvetia, dass veranstaltende Institutionen und Organisationen sich für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für Diversität und Chancengleichheit einsetzen.
Der Bereich Innovation & Gesellschaft prüft zusätzlich, ob
- das Vorhaben durch innovative Eigenständigkeit, d.h. durch die Einführung und Umsetzung neuer Methoden überzeugt. Prioritär werden Vorhaben berücksichtigt, die Experimente (d.h. neue Formate, Kollaborationen oder Produktionen) wagen.
- das Vorhaben für den Kunst- und Kulturbereich neue Impulse setzt, um eine Auseinandersetzung an der Schnittstelle von künstlerischen und gesellschaftlichen Themen anzuregen. Zentral ist die dazu eingenommene Haltung und deren Reflexion.
- das Vorhaben sich aktiv für mehr Diversität und Chancengleichheit im Kulturbetrieb einsetzt und einen strukturellen Zugang für marginalisierte gesellschaftliche Gruppen ermöglicht.
- das Vorhaben durch seinen transdisziplinären Pioniercharakter und seine zukunftsweisende gesellschaftliche Relevanz überzeugt und folglich nicht auf etablierte Fördergefässe zurückgreifen kann.
6.3 Zuständige Instanzen
Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.
Für alle anderen Gesuche gilt
- Gesuche bis CHF 50’000: es entscheidet der Bereich Innovation & Gesellschaft
- Gesuche über CHF 50’000: es entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Fachkommission
Bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen ist die Antragshöhe pro Jahr ausschlaggebend.
6.4 Eröffnung des Entscheids
Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.
6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Siehe Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt» (blaue Box oben).
6.6 Auszahlung
Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge 6 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.
6.7 Beschwerde
Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von dreissig Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführer enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen