Wegleitung Innovation & Gesellschaft
Wichtige Informationen für Gesuchstellende
- Merkblatt für Beitragsempfängerinnen und -empfänger
- Merkblatt zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden
- Gesetzliche Grundlagen
- Logo Pro Helvetia
- 1. Allgemeine Voraussetzungen
- 2. Fördertätigkeit
- 2.1 Kunst- und Kulturschaffende
- 2.1.1 Recherche- und Produktionsbeiträge Transdisziplinarität
- 2.1.2 Ausschreibungen
- i. Thematische Ausschreibungen
- ii. Ausschreibungen Kunst, Wissenschaft und Technologie
- 2.1.3 Residenzen
- i. Residenzen Kunst, Wissenschaft und Technologie
- ii. Residenzen und Recherchereisen
- 2.2 Veranstaltende Institutionen
- 2.2.1 Ausschreibungen Diversität und Chancengleichheit
- 2.2.2 Veröffentlichungen Diversität und Chancengleichheit
- 2.2.3 Veranstaltungen
- i. Veranstaltungen Kunst, Wissenschaft und Technologie
- ii. Veranstaltungen Diversität und Chancengleichheit
- iii. Veranstaltungen Transdisziplinarität
- iv. Spartenübergreifende Veranstaltungen
- 3. Eingrenzungen
- 4. Zusammensetzung des Dossiers
- 5. Eingabetermine und Entscheidfristen
- 6. Behandlung der Gesuche
- 6.1 Eintretensprüfung
- 6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
- 6.3 Zuständige Instanzen
- 6.4 Eröffnung des Entscheids
- 6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
- 6.6 Auszahlung
- 6.7 Beschwerde
- Kontakt
- Haben Sie eine Frage zur Gesuchsstellung oder unserer Fördertätigkeit?
Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich Innovation und Gesellschaft eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.
Stand: Januar 2021
1. Allgemeine Voraussetzungen
Pro Helvetia fördert das professionelle, zeitgenössische und zukunftsweisende transdisziplinäre Schaffen aus der Schweiz mit Blick auf Vielfalt und nationale sowie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer transdisziplinärer Vorhaben, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den Kulturaustausch in der Schweiz und weltweit. Transdisziplinarität ist ein zentraler Eckpfeiler von Innovation, wobei Pro Helvetia unter Transdisziplinarität die Zusammenarbeit von Personen aus mindestens drei Disziplinen (davon mind. eine ausserhalb des Kunstbereichs) versteht. Gleichzeitig setzt sich Pro Helvetia mit unterschiedlichen Massnahmen für mehr Diversität und Chancengleichheit im Kulturbetrieb ein. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Vorhaben von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.
Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
- von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
- durch andere öffentliche oder private Geldgeber (inkl. Veranstaltende) angemessen mitfinanziert wird.
2. Fördertätigkeit
2.1 Kunst- und Kulturschaffende
Unter Kunst- und Kulturschaffenden versteht Pro Helvetia sowohl natürliche als auch juristische Personen, die künstlerisch tätig sind. Dazu zählen unter anderem Einzelkünstlerinnen und -künstler, Kollektive, freischaffende Gruppen.
Die folgenden Förderinstrumente richten sich an professionelle Kunst- und Kulturschaffende, die das Schweizer Bürgerrecht oder den ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben und in der Schweizer Kunst- und Kulturszene präsent sind.
2.1.1 Recherche- und Produktionsbeiträge Transdisziplinarität
Pro Helvetia unterstützt die Schaffung von transdisziplinären Vorhaben mit Recherche- und Produktionsbeiträgen. Diese sollen die Arbeit an einem im Entstehen begriffenen künstlerischen Vorhaben von Schweizer Kunst- und Kulturschaffenden ermöglichen. In der Regel müssen Vorhaben von Personen aus mindestens drei Disziplinen (davon mind. eine ausserhalb des Kunstbereichs) vorgesehen sein. Voraussetzung ist zudem eine ausgewiesene künstlerische Praxis mit überregionaler Anerkennung. Gesuche für Vorhaben, für die es andere bestehende Fördermassnahmen innerhalb der Abteilungen gibt (z.B. Musiktheater, Performance Kunst, Klangkunst, Radiophone Kunst), sind bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen.
Eingabetermin: 1.3. und 1.9., die erste öffentliche Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation darf frühestens vier Monate nach dem Eingabetermin beginnen (Jury)
2.1.2 Ausschreibungen
i. Thematische Ausschreibungen
Pro Helvetia lanciert thematische Ausschreibungen, um auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und entsprechende künstlerische Auseinandersetzungen zu unterstützen. Diese Ausschreibungen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert. Die Eingaben erfolgen gemäss den Kriterien und Fristen der jeweiligen Ausschreibung.
Die Ausschreibungen sowie Eingabetermine werden auf der Website von Pro Helvetia kommuniziert.
ii. Ausschreibungen Kunst, Wissenschaft und Technologie
Pro Helvetia lanciert wiederkehrende, Ausschreibungen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen, um Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit zu bieten, sich in ihrem künstlerischen Schaffen mit wissenschaftlichen und technologischen Konzepten auseinanderzusetzen. Diese Ausschreibungen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert. Die Eingaben erfolgen gemäss den Kriterien und Fristen der jeweiligen Ausschreibung.
Die Ausschreibungen sowie Eingabetermine werden auf der Website von Pro Helvetia kommuniziert.
2.1.3 Residenzen
i. Residenzen Kunst, Wissenschaft und Technologie
Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien, Chile und Brasilien. Diese Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert. Die Eingaben erfolgen gemäss den Kriterien und Fristen der jeweiligen Residenzausschreibung. Bewerbungen werden ausschliesslich über die Website des CERN entgegengenommen.
Die Ausschreibungen sowie Eingabetermine werden auf der Website von Pro Helvetia und dem CERN kommuniziert.
ii. Residenzen und Recherchereisen
Pro Helvetia unterstützt Residenzen und Recherchereisen von Schweizer Kunst- und Kulturschaffenden mit transdisziplinärem Fokus in die Länder der 6 Verbindungsbüros sowie in weitere ausgewählte Regionen (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Darüber hinaus unterstützt Pro Helvetia Residenzen und Recherchereisen von Kunst- und Kulturschaffenden mit transdisziplinärem Fokus aus spezifischen Ländern in die Schweiz.
Eine Liste der möglichen Destinationen für Schweizer Kunst- und Kulturschaffende mit transdisziplinärem Fokus und eine Liste der Herkunftsländer von ausländischen Kunst- und Kulturschaffenden mit transdisziplinärem Fokus ist hier festgelegt: Residenzen & Recherchereisen
2.2 Veranstaltende Institutionen
Pro Helvetia unterstützt Vorhaben von Kulturinstitutionen und -organisationen mit mehrjährigem nationalen und/oder internationalen Programm und mit überregionaler Ausstrahlung.
2.2.1 Ausschreibungen Diversität und Chancengleichheit
Pro Helvetia lanciert Ausschreibungen zur Steigerung der Diversität und Chancengleichheit innerhalb von Kulturinstitutionen und -organisationen. Eingabeberechtigt sind öffentlich geförderte Schweizer Kulturinstitutionen und -organisationen mit einer langfristigen Strategie zur Veränderung ihrer Strukturen (Personal, Programm, Publika). Die Eingaben erfolgen gemäss den Kriterien und Fristen der jeweiligen Ausschreibung. Einzelvorhaben im Kunst- und Vermittlungsbereich sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.
Die Ausschreibungen sowie Eingabetermine werden auf der Website von Pro Helvetia kommuniziert.
2.2.2 Veröffentlichungen Diversität und Chancengleichheit
Pro Helvetia unterstützt Veröffentlichungen (z.B. Leitfäden, Handlungsempfehlungen und Publikationen) für Schweizer Kulturinstitutionen und -organisationen, die einen relevanten Beitrag zur Entwicklung von Diversitäts-Practices leisten. Gefördert werden Veröffentlichungen, die den Kulturinstitutionen und -organisationen nützliche und praxisorientierte Instrumente liefern, um Fragen der Diversität und Chancengleichheit aktiv anzugehen. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein. Voraussetzung ist die ausgewiesene Diversitätskompetenz der Projektbeteiligten. Die geförderten Veröffentlichungen müssen einen inhaltlichen oder methodischen Erkenntnisgewinn erzielen und einen Pioniercharakter vorweisen, der sich auf die kulturelle Praxis übertragen lässt. Für eine Unterstützung setzt die Stiftung zudem voraus, dass die Veröffentlichungen von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Fachbücher, rein wissenschaftliche Publikationen sowie Aktivitäts- und Jahresberichte sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.3 Veranstaltungen
i. Veranstaltungen Kunst, Wissenschaft und Technologie
Pro Helvetia unterstützt kollaborative Veranstaltungen (z.B. Diskussionsreihen, Workshops, Netzwerkanlässe und systematische Vernetzungsformate) in und ausserhalb der Schweiz, die zum Netzwerkaufbau zwischen Akteurinnen und Akteuren aus Kunst, Wissenschaft und Technologie beitragen. In der Schweiz werden kollaborative Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Vorhaben von Personen von gesamtschweizerischem Interesse präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden kollaborative Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Vorhaben präsentieren. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein. Voraussetzung ist die professionelle Eignung der Projektbeteiligten. Die geförderten Veranstaltungen müssen einen inhaltlichen oder methodischen Erkenntnisgewinn erzielen und einen Pioniercharakter vorweisen. Für eine Unterstützung setzt die Stiftung zudem voraus, dass die Veranstaltungen von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
ii. Veranstaltungen Diversität und Chancengleichheit
Pro Helvetia unterstützt Veranstaltungen (z.B. Diskussionsreihen, Workshops, Netzwerkanlässe und Mentoringprogramme) in der Schweiz, die die Chancengleichheit für Schweizer Kunst- und Kulturschaffende aus marginalisierten gesellschaftlichen Gruppen im Kulturbereich ermöglichen. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein. Voraussetzung ist die ausgewiesene Diversitätskompetenz der Projektbeteiligten. Die geförderten Veranstaltungen müssen einen inhaltlichen oder methodischen Erkenntnisgewinn erzielen und einen Pioniercharakter vorweisen, der sich auf die kulturelle Praxis übertragen lässt. Für eine Unterstützung setzt die Stiftung zudem voraus, dass die Veranstaltungen von gesamtschweizerischer Bedeutung sind.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
iii. Veranstaltungen Transdisziplinarität
Pro Helvetia unterstützt transdisziplinäre Veranstaltungen (inkl. Festivals), die die Zusammenarbeit zwischen Personen aus mindestens drei Disziplinen (davon mind. eine ausserhalb des Kunstbereichs) in und ausserhalb der Schweiz fördern. In der Schweiz werden transdisziplinäre Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden transdisziplinäre Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Vorhaben präsentieren. Das Format kann analog, digital oder eine Mischform sein. Voraussetzung ist die professionelle Eignung der Projektbeteiligten. Die geförderten Veranstaltungen müssen einen inhaltlichen oder methodischen Erkenntnisgewinn erzielen und einen Pioniercharakter vorweisen, der sich auf andere transdisziplinäre Veranstaltungen übertragen lässt. Für eine Unterstützung setzt die Stiftung zudem voraus, dass die Veranstaltungen von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Spartenspezifische Veranstaltungen sind bei der zuständigen Abteilung einzureichen, Eingaben für spartenübergreifende Veranstaltungen erfolgen gemäss Kapitel IV. Spartenübergreifende Veranstaltungen.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
iv. Spartenübergreifende Veranstaltungen
Als spartenübergreifend gelten Veranstaltungen oder Festivals, welche Produktionen aus verschiedenen Disziplinen präsentieren. In der Regel müssen Produktionen aus mindestens drei Disziplinen vorgesehen sein, ansonsten ist das Gesuch bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden nach den gleichen formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, die für spartenspezifische Veranstaltungen gelten. Insbesondere wird den Kriterien jener Sparten starkes Gewicht beigemessen, denen die einzelnen Produktionen zuzurechnen sind. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden in und ausserhalb der Schweiz unterstützt. In der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Produktionen aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Produktionen präsentieren.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
3. Eingrenzungen
Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn
-
- der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
- das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist
- die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
- das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist
4. Zusammensetzung des Dossiers
Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten
- Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
- Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
- Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
- detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
- Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
- Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen
Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.
5. Eingabetermine und Entscheidfristen
Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:
Gesuchstyp | Eingabetermin | Entscheidfrist |
---|---|---|
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 | laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von acht Wochen |
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 | laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten |
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 | 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten |
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung | Innerhalb von vier Monaten |
6. Behandlung der Gesuche
6.1 Eintretensprüfung
Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn
- das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl. Kapitel 1)
- kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
- das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)
6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den Kriterien am umfassendsten entsprechen.
Die Stiftung prüft, ob
- das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
- das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
- das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
- die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
- eine nachhaltige Wirkung absehbar ist
Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.
Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellenden einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen, sich für die Gleichstellung der Geschlechter und für Diversität einsetzen. Darüber hinaus erwartet Pro Helvetia, dass für die beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden angemessene Honorare vorgesehen sind.
Der Bereich Innovation & Gesellschaft prüft zusätzlich, ob
- das Vorhaben durch innovative Eigenständigkeit, d.h. durch die Einführung und Umsetzung neuer Methoden überzeugt. Prioritär werden Vorhaben berücksichtigt, die Experimente (d.h. neue Formate, Kollaborationen oder Produktionen) wagen
- das Vorhaben für den Kunst- und Kulturbereich neue Impulse setzt, um eine Auseinandersetzung an der Schnittstelle von künstlerischen und gesellschaftlichen Themen anzuregen. Zentral ist die dazu eingenommene Haltung und deren Reflexion
- das Vorhaben sich aktiv für mehr Diversität und Chancengleichheit im Kulturbetrieb einsetzt und einen strukturellen Zugang für marginalisierte gesellschaftliche Gruppen ermöglicht
- das Vorhaben durch seinen transdisziplinären Pioniercharakter und seine zukunftsweisende gesellschaftliche Relevanz überzeugt und folglich nicht auf etablierte Fördergefässe zurückgreifen kann
6.3 Zuständige Instanzen
Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.
Für alle anderen Gesuche gilt
- Gesuche bis CHF 50’000: es entscheidet der Bereich Innovation & Gesellschaft
- Gesuche über CHF 50’000: es entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Fachkommission
Bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen ist die Antragshöhe pro Jahr ausschlaggebend.
6.4 Eröffnung des Entscheids
Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.
6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Merkblatt für Beitragsempfängerinnen und -empfänger: siehe blaue Box oben.
6.6 Auszahlung
Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge 6 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.
6.7 Beschwerde
Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von dreissig Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführer enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen