Wegleitung Literatur
Wichtige Informationen für Gesuchstellende
- Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt»
- Merkblatt zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden
- Gesetzliche Grundlagen
- Logo Pro Helvetia
- 1. Allgemeine Voraussetzungen
- 2. Fördertätigkeit
- 2.1 Literaturschaffende (Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer)
- 2.1.1 Produktionen
- i. Kreationsbeiträge Literatur
- ii. Kreationsbeiträge Comics
- iii. Recherchebeiträge Literatur
- iv. Projektbeiträge literarische Übersetzung
- v. Beiträge an Übersetzerinnen und Übersetzer für die Erstellung von Repräsentationsdossiers
- 2.1.2 Nachwuchsprojekte
- 2.1.3 Residenzen und Recherchereisen
- i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
- ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
- iii. Ko-Kreation
- iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie
- v. Schreiben in Residenz
- 2.1.4 Kritische Reflexion
- 2.2 Veranstaltende Institutionen
- 2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz
- 2.2.2 Nationale und internationale Mobilität
- i. Mobilität von Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern
- ii. Mobilität von Literatur- und Comicausstellungen
- 2.2.3 Nachwuchsprojekte
- 2.2.4 Internationale Promotion
- 2.2.5 Übertitelungen
- 2.2.6 Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
- 2.2.7 Spartenübergreifende Veranstaltungen
- 2.3 Verlage
- 2.3.1 Übersetzungen
- i. Literarische Übersetzungen
- ii. Mentorate für junge Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzer
- iii. Sample-Übersetzungen
- 2.3.2 Internationale Promotion
- 2.3.3 Promotionsprojekte von Verlagen aus der italienischsprachigen Schweiz
- 2.3.4 Internationale Präsenz von Schweizer Autorinnen und Autoren
- 2.3.5 Veröffentlichungen
- i. Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
- ii. Zeitschriften
- 3. Eingrenzungen
- 4. Zusammensetzung des Dossiers
- 5. Eingabetermine und Entscheidfristen
- 6. Behandlung der Gesuche
- 6.1 Eintretensprüfung
- 6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
- 6.3 Zuständige Instanzen
- 6.4 Eröffnung des Entscheids
- 6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
- 6.6 Auszahlung
- 6.7 Beschwerde
- Kontakt
- Haben Sie eine Frage zur Gesuchsstellung oder unserer Fördertätigkeit?
Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich Literatur eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.
Stand: Januar 2023
1. Allgemeine Voraussetzungen
Pro Helvetia fördert das professionelle, zeitgenössische literarische Schaffen aus der Schweiz mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Nicht gefördert werden Sachbücher, mit Ausnahme kontextualisierender Formate, siehe 2.2.6. Sie unterstützt die Entstehung neuer literarischer Texte und deren Übersetzung, die Verbreitung von Schweizer Literatur ausserhalb der Schweiz, den internationalen Kulturaustausch sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.
Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
- von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
- durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird
2. Fördertätigkeit
Gesuche können von Literaturschaffenden, veranstaltenden Institutionen oder Verlagen eingegeben werden. Für welche Formate ein Gesuch eingereicht werden kann, ist unter den folgenden Punkten aufgeführt (2.1. für Literaturschaffende, 2.2. für veranstaltende Institutionen, 2.3. für Verlage).
2.1 Literaturschaffende (Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer)
Unter Literaturschaffenden versteht Pro Helvetia sowohl natürliche als auch juristische Personen, die als Werkschaffende und/oder als Aufführende künstlerisch in den Bereichen Belletristik, Lyrik, Dramatik, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Übersetzung, Spoken Word, Comic oder Illustration tätig sind.
Die folgenden Förderinstrumente richten sich an professionelle Literaturschaffende, die das Schweizer Bürgerrecht oder den ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben und in der Schweizer Literaturszene aktiv sind. Mindestens eine literarische Publikation bei einem Verlag mit professionellen Strukturen oder in einem digitalen Medium, das redaktionell betreut wird, ist Voraussetzung für eine Förderung; für Theaterautorinnen und -autoren gilt neben einer Verlagspublikation auch eine Uraufführung in einer anerkannten Spielstätte als Voraussetzung; im Bereich Spoken Word ist ein Nachweis über bisherige im professionellen Rahmen stattgefundene Auftritte zu leisten; im Bereich Comic mindestens eine Publikation bei einem Verlag mit professionellen Strukturen oder in einem digitalen Medium, das redaktionell betreut wird, oder Äquivalenz in Fachzeitschriften.
Die an den Nachwuchs gerichteten Massnahmen und deren Kriterien finden sich unter Nachwuchsförderung (Kapitel 2.1.2).
2.1.1 Produktionen
i. Kreationsbeiträge Literatur
Die Kreationsbeiträge Literatur sollen die Arbeit an einem im Entstehen begriffenen Projekt (inklusive Kinder- und Jugendliteratur, Dramatik und Spoken Word) von Schweizer Autorinnen und Autoren sowie Schreibkollektiven unterstützen. Zugelassen sind literarische Projekte in allen Sprachen.
Das Projekt darf frühestens neun Monate und muss spätestens drei Jahre nach Eingabeschluss fertiggestellt sein. Im performativen Bereich darf das Projekt frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Jahre nach Eingabeschluss realisiert werden. Empfängerinnen und Empfänger von Kreationsbeiträgen können sich erst nach Abschluss des Projektes erneut für einen Kreationsbeitrag bewerben. Abgelehnte Projekte dürfen nicht erneut eingereicht werden.
Das Dossier muss zusätzlich zu den biografischen Angaben folgende anonymisierte Dokumente enthalten: Projektbeschrieb und zwanzig Seiten des geplanten Textes; bei Lyrik-Projekten müssen fünfzehn Gedichte beigelegt werden; bei illustrierten Texten vier bis acht Bildtafeln und ein aussagekräftiger Auszug des Textes; bei Spoken Word-Projekten fünf Seiten plus Ton- und/oder Videomaterial.
Die Vergabe der Kreationsbeiträge erfolgt auf Empfehlung einer Jury. Die Gesuche werden der Jury in anonymisierter Form vorgelegt. Der Beitrag für ein performatives Literaturprojekt beträgt max. CHF 15’000 und ein Beitrag für ein Schreibprojekt max. CHF 25’000.
Eingabetermin: 1.3. und 1.9., erste Veranstaltung frühestens 6 Monate und Veröffentlichung frühestens 9 Monate nach dem Eingabetermin. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
ii. Kreationsbeiträge Comics
Pro Helvetia vergibt Kreationsbeiträge in der Sparte Comics und Graphic Novel, inklusive digitale Formate, an Schweizer Autorinnen und Autoren.
Die Kreationsbeiträge sollen die Arbeit an einem im Entstehen begriffenen Projekt unterstützen.
Das Projekt darf frühestens neun Monate und muss spätestens drei Jahre nach Eingabeschluss fertiggestellt sein. Abgelehnte Projekte dürfen nicht erneut eingereicht werden.
Das Dossier muss zusätzlich zu den biografischen Angaben folgende Dokumente enthalten: Projektbeschrieb, Synopsis, Skizzen und Recherchematerial sowie zehn Seiten, davon mindestens vier fertige Seiten.
Die Vergabe der Kreationsbeiträge erfolgt auf Empfehlung einer Jury. Ein Kreationsbeitrag für ein Comic-Projekt beträgt max. CHF 20’000.
Eingabetermin: 1.9., erste Veröffentlichung frühestens 9 Monate nach dem Eingabetermin. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.
Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.
iii. Recherchebeiträge Literatur
Pro Helvetia vergibt Beiträge zur Unterstützung von Recherchen, Stofffindungsprozessen, der Entwicklung von Ideen und Storyboards, experimentellen und multimedialen Herangehensweisen, das Erlernen neuer Fertigkeiten und das Erproben verschiedener künstlerischer Zugänge zu geplanten Projekten.
Das Dossier muss zusätzlich zu den biografischen Angaben folgende Dokumente enthalten: Zielsetzung, Zeitplan und Verortung in der künstlerischen Laufbahn.
Es wird erwartet, dass der Prozess innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird. Das gleiche Vorhaben darf nicht zwei Mal eingegeben werden. Empfängerinnen und Empfänger eines Recherchebeitrages können sich erst zwei Jahre nach Abgabe des Schlussberichtes des Projektes erneut bewerben.
Das Instrument ist unabhängig von den Kreationsbeiträgen. Ein daraus resultierendes Projekt ist nach Abschluss der Recherche auch für eine Eingabe für einen Kreationsbeitrag zugelassen. Die Förderung eines Vorhabens präjudiziert keine Gewährung eines Kreationsbeitrags.
Ein Recherchebeitrag beträgt max. CHF 5’000. Pro Jahr werden max. 20 Beiträge vergeben.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5
iv. Projektbeiträge literarische Übersetzung
Auf Gesuch von professionellen Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzern kann Pro Helvetia die Arbeit an literarischen Übersetzungen unterstützen. Eingegeben werden kann auch für Aufstockungen des Übersetzungshonorars: In diesem Fall übernimmt Pro Helvetia die Differenz des vom Verlag veranschlagten Honorars zum landesüblichen Ansatz in der Schweiz (CHF 60 / 1’800 Zeichen für Prosa; CHF 120 / Gedicht für Lyrik). Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vertrag mit dem Verlag.
Jährlich kann pro Übersetzerin und Übersetzer ein Maximalbetrag von insgesamt CHF 25’000 beantragt werden.
Bei der Übersetzung von aktueller Schweizer Gegenwartsliteratur ist das Gesuch vom Verlag einzureichen (siehe Kapitel 2.3).
Eingabetermin: siehe Kapitel 5
v. Beiträge an Übersetzerinnen und Übersetzer für die Erstellung von Repräsentationsdossiers
Auf Anfrage von internationalen und Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzern unterstützt Pro Helvetia die Erarbeitung eines Repräsentationsdossiers inklusive Sample-Übersetzung eines Werks der aktuellen Schweizer Gegenwartsliteratur und dessen Vermittlung an einen lizenznehmenden Verlag (max. 2 pro Jahr und Übersetzerin oder Übersetzer; maximaler Betrag: CHF 800; Anfrage per Mail). Voraussetzung ist eine vorgängige Lizenzabklärung.
2.1.2 Nachwuchsprojekte
Nachwuchsprojekte dienen der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene und richten sich an Personen in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation. Pro Helvetia fördert den Nachwuchs primär in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen in und ausserhalb der Schweiz. Die Förderung richtet sich an Schweizer Autorinnen und Autoren sowie Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzer, die ein grosses künstlerisches Potenzial im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere aufweisen.
Pro Helvetia arbeitet mit folgenden Partnerinstitutionen zusammen: Nachwuchsförderung in der Literatur
2.1.3 Residenzen und Recherchereisen
i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)
Pro Helvetia unterstützt Residenzen von Literaturschaffenden (z.B. Verlegerinnen und Verleger, Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer, Veranstalterinnen und Veranstalter) zwischen der Schweiz und den Regionen der sechs Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Bewerben können sich Literaturschaffende aus der Schweiz und Literaturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros.
Mehr Informationen: Residenzen der Verbindungsbüros
ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)
Schweizer Literaturschaffende können sich für weltweite Recherchereisen bewerben. Weiterhin können sich Literaturschaffende aus den Regionen der Ver-bindungsbüros für Recherchereisen in der Schweiz bewerben.
Mehr Informationen: Recherchereisen
iii. Ko-Kreation
Pro Helvetia unterstützt mit einer Pilotmassnahme die Ko-Kreation zwischen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz und den Regionen der Pro Helvetia-Aussenstellen (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika).
Der Ko-Kreationsbeitrag unterstützt Tandems, die Projektideen weiterentwickeln möchten, welche auf früheren Residenzen, Recherchereisen oder anderen Zusammenarbeiten aufbauen. Gesuche können laufend via myprohelvtia.ch eingereicht werden.
Mehr Informationen: Unterstützung für Ko-Kreation
iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie
Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien und Chile. Diese Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.
Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft
v. Schreiben in Residenz
Zusätzlich zu den Ländern und Regionen der Verbindungsbüros von Pro Helvetia bietet die Abteilung Literatur von Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen für Schweizer Autorinnen und Autoren sowie für Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzer Residenzmöglichkeiten in verschiedenen weiteren Ländern an (Deutschland, Frankreich, Österreich, Südosteuropa, USA). Die Aufenthalte dauern zwischen vier und zehn Wochen.
Mehr Informationen: Schreiben in Residenz
2.1.4 Kritische Reflexion
Pro Helvetia lanciert bis 2024 jährlich eine thematische Ausschreibung, welche die Meinungsbildung über und die kritische Diskussion von Kunst und Kultur in der Gesellschaft anregen soll. Gefördert werden modellhafte, disziplinenübergreifende Projekte, die neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Kulturkritik erproben und unterschiedliche Publikumssegmente ansprechen.
Mehr Informationen: Dossier «Kritische Reflexion»
2.2 Veranstaltende Institutionen
Pro Helvetia unterstützt Projekte anerkannter Kulturinstitutionen mit mehrjährigem nationalen und/oder internationalem kuratorischen Programm und mit überregionaler Ausstrahlung. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Literaturschaffenden vorsieht.
2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz
Pro Helvetia unterstützt überregionale Literaturfestivals, Comicfestivals und Lesereihen, die Werke aus mehreren Landessprachen präsentieren oder nationalen Referenzcharakter haben sowie thematische Veranstaltungen, inklusive Ausstellungen im Bereich Comic, die den Austausch zwischen den Sprachregionen der Schweiz fördern.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.2 Nationale und internationale Mobilität
i. Mobilität von Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern
Pro Helvetia unterstützt die nationale und internationale Mobilität von Schweizer Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern.
- Kostenübernahme der Honorare für Veranstaltungen in der Schweiz, die verschiedene Sprachregionen verbinden.
- Kostenübernahme der Honorare und der internationalen Reisekosten für Veranstaltungen im Ausland von Schweizer Literaturschaffenden.
- Bei digitalen und hybriden Veranstaltungen können anstelle der Reisekosten Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik) übernommen werden.
Die Kostenübernahme der Honorare beträgt max. CHF 600 pro Lesetag. Pro Neuerscheinung können max. CHF 5’000 gesprochen werden.
ii. Mobilität von Literatur- und Comicausstellungen
Zudem unterstützt Pro Helvetia die Mobilität von Literaturausstellungen sowie Ausstellungen im Bereich Comic, die in anderen Sprachregionen der Schweiz oder ausserhalb der Schweiz gezeigt werden. Die vorausgesetzte Mindestdauer einer Ausstellung beträgt in der Regel vier Wochen.
Beiträge sind möglich an:
- einen Anteil der Adaptions-, Transport- und Versicherungskosten von zeitgenössischen Literatur- und Comicausstellungen.
- mit der Ausstellung verbundene Honorare und internationale Reisekosten von Schweizer Autorinnen und Autoren. Bei digitalen und hybriden Veranstaltungen können anstelle der Reisekosten Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik) übernommen werden.
- die Materialkosten für temporäre Kunstwerke.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.3 Nachwuchsprojekte
Pro Helvetia fördert den Nachwuchs primär in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen in und ausserhalb der Schweiz. Die Förderung richtet sich an Schweizer Autorinnen und Autoren sowie Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzer, die ein grosses künstlerisches Potenzial im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere aufweisen. Unterstützt werden Vorhaben (auch digitale und hybride Vorhaben), die der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen und die sich an Personen in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation richten.
2.2.4 Internationale Promotion
Pro Helvetia fördert die internationale Promotion von Schweizer Literatur. Zwei Mal jährlich werden Förderbeiträge in der Höhe von max. CHF 25’000 an Promotionsprojekte vergeben (auch digital und hybrid). Voraussetzung ist, dass das Vorhaben mehrere Bücher bzw. Autoren und Autorinnen, Übersetzerinnen und Übersetzer betrifft. Bei Schweizer Antragstellenden ist eine Kooperation mit Partnern (Kulturinstitutionen) vor Ort Bedingung, bei ausländischen Antragstellenden bedarf es der Kooperation mit Schweizer Partnern.
Eingabetermin: 1.3. und 1.9., erste Veranstaltung frühestens 8 Wochen nach dem Eingabetermin.
Entscheidfrist: Innerhalb von 2 Monaten ab Eingabetermin.
2.2.5 Übertitelungen
Anträge für Übertitelungen sind bei den Darstellenden Künsten einzureichen.
2.2.6 Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
Pro Helvetia unterstützt Projekte, die sich kritisch aus einer übergreifenden, zeitgenössischen Perspektive mit dem aktuellen Schweizer Literaturschaffen oder einzelnen Aspekten des Schweizer Literaturschaffens auseinandersetzen. Dazu zählen Veröffentlichungen, Podcasts, Ausstellungen. Für eine Förderung setzt die Stiftung voraus, dass die Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Es werden keine Festschriften, Monografien und wissenschaftliche Projekte unterstützt.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.2.7 Spartenübergreifende Veranstaltungen
Als spartenübergreifend gelten Veranstaltungen oder Festivals, welche Produktionen aus verschiedenen Disziplinen präsentieren. In der Regel müssen Produktionen aus mindestens drei Disziplinen vorgesehen sein, ansonsten ist das Gesuch bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden nach den gleichen formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, die für spartenspezifische Veranstaltungen gelten. Insbesondere wird den Kriterien jener Sparten starkes Gewicht beigemessen, denen die einzelnen Produktionen zuzurechnen sind. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden in und ausserhalb der Schweiz unterstützt. In der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Produktionen aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Produktionen präsentieren.
Mehr Informationen: Spartenübergreifende Veranstaltungen
2.3 Verlage
Pro Helvetia unterstützt nur Projekte von Verlagen mit professionellen Strukturen und mit überregionaler Ausstrahlung. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Literaturschaffenden vorsieht.
2.3.1 Übersetzungen
i. Literarische Übersetzungen
Pro Helvetia beteiligt sich gemäss landesüblichen Ansätzen an den Übersetzungshonoraren von Übersetzungen aktueller Schweizer Gegenwartsliteratur (Texte von lebenden Autorinnen und Autoren aus der Schweiz, Ausnahmen siehe unten). Voraussetzung ist, dass der Übersetzer oder die Übersetzerin bereits eine literarische Übersetzung in der Sprachkombination vorweisen kann. Mitentscheidend ist die Qualität der eingereichten Textprobe.
Das Dossier muss zusätzlich zu den üblichen Angaben folgende Dokumente enthalten: zwanzig lektorierte Seiten der Übersetzung, entsprechende Seiten im Originaltext, unterschriebener Lizenzvertrag sowie unterschriebener Übersetzungsvertrag.
Bei Übersetzungen von illustrierter Kinder- und Jugendliteratur wird zusätzlich zu den Übersetzungshonoraren die Hälfte der Lizenzkosten (bis max. CHF 2’000) übernommen. Bei Übersetzungen von Comics wird zusätzlich zu den Übersetzungshonoraren ein Anteil an Lettering/Beschriftung übernommen.
Bei Übersetzungen aus dem Rätoromanischen können zweisprachig konzipierte Erstpublikationen berücksichtigt werden. Ausnahmeregelung in Bezug auf «aktuelle Gegenwartsliteratur»: Unterstützt werden können auch Texte von kürzlich verstorbenen Schweizer Autorinnen und Autoren sowie die erstmalige Übersetzung einer verstorbenen Autorin oder eines verstorbenen Autors des 20. Jahrhunderts in einem Sprachraum und/oder in einem Verlag, der noch keine Schweizer Literatur veröffentlicht hat. Weiterhin kann eine Übersetzung eines nicht-zeitgenössischen Werks unterstützt werden, wenn ein vom Gesuchsteller oder von der Gesuchstellerin gut begründeter, überzeugender Aktualitätsbezug vorliegt. Der Verlag muss internationale Gegenwartsliteratur im Programm haben und aktives Interesse an der Übersetzung von zeitgenössischen Werken beweisen. Im Zielsprachraum muss ein Potential für die Ausbreitung des Schweizer literarischen Schaffens gegeben sein. Es wird ausschliesslich ein nicht-zeitgenössisches Werk pro Verlag unterstützt.
- Auf Gesuch von Schweizer Verlagen fördert Pro Helvetia die Übersetzung sowie zweimal pro Jahr die Lektoratsarbeit sowie Promotionsvorhaben in Verbindung mit dem Übersetzungsgesuch (pro Lektorat / Promotionsvorhaben max. CHF 2‘000).
- Auf Gesuch von internationalen Verlagen fördert Pro Helvetia die Übersetzung sowie unter 2.2.2. die internationale Mobilität der übersetzten Autorinnen und Autoren.
- Übersetzungen in südosteuropäische Sprachen werden über das Partnernetzwerk Traduki gefördert. Gesuche, inklusive solche aus dem Französischen, Italienischen und Rätoromanischen, werden direkt unter traduki.eu/grants eingegeben.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
ii. Mentorate für junge Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzer
Pro Helvetia ermöglicht im Rahmen eines konkreten Übersetzungsprojekts die Zusammenarbeit einer Schweizer Nachwuchsübersetzerin oder eines Schweizer Nachwuchsübersetzers mit einer Mentorin oder einem Mentor, die oder der sich verpflichtet, den gesamten Übersetzungsprozess professionell zu begleiten. Im Vordergrund stehen der Ausbildungscharakter des Mentorats sowie die Sicherstellung der Qualität der Übersetzung. Voraussetzung ist ein bereits erworbener Lizenzvertrag. Die Förderung wird vom Verlag beantragt.
Pro Helvetia bezahlt das Honorar der Schweizer Übersetzerin oder des Schweizer Übersetzers und der Mentorin oder des Mentors. Das Honorar beträgt bei der Beteiligung einer Schweizer Mentorin, eines Schweizer Mentors CHF 80 / Normseite und wird zu gleichen Teilen zwischen der übersetzenden und der mentorierenden Person aufgeteilt.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
iii. Sample-Übersetzungen
Pro Helvetia unterstützt Verlage bei der Anfertigung von Sample-Übersetzungen von aktueller Schweizer Gegenwartsliteratur (max. 4 pro Verlag und Jahr, Anfrage per Mail). Die unterstützten Zielsprachen der Samples sind die Landessprachen, Englisch, Russisch, Chinesisch und Spanisch. Pro Helvetia finanziert die Übersetzung zum Lokaltarif bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500 und behält sich die Anwendung von Prioritätskriterien vor.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.3.2 Internationale Promotion
Pro Helvetia fördert die internationale Promotion von Schweizer Literatur. Zwei Mal jährlich werden Förderbeiträge in der Höhe von max. CHF 25’000 an Promotionsprojekte vergeben (auch digitale und hybride Projekte). Voraussetzung ist, dass das Promotionsvorhaben mehrere Bücher bzw. Autoren und Autorinnen, Übersetzerinnen und Übersetzer betrifft. Bei Schweizer Antragstellerinnen oder Antragstellern ist eine Kooperation mit anerkannten Partnern vor Ort Bedingung; bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern bedarf es der Kooperation mit Schweizer Partnern.
Eingabetermin: 1.3. und 1.9., erste Veranstaltung frühestens 8 Wochen nach dem Eingabetermin.
Entscheidfrist: Innerhalb von 2 Monaten ab Eingabetermin.
2.3.3 Promotionsprojekte von Verlagen aus der italienischsprachigen Schweiz
Pro Helvetia fördert Promotionsprojekte (auch digitale und hybride Projekte) von Schweizer Verlagen im Zusammenhang mit Originalpublikationen in italienischer Sprache von Schweizer Autorinnen und Autoren. Neben den üblichen Angaben (siehe Kapitel 4) ist die Zustellung des Manuskripts eine Voraussetzung.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.3.4 Internationale Präsenz von Schweizer Autorinnen und Autoren
Auf Gesuch von Schweizer und internationalen Verlagen, die eine vielbeachtete literarische Neuerscheinung einer Schweizer Autorin, eines Schweizer Autors im Programm haben, unterstützt Pro Helvetia die internationale Präsenz der entsprechenden Autorinnen und Autoren.
Die Förderung umfasst die Kostenübernahme der Honorare (max. CHF 600 pro Lesetag) und der internationalen Reisekosten. Bei digitalen und hybriden Veranstaltungen können anstelle der Reisekosten Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik) übernommen werden. Pro Neuerscheinung können maximal CHF 5’000 gesprochen werden. Voraussetzung sind Auftrittsbestätigungen der Veranstaltungsorte.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
2.3.5 Veröffentlichungen
i. Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate
Pro Helvetia unterstützt Projekte, die sich kritisch aus einer übergreifenden, zeitgenössischen Perspektive mit dem aktuellen Schweizer Literaturschaffen oder einzelnen Szenen des Schweizer Literaturschaffens auseinandersetzen. Dazu zählen Veröffentlichungen, Podcasts, Ausstellungen. Für eine Förderung setzt die Stiftung voraus, dass die Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Es werden keine Festschriften, Monografien und rein wissenschaftliche Projekte unterstützt.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
ii. Zeitschriften
Pro Helvetia unterstützt Projekte von Schweizer und internationalen Zeitschriften (auch digitale Zeitschriften), die das schweizerische literarische Schaffen präsentieren und reflektieren. Priorität haben Zeitschriften, die ein breites Publikum erreichen, die zum Austausch zwischen den Schweizer Sprachregionen beitragen, sich der literarischen Übersetzung widmen oder dem literarischen Schweizer Nachwuchs eine Plattform bieten.
Es können jährlich maximal zwei Projekte pro Zeitschrift unterstützt werden.
Eingabetermin: siehe Kapitel 5.
3. Eingrenzungen
Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn:
- der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
- das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.)
- die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
- das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist
Die Fachabteilung Literatur berücksichtigt zudem keine Gesuche für:
- Druckkosten für belletristische Werke
- Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag
- Druckkostenbeiträge an Übersetzungen
- Neuauflagen, Bücher im Druck oder bereits erschienene Bücher
- Anthologien, Sachbücher, die sich nicht mit dem Schweizer Literaturschaffen auseinandersetzen, Nachschlagewerke, Fachbücher, wissenschaftliche Publikationen und Veranstaltungen, Sekundärliteratur, Fest- und Jubiläumsschriften sowie bibliophile Publikationen
- Zweitverwertungen (Hörbücher, Hörspiele, Dramatisierungen, Vertonungen, Publikationen von Referaten)
- szenische Lesungen
- Moderationen
- Archiv- und Bibliotheksausstellungen
4. Zusammensetzung des Dossiers
Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten:
- Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
- Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
- Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
- detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
- Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
- Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen
Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.
5. Eingabetermine und Entscheidfristen
Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:
Gesuchstyp | Eingabetermin | Entscheidfrist |
---|---|---|
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 | laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von acht Wochen |
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 | laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 | 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten | |
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Drucklegung | Innerhalb von vier Monaten |
6. Behandlung der Gesuche
6.1 Eintretensprüfung
Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn
- das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht
(vgl. Kapitel 1) - kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
- das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)
6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den Kriterien am umfassendsten entsprechen.
Die Stiftung prüft, ob:
- das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
- das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
- das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
- die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
- eine nachhaltige Wirkung absehbar ist
Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.
Pro Helvetia erwartet, dass sich die Entlöhnung der beteiligten Kunstschaffenden an den Empfehlungen der entsprechenden Branchenverbände ausrichtet.
Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen. Pro Helvetia kann entsprechende Zusatzkosten (bspw. Zugreisen, CO2-Kompensation für Flüge) übernehmen. Diese müssen im Projektbudget ausgewiesen werden. Ausserdem erwartet Pro Helvetia, dass veranstaltende Institutionen und Organisationen sich für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für Diversität und Chancengleichheit einsetzen.
6.3 Zuständige Instanzen
Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.
Für alle anderen Gesuche gilt:
- Gesuche bis CHF 25’000: es entscheidet die federführende Abteilung
- Gesuche zwischen CHF 25’001 und 50’000: es entscheidet die Bereichsleitung
- Gesuche über CHF 50’000: es entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Fachkommission
Bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen ist die Antragshöhe pro Jahr ausschlaggebend.
6.4 Eröffnung des Entscheids
Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.
6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Siehe Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt» (blaue Box oben).
6.6 Auszahlung
Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen oder der Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge 6 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.
6.7 Beschwerde
Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführer enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen