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Wegleitung Visuelle Künste

Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich Visuelle Künste eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.

Stand: Januar 2023

1. Allgemeine Voraussetzungen

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen der visuellen Künste mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz, den internationalen Kulturaustausch sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Im Bereich der Visuellen Künste fördert die Stiftung Bildende Kunst, Fotografie und Architektur.

Pro Helvetia unterstützt Projekte der Sparte Comics und Graphic Novels durch die Abteilung Literatur. Mehr Informationen: Wegleitung Literatur

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

    • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
    • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist
    • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird

2. Fördertätigkeit

Gesuche können von Kunstschaffenden, veranstaltenden Institutionen oder Verlagen und anderen publizierender Institutionen eingegeben werden. Für welche Formate ein Gesuch eingereicht werden kann, ist unter den folgenden Punkten aufgeführt (2.1. für Kunstschaffende, 2.2. für veranstaltende Institutionen, 2.3 für Verlage und andere publizierende Institutionen).

2.1 Kunstschaffende

Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia Kunstschaffende mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in der Schweiz, welche in der kulturellen Szene der Schweiz verankert sind und eine regelmässige Ausstellungstätigkeit an anerkannten Kunstorten von überregionaler Ausstrahlung aufweisen können.

Unter Kunstschaffenden versteht Pro Helvetia Personen, die in den Bereichen Visuelle Kunst, Fotografie und Architektur tätig sind, oder sich beruflich mit diesen Bereichen auseinandersetzen.

Kunstschaffende im Nachwuchs-Bereich: Siehe Informationen in den spezifischen Nachwuchsfördergefässen, Kapitel 2.1.5 / 2.2.3 / 2.2.4

2.1.1 Produktionen

i. Werkbeiträge

Pro Helvetia unterstützt die Schaffung von neuen Werken im Bereich der Visuellen Künste, der Fotografie und der Architektur. Voraussetzung ist eine eigenständige, ausgewiesene, berufliche Praxis mit überregionaler Anerkennung und eine abgeschlossene Ausbildung. Das Werk soll einen Entwicklungsschritt in der künstlerischen Praxis darstellen.

Einschränkungen:

Pro Person und Ausschreibungsrunde darf nur ein Gesuch eingereicht werden. Treffen dennoch mehrere Gesuche ein, wird nur die erste eingetroffene Eingabe berücksichtigt und die später eingereichten Gesuche werden zurückgewiesen.

Kunstschaffende, die einen Werkbeitrag erhalten, müssen eine Runde mit dem nächsten Gesuch aussetzen (z.B. positiver Entscheid nach Eingabe 1. März, keine Eingabe möglich am 1. September desselben Jahres).

1. Recherchebeitrag

Der Recherchebeitrag bietet Künstlerinnen und Künstlern, Fotografen und Fotografinnen, Architekten und Architektinnen die Möglichkeit, sich vertieft Recherchen und Umsetzungsprozessen zu widmen. Auf Gesuch hin werden Beiträge von max. CHF 5’000 gesprochen. Berücksichtigt werden alle Schritte eines Prozesses, welche im Rahmen eines neuen Projektes auftauchen können (Vertiefung einer Recherche, Materialbeschaffung oder -studien sowie andere Massnahmen zur Förderung der Produktion eines Kunstwerkes).

Zusammensetzung des Dossiers

    • Beschreibung des geplanten Projektes, Realisierungsplan, Budget und Finanzierungsplan in einem einzelnen PDF
    • Konzentrierte, informative Werkdokumentation der letzten drei Jahre (inkl. Links zu Videos etc.), max. 20 Seiten, Lebenslauf inkl. Liste der bisherigen Ausstellungstätigkeit in einem einzelnen PDF

Beiträge

Ein Recherchebeitrag ist auf maximal CHF 5’000 begrenzt.

2. Produktionsbeitrag

Der Produktionsbeitrag unterstützt die Herstellung eines neuen Werkes. Auf Gesuch hin werden Beiträge bis maximal CHF 25’000 gesprochen. Unterstützt werden Projekte, die sich durch hohe künstlerische Originalität und Qualität, die Realisierbarkeit sowie die Bedeutung des Werks in der Entwicklung des künstlerischen Schaffens auszeichnen.

Zusammensetzung des Dossiers

    • Beschreibung des geplanten Projektes, Realisierungsplan, Budget und Finanzierungsplan in einem einzelnen PDF
    • Konzentrierte, informative Werkdokumentation der letzten drei Jahre (inkl. Links zu Videos etc.), max. 20 Seiten,, Lebenslauf inkl. Liste der bisherigen Ausstellungstätigkeit in einem einzelnen PDF

Beiträge

Ein Produktionsbeitrag ist auf maximal CHF 25’000 begrenzt.

3. Beitrag zur Produktion mit Präsentation

Der Beitrag unterstützt die Produktion eines neuen Werkes im Rahmen seiner ersten öffentlichen Präsentation. Gesprochen werden Beiträge auf Gesuch hin bis zu maximal CHF 25’000. Die unterstützten Projekte zeichnen sich durch die hohe künstlerische Originalität und Qualität, die Bedeutung des Werkes in der Entwicklung des künstlerischen Schaffens sowie durch eine überzeugende Strategie im Hinblick auf eine verbindlich geplante öffentliche Präsentation aus.

Zusammensetzung des Dossiers

    • Beschreibung des geplanten Projektes, Realisierungsplan, Budget und Finanzierungsplan in einem einzelnen PDF
    • Konzentrierte, informative Werkdokumentation der letzten drei Jahre (inkl. Links zu Videos etc.), max. 20 Seiten,, Lebenslauf inkl. Liste der bisherigen Ausstellungstätigkeit in einem einzelnen PDF
    • Bestätigung der Veranstalter

Beiträge

Der Beitrag ist auf maximal CHF 25’000 begrenzt.

Eingabetermin: 1.3. und 1.9., die erste Veranstaltung darf frühestens vier Monate nach dem Eingabetermin stattfinden. Diese Gesuche werden von einer Jury beurteilt.

Entscheidfrist: Innerhalb von 4 Monaten ab Eingabetermin.

ii. Cahiers d’Artistes

Cahiers d’Artistes wird derzeit evaluiert. Bewerbungen sind bis auf Weiteres nicht möglich. Weitere Informationen folgen im Laufe des Jahres 2023 auf der Webseite prohelvetia.ch.

2.1.2 Förderung von fotografischen Publikationen (Fotobücher und digitale Formate)

Pro Helvetia unterstützt fotografische Publikationsprojekte. Dabei kann es sich um analoge oder digitale Veröffentlichungen handeln (unabhängig vom Veröffentlichungsformat), die einer Fotografin oder einem Fotografen (auch Duos/Kollektive), die Möglichkeit geben, eine unveröffentlichte Arbeit zu entwickeln.

Die Publikationen sollen:

  • ein Projekt aus dem Bereich der künstlerischen, dokumentarischen und/oder angewandten Fotografie vorstellen;
  • durch die Qualität des redaktionellen Konzepts, die Relevanz des behandelten Themas sowie durch die zeitgemässe fotografische Sprache überzeugen;
  • von einem professionellen Verlag oder einer anderen verlegerischen Institution mit überregionaler Ausstrahlung herausgegeben oder mitherausgegeben werden;
  • unveröffentlichte Projekte darstellen, die zuvor noch in keiner Form veröffentlicht wurden.

Beiträge:

Der maximale Beitrag beläuft sich auf CHF 20 000.Die Gesuche müssen von den Fotografinnen und Fotografen eingereicht werden.

Zusammensetzung des Dossiers:

  • Lebenslauf der involvierten Fotografinnen und Fotografen;
  • Portfolio, das eine kurze Dokumentation der gesamten Arbeit bietet;
  • Redaktionelles Konzept (Grafik, Format, ggf. Texte)
  • Layout der Publikation;
  • Kopie des Vertrags zwischen dem Verlag und der Fotografin bzw. dem Fotografen;
  • Strategie zur Verbreitung der Publikation;
  • Detailliertes Budget sowie Finanzierungsplan der Publikation und deren Distribution, mit Angabe des gewünschten Beitrags von Pro Helvetia.

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.1.3 Kuratorische Recherche

Pro Helvetia unterstützt die Forschungsarbeit von freischaffenden Schweizer Kuratorinnen und Kuratoren, die eine regelmässige kuratorische Praxis von überregionaler oder nationaler Bedeutung nachweisen können, mit einem Betrag von maximal CHF 5’000.

Die Beiträge ermöglichen die Recherche zu einer künstlerisch aktuellen Fragestellung sowie den recherchebezogenen Austausch mit Kunstschaffenden und Forschenden. Das erwartete Ergebnis ist ein Recherchebericht, der als Grundlage für zukünftige Projekte (Ausstellungen, Programme oder Veröffentlichungen) verwendet werden kann.

Eine Unterstützung ist nicht möglich, wenn die Recherche Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.).

Zusammensetzung des Dossiers

  • Beschrieb des Rechercheprojekts (die Forschungsfrage muss klar definiert sein)
  • Erläuterungen zum Vorgehen und den anvisierten Zielen
  • Grober Zeitplan
  • Budget
  • Lebenslauf der Beteiligten

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.1.4 Atelierbesuche

Pro Helvetia unterstützt den (nicht-kommerziellen) Austausch zwischen in der Schweiz wohnhaften Kunstschaffenden, Kuratorinnen und Kuratoren oder anderen Fachpersonen. Vorgesehen sind pauschale Beiträge in Höhe von max. CHF 1500 für 2 Treffen (CHF 300 Honorar pro Teilnehmer und Treffen, ÖV-Reisekosten). Bei Fachpersonen in einer Festanstellung (ab 60%) werden nur die Reisekosten übernommen. Das Dossier setzt sich aus den Lebensläufen der beteiligten Personen und einer kurzen Begründung zusammen. Die Kontaktaufnahme muss vor Gesuchseingabe erfolgen.

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.1.5  Nachwuchsprojekte: Residenzen

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern unterstützt Pro Helvetia spezialisierte Residenz-Programme, die Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und Kuratoren Mentoringprogramme, Zugang zu internationalen Netzwerken und erste Ausstellungsmöglichkeiten anbieten.

Kunstschaffende im Nachwuchs-Bereich

Pro Helvetia fördert den Nachwuchs in Zusammenarbeit mit etablierten Institutionen in und ausserhalb der Schweiz, wobei sich die Förderprojekte an Kunst- und Kulturschaffende zu richten haben, die ein grosses Potenzial im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere aufweisen. Unterstützt werden Vorhaben, die der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen und die sich an Personen in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation richten.

Mehr Informationen: Nachwuchsförderung Visuelle Künste

Aktuell sind Aufenthalte bei folgenden Partnern möglich

Die Ausschreibungen und Eingabetermine für Residenzaufenthalte werden laufend auf unserer Website publiziert.

2.1.6 Residenzen und Recherchereisen

i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)

Pro Helvetia unterstützt Residenzen von Kulturschaffenden der Visuellen Künste (Bildende Kunst, Fotografie und Architektur) zwischen der Schweiz und den Regionen der sechs Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Süd-amerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Bewerben können sich Kulturschaffende aus der Schweiz und Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros.

Mehr Informationen: Residenzen der Verbindungsbüros

ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)

Schweizer Kulturschaffende können sich für weltweite Recherchereisen bewerben. Weiterhin können sich Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros für Recherchereisen in der Schweiz bewerben.

Mehr Informationen: Recherchereisen

iii. Ko-Kreation

Pro Helvetia unterstützt mit einer Pilotmassnahme die Ko-Kreation zwischen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz und den Regionen der Pro Helvetia-Aussenstellen (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika).

Der Ko-Kreationsbeitrag unterstützt Tandems, die Projektideen weiterentwickeln möchten, welche auf früheren Residenzen, Recherchereisen oder anderen Zusammenarbeiten aufbauen. Gesuche können laufend via myprohelvtia.ch eingereicht werden.

Mehr Informationen: Unterstützung für Ko-Kreation

iv. Residenzen in New York

Zusätzlich bietet Pro Helvetia für Schweizer Kulturschaffende der Visuellen Künste in Zusammenarbeit mit dem Swiss Institute Residenzen in New York an.

Mehr Informationen: Residenzen im Swiss Institute New York

v. Kunst, Wissenschaft und Technologie

Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien und Chile. Diese Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.

Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft

2.1.7 Kritische Reflexion

Pro Helvetia lanciert bis 2024 jährlich eine thematische Ausschreibung, welche die Meinungsbildung über und die kritische Diskussion von Kunst und Kultur in der Gesellschaft anregen soll. Gefördert werden modellhafte, disziplinenübergreifende Projekte, die neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Kulturkritik erproben und unterschiedliche Publikumssegmente ansprechen.

Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft

2.2 Veranstaltende Institutionen

Pro Helvetia unterstützt öffentlich zugängliche Projekte in renommierten Kulturinstitutionen oder etablierten Kunsträumen, die ein mehrjähriges nationales und/oder internationales, kuratorisches Programm und die eine überregionalen Ausstrahlung vorweisen können. Berücksichtigt werden Projekte von Institutionen, die regelmässig zeitgenössische künstlerische Positionen in ihr Programm integrieren.

Pro Helvetia unterstützt die Präsentation von Künstlerinnen und Künstlern, Fotografinnen und Fotografen, Architektinnen und Architekten mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in der Schweiz, welche in der kulturellen Szene der Schweiz verankert sind und eine regelmässige Ausstellungstätigkeit an anerkannten Kunstorten von überregionaler Ausstrahlung aufweisen können. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Kunstschaffenden vorsieht.

2.2.1 Veranstaltungen in der Schweiz

Pro Helvetia fördert die Präsentation von zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern aus der Schweiz, die von renommierten Kulturinstitutionen und -räumen in der Schweiz ausgerichtet werden, sofern ein Austausch zwischen den Sprachregionen durch die Präsentation von Künstlerinnen und Künstlern der anderen Sprachräume stattfindet.

Die vorausgesetzte Mindestdauer einer Ausstellung beträgt in der Regel vier Wochen; Veranstaltungen wie z.B. Festivals sind davon ausgenommen. Die Gesuche sind grundsätzlich von den Kulturinstitutionen bzw. den Veranstalterinnen und Veranstaltern einzureichen. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Kunstschaffenden vorsieht und die veranstaltende Institution sich an den lokalen Kosten (Übernachtung, Verpflegung) beteiligt.

Beiträge sind möglich an

  • Transport- und Versicherungskosten
  • Gerätemieten
  • Materialkosten für temporäre Kunstwerke
  • Honorare/Gagen an Kunstschaffende
  • Reisekosten für Künstlerinnen und Künstler (Exkl. Aufenthaltskosten)

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.2.2 Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz

Pro Helvetia fördert Präsentationen von zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern aus der Schweiz im Ausland, die von renommierten Kulturinstitutionen und -räumen mit internationaler Ausstrahlung ausgerichtet werden.

Die vorausgesetzte Mindestdauer einer Ausstellung beträgt in der Regel vier Wochen; Veranstaltungen wie z.B. Festivals sind davon ausgenommen. Die Gesuche sind grundsätzlich von den Kulturinstitutionen bzw. den Veranstalterinnen und Veranstaltern einzureichen. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Kunstschaffenden vorsieht und die veranstaltende Institution sich an den lokalen Kosten (Übernachtung, Verpflegung) beteiligt.

Beiträge sind möglich an

  • Transport- und Versicherungskosten
  • Gerätemieten
  • Materialkosten für temporäre Kunstwerke
  • Honorare/Gagen an Kunstschaffende
  • Reisekosten für Künstler und Künstlerinnen, Fotografen und Fotografinnen, Architekten und Architektinnen (Economy, ohne Unterkunft)

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

i. Wissensaustausch

Auf Gesuch einer renommierten veranstaltenden Institution fördert Pro Helvetia den Wissensaustausch im Ausland. Beiträge sind möglich an Fachpersonen und Kunstschaffende, die sich an öffentlich zugänglichen Veranstaltungen (Podien, Tagungen, Konferenzen etc.) zu Themen des zeitgenössischen Schweizer Kunstschaffens (Bildende Kunst, Fotografie und Architektur) beteiligen. Für eine Unterstützung werden die Reisekosten (ohne Aufenthaltskosten) berücksichtigt.

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.2.3 Nachwuchsprojekte: Beiträge an Kunsträume in der Schweiz

Kunstschaffende im Nachwuchs-Bereich

Pro Helvetia fördert den Nachwuchs in Zusammenarbeit mit etablierten Institutionen in und ausserhalb der Schweiz, wobei sich die Förderprojekte an Kunst- und Kulturschaffende zu richten haben, die sich in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation befinden. Unterstützt werden Vorhaben, die der Verankerung im professionellen Umfeld in der Schweiz sowie in kleinen und mittleren Kulturinstitutionen und auf digitalen Plattformen (nachfolgend Kunsträume) dienen. Dies soll Kunstschaffenden den Einstieg in die Kunstszene erleichtern und erste Ausstellungserfahrungen ermöglichen. Die Kunsträume können sich entweder mit einem Jahresprogramm (für Beiträge bis max. CHF 15’000) oder für einzelne Projektbeiträge (bis max. CHF 5’000) bei Pro Helvetia bewerben.

Bewerben können sich Kunsträume in der Schweiz, die sich durch folgende Kriterien auszeichnen:

  • Innovation und Eigenständigkeit des kuratorischen Ansatzes und des Kunstvermittlungsangebots
  • hohe Programmqualität
  • kontinuierlicher Ausstellungsbetrieb und geregelte Öffnungszeiten
  • überregionale Ausstrahlung
  • Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Kunstschaffenden vorsieht

Zusammensetzung des Dossiers für das Jahresprogramm:

  • Detaillierte Beschreibung des kuratorischen Konzepts und des geplanten Programms inkl. Finanzierungsplan
  • Liste der zum Zeitpunkt der Eingabe bekannten beteiligten Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler aus der Schweiz (inkl. Jahrgänge, Biografien, Informationen zu Hochschulabschlüssen und visuelle Dokumentation)
  • Angaben zum Kunstraum: Geschichte, Ausrichtung (allgemeines Konzept, Ziele, Positionierung in der Schweiz und ev. international)

Zusammensetzung des Dossiers für den Projektbeitrag

  • Projektdokumentation
  • Angaben zu den beteiligten Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern aus der Schweiz (inkl. Jahrgänge, Biografien, Informationen zu Hochschulabschlüssen und visuelle Dokumentation)
  • Angaben zum Kunstraum: Geschichte, Ausrichtung (allgemeines Konzept, Ziele, Positionierung in der Schweiz und ev. international)
  • Programm des aktuellen Jahres und des Vorjahres

Beiträge

Die Beitragshöhe für einzelne Projekte liegt bei maximal CHF 5’000, für ein Jahresprogramm mittels Leistungsvereinbarung bei maximal CHF 15’000.

Beiträge sind möglich an:

  • Produktionskosten
  • Transport- und Versicherungskosten
  • Gerätemieten
  • Reisekosten der Künstlerinnen und Künstler
  • Honorare/Gagen an Kunstschaffende, Fotografen und Fotografinnen, Architekten und Architektinnen
  • Kuratoren- und Kuratorinnenhonorare

Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Infrastruktur- und Betriebskosten.

Eingabetermin: 1.3. und 1.9., die erste Veranstaltung darf frühestens 8 Wochen nach dem Eingabetermin stattfinden

2.2.4 Nachwuchsprojekte: Unterstützung von Messeauftritten

Kunstschaffende im Nachwuchs-Bereich

Pro Helvetia fördert den Nachwuchs in Zusammenarbeit mit etablierten Institutionen in und ausserhalb der Schweiz, wobei sich die Förderprojekte an Kunst- und Kulturschaffende zu richten haben, die ein grosses Potenzial im Hinblick auf eine nationale oder internationale Karriere aufweisen. Unterstützt werden Vorhaben, die der Verankerung im professionellen Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene dienen und die sich an Personen in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit nach Abschluss der Berufsbildung oder der ersten öffentlichen Werkpräsentation richten.

Pro Helvetia unterstützt Präsentationen von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern an bedeutenden Kunstmessen, um ihnen internationale Visibilität und Zugang zum Markt zu ermöglichen.

Das Förderinstrument Messeauftritte richtet sich an Galerien, die mit einer Nachwuchskünstlerin oder einem Nachwuchskünstler einen Messeauftritt planen. Unterstützt werden Einzelausstellungen und Präsentationen, die mindestens 50% des Standvolumens einnehmen.

Pro Helvetia nimmt die Gesuche ausschliesslich von den Galerien entgegen. Es ist erlaubt, die Eingabe bei Pro Helvetia vor der Bewerbung bei der Messe einzureichen, in diesem Falle spricht die Stiftung den Beitrag unter Vorbehalt der Bestätigung der definitiven Messebeteiligung.

Bewerben können sich Galerien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Haupttätigkeit als Galerie, die bereits an internationalen Kunstmessen teilgenommen hat
  • Regelmässiger Ausstellungsbetrieb mit geregelten Öffnungszeiten in eigenen Geschäftsräumen
  • Vermittlung von und Handel mit zeitgenössischer Kunst
  • Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren
  • hohe Programmqualität
  • Messestandgrösse von max. 35m2

Zusammensetzung des Dossiers

  • Projektbeschrieb inkl. Standgestaltung
  • Kopie des Antragsformulars für die Messebeteiligung
  • Angaben zur Galerie und zur Messe inkl. Datum der Veranstaltungen
  • Angaben inkl. Jahrgänge, Biografien inkl. Schulabschlüsse und visuelle Dokumentation der beteiligten Schweizer Nachwuchskünstlerinnen und -künstler
  • Budget und Finanzierungsplan inklusive der Angabe des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags

Beiträge

Die maximale Beitragshöhe liegt bei CHF 8’000.

Beiträge sind möglich an:

  • Standmieten
  • Transport- und Versicherungskosten
  • Gerätemieten
  • Reisekosten der Künstlerinnen und Künstler

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.2.5 Spartenübergreifende Veranstaltungen

Als spartenübergreifend gelten Veranstaltungen oder Festivals, welche Produktionen aus verschiedenen Disziplinen präsentieren. In der Regel müssen Produktionen aus mindestens drei Disziplinen vorgesehen sein, ansonsten ist das Gesuch bei der hauptsächlich zuständigen Abteilung einzureichen. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden nach den gleichen formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, die für spartenspezifische Veranstaltungen gelten. Insbesondere wird den Kriterien jener Sparten starkes Gewicht beigemessen, denen die einzelnen Produktionen zuzurechnen sind. Spartenübergreifende Veranstaltungen werden in und ausserhalb der Schweiz unterstützt. In der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Produktionen aus den jeweils anderen Sprachregionen der Schweiz präsentieren. Ausserhalb der Schweiz werden spartenübergreifende Veranstaltungen unterstützt, sofern sie Schweizer Produktionen präsentieren.

Mehr Informationen: Spartenübergreifende Veranstaltungen

2.3 Verlage und andere publizierende Institutionen

Pro Helvetia unterstützt nur Projekte professioneller Verlage und anderer publizierender Institutionen mit überregionaler Ausstrahlung. Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben ein angemessenes Honorar für die Kunstschaffenden vorsieht.

2.3.1  Veröffentlichungen und andere kontextualisierende Formate

Pro Helvetia unterstützt Projekte, die sich kritisch mit einem übergreifenden Fokus und aus zeitgenössischer Perspektive mit dem aktuellen Schweizer Kunstschaffen, oder einzelnen Aspekten des Schweizer Kunstschaffens, der Fotografie oder der Architektur auseinandersetzen. Dazu zählen analoge und digitale Veröffentlichungen (unabhängig vom Publikationsformat). Für eine Förderung wird vorausgesetzt, dass die Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Es werden keine Festschriften und rein wissenschaftliche Projekte unterstützt.

Für thematische Publikationen von nationaler Bedeutung sowie Monografien über zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler aus der Schweiz, unabhängig von der Nationalität der Autorinnen und Autoren, gibt die Fachabteilung Visuelle Künste Pro Helvetia Zuschüsse an Produktionskosten (analog und digital) Im Falle von Zeitschriften können jährlich maximal zwei Projekte pro Zeitschrift unterstützt werden.

Die Publikationen müssen

  • einen substanziellen kunstwissenschaftlichen oder kunstkritischen Text beinhalten
  • einen klaren und fundiert recherchierten (kunstwissenschaftlichen) Bezug zur zeitgenössischen Schweizer Kunst aufweisen
  • sich unter Einbezug von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit der Künstlerin / dem Künstler und/oder dem Thema auseinandersetzen
  • bei Monografien: eine künstlerische Schaffensperiode von ca. zehn Jahren dokumentieren

Zusammensetzung des Dossiers

  • Inhaltsverzeichnis, und wesentliche Teile der Texte
  • Bildmaterial, digitale Maquette oder Teile davon
  • Auszug aus der Übersetzung und entsprechender Kostenvoranschlag

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

3. Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds,
    Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.)
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist

Die Fachabteilung Visuelle Künste berücksichtigt keine Gesuche für

  • Vorhaben, die auf historische Positionen oder auf Positionen bereits verstorbener Künstlerinnen und Künstler, Fotografinnen und Fotografen und Architekturschaffende fokussieren
  • Ausstellungen von privaten Sammlungen
  • Ausstellungen von kommerziellen Galerien*
  • Wissensaustausch und Ausstellungen, die im Kontext von Schulen, Hochschulen und Universitäten stattfinden
  • Projekte im Rahmen von Messen*
  • Projekte im Rahmen von Preisen/Auszeichnungen und dazugehörigen Veranstaltungen
  • Ausstellungskataloge, Festschriften, Nachschlagewerke, bibliophile Ausgaben sowie Neuauflagen und überarbeitete Neuausgaben von Publikationen
  • Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag

*Mit Ausnahme bei der Unterstützung von Messeauftritten im Rahmen der Nachwuchsförderung.

4. Zusammensetzung des Dossiers

Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten

  • Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
  • Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
  • Ort und Datum der öffentlichen Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
  • detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
  • Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
  • Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen

Bei Beiträgen an Veranstaltende/Institutionen zusätzlich

  • Transport- und Versicherungsofferten

Weitere Vorgaben der Abteilung: siehe entsprechende Formate.

Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.

5. Eingabetermine und Entscheidfristen

Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:

GesuchstypEingabeterminEntscheidfrist
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 laufend, bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn / VeröffentlichungInnerhalb von acht Wochen
Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25'001 und 50'000 laufend, bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / VeröffentlichungInnerhalb von vier Monaten
Gesuche um Beiträge über CHF 50'000 1. September, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung Innerhalb von vier Monaten
1. Dezember, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung Innerhalb von vier Monaten
1. März, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / VeröffentlichungInnerhalb von vier Monaten
1. Juni, spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn / Veröffentlichung Innerhalb von vier Monaten

6. Behandlung der Gesuche

6.1 Eintretensprüfung

Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn

  • das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht
    (vgl. Kapitel 1)
  • kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
  • das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)

6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den Kriterien am umfassendsten entsprechen.

Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
  • das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
  • die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist

Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.

Pro Helvetia erwartet, dass sich die Entlöhnung der beteiligten Kunstschaffenden an den Empfehlungen der entsprechenden Branchenverbände ausrichtet.

Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellenden einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen. Pro Helvetia kann entsprechende Zusatzkosten (bspw. Zugreisen, CO2-Kompensation für Flüge) übernehmen. Diese müssen im Projektbudget ausgewiesen werden. Ausserdem erwartet Pro Helvetia, dass veranstaltende Institutionen und Organisationen sich für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für Diversität und Chancengleichheit einsetzen.

6.3 Zuständige Instanzen

Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.

Für alle anderen Gesuche gilt

  • Gesuche bis CHF 25’000: es entscheidet die federführende Abteilung
  • Gesuche zwischen CHF 25’001 und 50’000: es entscheidet die Bereichsleitung
  • Gesuche über CHF 50’000: es entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Fachkommission

Bei mehrjährigen Leistungsvereinbarungen ist die Antragshöhe pro Jahr ausschlaggebend.

6.4 Eröffnung des Entscheids

Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.

6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger

Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Siehe Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt».

6.6 Auszahlung

Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge 6 Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.

6.7 Beschwerde

Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführer enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen

Kontakt

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