2025: Anpassungen der Massnahmen zur Kreationsförderung

Musik
© Flora Mottini

Um unsere Unterstützung der verschiedenen Musikszenen in der Schweiz stetig zu verbessern, nehmen wir per 1. Januar 2025 einige Änderungen an unseren Massnahmen zur Kreationsförderung vor.

Folgende drei Massnahmen enden am 31. Dezember 2024

Angefangene Gesuche, die noch nicht fertiggestellt und eingereicht wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024, 23.59 Uhr über das Portal auf unserer Website abgeschickt werden. Danach können sie nicht mehr bearbeitet und abgeschickt werden. Bis dahin bleiben die Fristen und Kriterien dieser drei Ausschreibungen gültig.


Neu werden per 1. Januar 2025 folgende beiden Massnahmen lanciert:

  • Kreation und Produktion: aktuelle Musik
  • Kreation und Produktion: zeitgenössische Musik

Gesuche können in diesen Massnahmen zweimal jährlich eingereicht werden: vom 1. Januar bis zum 1. März und vom 1. Juli bis zum 1. September.

Die Förderentscheide werden auf Empfehlung von zwei verschiedenen Jurys getroffen und erfolgen halbjährlich, was es bei der Gesuchstellung zu beachten gilt. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass der Start Ihres Projekts frühestens an folgenden Daten erfolgen darf:

  • am 1. Juli für das erste Eingabefenster (1. Januar bis 1. März)
  • am 1. Januar für das zweite Eingabefenster (1. Juli bis 1. September)

Findet Ihr Projekt zwischen 1. März und 30. Juni 2025 statt, kontaktieren Sie uns bitte unter music@prohelvetia.ch.

Auf unserer Website finden Sie ab dem 1. Januar 2025 alle Einzelheiten zu den beiden neuen Massnahmen zur Förderung der musikalischen Kreation. 

Förderung Musik 

Informieren Sie sich auf unserer Website jederzeit über die laufenden Massnahmen unserer Musikförderung. Ab dem 1.  Januar  2025 sind neue Massnahmen verfügbar.  

Förderung finden  

Weitere Informationen 

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Musik gerne zur Verfügung.  

Kontakt