Offene Ausschreibung für den Beitrag im Schweizer Pavillon, Kunstbiennale Venedig 2026

Biennale von Venedig
Aussenansicht des Schweizer Pavillons in Venedig
© Samuele Cherubini

61. Internationale Kunstausstellung – La Biennale di Venezia 2026

Die Kunstbiennale von Venedig gehört zu den wichtigsten Ausstellungen für Gegenwartskunst. Sie bietet Kunstschaffenden ein weltweit wahrgenommenes Schaufenster mit internationalem Publikum. 

Die Schweiz besitzt und betreibt in den Giardini della Biennale einen Länderpavillon. Die Beiträge im Schweizer Pavillon werden seit 2012 von Pro Helvetia verantwortet. Als Ausstellungskommissärin definiert die Schweizer Kulturstiftung die Auswahlverfahren und Juries und nominiert die Personen/Teams für die Realisation der Projekte im Schweizer Pavillon.

Für die Kunstbiennale 2026 bestimmt Pro Helvetia den Beitrag im Schweizer Pavillon erstmals im Rahmen einer offenen Ausschreibung.

Gesucht werden künstlerische und kuratorische Projekte, die sich in eigenständiger Art mit aktuellen künstlerischen, gesellschaftlichen und politischen Fragen befassen. Die künstlerischen Formate und Mittel sind frei und transdisziplinär zu verstehen. Vorausgesetzt wird ein klarer Bezug zur Schweiz und ihrem zeitgenössischem Kunstschaffen.


Was?

  • Pro Helvetia bestimmt den Schweizer Beitrag für die 61. Internationale Kunstausstellung – La Biennale di Venezia 2026 im Rahmen einer offenen Ausschreibung.
  • Zugelassen sind alle in der Gegenwartskunst praktizierten Formate (Einzel- oder Gruppenausstellung, thematische Ausstellung, performative und installative Projekte, Mischformen, etc.).
  • Die Eingabe betrifft ein neu zu entwickelndes Projekt, das spezifisch auf den Schweizer Pavillon zugeschnitten wird.

Für wen?

  • Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen, Künstler, Kuratorinnen und Kuratoren mit Schweizbezug (siehe Auswahlkriterien).
  • Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Teams und Kollektive.

Auswahlkriterien

  • Das Projekt verspricht herausragende Qualität im Umgang mit einer relevanten Thematik.
  • Die Teilnehmenden verfügen über einen klaren Bezug zur Schweiz. Dieser besteht im ständigen Wohnort in der Schweiz, im Arbeitsmittelpunkt in der Schweiz oder im Schweizer Pass und in der regelmässigen künstlerischen Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz.
  • Bei kollektiven Eingaben verfügt die Mehrheit der Beteiligten über einen klaren Bezug zur Schweiz (siehe oben).
  • Bei kollektiven Eingaben nehmen alle Hauptbeteiligten aktiv an der Erarbeitung der ersten Bewerbungsstufe teil (siehe Verfahren und Entscheidungsprozesse).
  • Die inhaltlichen und organisatorischen Kompetenzen und Kapazitäten für die Projektrealisierung sind vorhanden.

Ausschlusskriterien

  • Ausgeschlossen sind künstlerisch oder kuratorisch tätige Einzelpersonen, Teams oder Kollektive, die bereits einen Beitrag im Schweizer Pavillon für die Biennalen in Venedig realisiert haben.
  • Die kuratierende(n) Personen dürfen nicht mit der/dem/den vorgeschlagenen Künstlerin/Künstler/Künstlerinnen/Künstlern identisch sein.
  • Die Kurator oder der Kurator darf keine gewinnorientierte Geschäftsbeziehung mit der/dem/den vorgeschlagenen Künstlerin/Künstler/Künstlerinnen/Künstlern unterhalten, namentlich mit einer kommerziellen Galerie.
  • Ausgeschlossen sind Retrospektiven.
  • Ausgeschlossen sind Projekte, deren Bezug zur Schweiz sich ausschliesslich im bearbeiteten Thema manifestiert.

Finanzieller Beitrag

  • Pro Helvetia stellt ein Budget für die Projektrealisation in der Höhe von CHF 250’000 zur Verfügung.
  • Bei zusätzlichem Finanzbedarf ist ein Fundraising durch das nominierte Team erforderlich.
  • Die Teilnahme an der ersten Bewerbungsstufe wird nicht entschädigt. Die Arbeit an den Projekten der Shortlist inkl. Projektpräsentation wird pauschal mit je CHF 1’500 entgolten, zuzüglich allfälligen Spesen (siehe Zusätzliche Informationen).

Inhalt des Gesuches

Die Bewerberinnen und Bewerber reichen digital ein Konzept/Dossier von maximal vier A4-Seiten ein (PDF). Es muss folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibung und skizzenartige Visualisierung des vorgeschlagenen Projektes für den Schweizer Pavillon.
  • Erläuterung des künstlerischen und kuratorischen Ansatzes.
  • Falls die Eingabe durch die Kuratorin oder den Kurator geschieht, wird neben dem kuratorischen Konzept die Liste der verbindlich beteiligten Künstlerin, Künstler, Künstlerinnen und/oder Künstler verlangt.
  • Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Künstlerin, Künstler, Künstlerinnen, Künstlern und Kuratorin, Kurator, Kuratorinnen und Kuratoren.
  • Begründung, warum der vorgeschlagene Beitrag für den Schweizer Pavillon an der 61. Internationale Kunstausstellung – La Biennale di Venezia 2026 geeignet bzw. relevant ist.
  • Kurze Lebensläufe (inkl. Weblinks) aller am Projekt aktiv beteiligten Personen.
  • Budget (falls Zusatzmittel benötigt werden, inkl. Plan für die Mittelbeschaffung).

Für Ihre Bewerbung stehen Ihnen Grundrisspläne, Fotos des Pavillons und FAQ zur Verfügung. Hier herunterladen.
Hier herunterladen (.zip)

Verfahren und Entscheidungsprozesse

  1. Erste Stufe: Bewerbung mit einem Konzept/Dossier (siehe Inhalt des Gesuches)
    Die schriftlichen Eingaben müssen bis zum 30. September 2024 bei Pro Helvetia eingehen. Allgemeine Fragen zur Ausschreibung werden unter biennials@prohelvetia.ch bis am 28. Juli 2024 entgegengenommen und bis am 12. August 2024 beantwortet. Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden auf der Grundlage der oben erwähnten Auswahlkriterien von Pro Helvetia zunächst auf ihre Gültigkeit geprüft. Anschliessend erstellt eine Auswahljury eine Shortlist für die zweite Stufe.
  2. Zweite Stufe: Shortlist und Projektpräsentation für die Jury
    Die Projektteams der Shortlist werden eingeladen, ihre Vorschläge am Pro Helvetia Hauptsitz in Zürich zu präsentieren (Termin: Februar 2025). Erwartet wird insbesondere eine Präsentation auf der Grundlage des ersten Konzepts/Dossiers. Verschiedene Mittel der Visualisierung sind möglich. Das Team muss bei der Präsentation mehrheitlich anwesend sein. Geografisch weit entfernte Teammitglieder können per Video-Call zugeschaltet werden.
  3. Juryvorschlag zuhanden der Direktion von Pro Helvetia
    Die Biennale-Jury schliesst den Prozess mit der Auswahl eines Projektes ab, welches sie der Direktion von Pro Helvetia zur Nomination empfiehlt.
  4. Nominierung des Projektteams für den Schweizer Beitrag an der 61. Internationale Kunstausstellung – La Biennale di Venezia 2026
    Die Direktion von Pro Helvetia entscheidet über die Nominierung. Pro Helvetia informiert die Öffentlichkeit über den nominierten Beitrag für die Kunstbiennale 2026 im März 2025.

Termine und Fristen

Die Austragungsdaten der 61. Internationalen Kunstausstellung – La Biennale di Venezia 2026 sind zum Zeitpunkt der Eröffnung dieser Ausschreibung noch nicht bekannt. Die Ausstellung findet i.d.R. während sieben Monaten statt, von Frühling bis Herbst (ca. April bis November 2026).

Öffentliche Ausschreibung 1. Juli 2024
Frist für die Bewerbungen der ersten Stufe30. September 2024
Information an die Bewerberinnen und Bewerber/Einladung zur PräsentationDezember 2024
Präsentation der Teilnehmenden der zweiten Stufe vor JuryFebruar 2025
Information der Teams der zweiten StufeMärz 2025
Öffentliche Kommunikation der Nomination durch Pro HelvetiaMärz 2025

        

Zusätzliche Informationen

  • Über die Zusammensetzung der Jury wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
  • Die Liste der eingegangenen Bewerbungen und die Shortlist der Personen und Projekte für die zweite Stufe werden nicht publiziert.
  • Die Teilnahme an der ersten Bewerbungsstufe wird nicht entschädigt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber der ersten Stufe werden per E-Mail darüber informiert, ob sie zur zweiten Stufe eingeladen werden (Shortlist).
  • Die Bewerberinnen und Bewerber der zweiten Stufe (Shortlist) werden telefonisch und per E-Mail über die Beurteilung ihres Projekts durch die Jury informiert.
  • Teams, welche auf die Shortlist inkl. Projektpräsentation eingeladen werden, erhalten eine pauschale Entschädigung von je CHF 1’500, zuzüglich Spesen für Reisekosten in Zusammenhang mit der Präsentation in Zürich, nach vorheriger Vereinbarung mit Pro Helvetia.

Bewerbung

Die schriftlichen Eingaben müssen bis zum 30. September 2024 bei Pro Helvetia eingehen.

Download:
Grundrisspläne, Fotos des Pavillons und FAQ(.zip)

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