Um unsere Unterstützung der verschiedenen Szenen für Visuelle Künste in der Schweiz weiter zu verbessern, gelten ab Januar 2026 neue Termine für die Eingabe von Gesuchen für Produktionsbeiträge.
Ab Januar 2026 können Gesuche für die beiden Fördermassnahmen «Produktionsbeitrag» und «Produktionsbeitrag mit Präsentation» einmal jährlich, vom 1. Juli bis zum 1. September eingereicht werden. Wie bei allen Gesuchen, die von einer Jury begutachtet werden, darf der Start Ihres Projekts frühestens vier Monate nach Ablauf der Eingabefrist erfolgen, also am folgenden 1. Januar.
Beantragen können diese beiden Produktionsbeiträge überregional etablierte Kunstschaffende aus der Schweiz aus allen Bereichen der Visuellen Künste. Die nächsten Gesuche sind somit wie folgt einzureichen:
- 2025: vom 1. Juli bis zum 1. September
- Ab 2026: einmal jährlich, vom 1. Juli bis zum 1. September
Zur Erinnerung: Um mehr Flexibilität im kreativen Prozess zu gewähren, können die START-Förderungen nun das ganze Jahr hindurch beantragt werden und eine gute Unterstützung in der Initialphase eines neuen Projekts, also vor Beginn der Produktionsphase, bieten.
Online-Informationsveranstaltung
Kunstschaffende, die einen Produktionsbeitrag beantragen möchten, sind eingeladen, an unserer Online-Informationsveranstaltung teilzunehmen:
Dienstag, 24. Juni 2025, 13.00–14.30 Uhr (MEZ)
Während der Veranstaltung werden die verschiedenen Produktionsbeiträge und die neuen Termine für die Gesuchseingabe ab 2026 vorgestellt sowie Fragen der Teilnehmenden in einem Q&A beantwortet.
Anmeldeschluss: 20. Juni 2025 (11.45 Uhr MEZ)
Förderung Visuelle Künste
Informieren Sie sich auf unserer Website jederzeit über die laufenden Massnahmen unserer Förderung für die Visuellen Künste. Ab dem 1. Juli 2025 sind neue Massnahmen verfügbar.
Weitere Informationen
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Visuelle Künste gerne zur Verfügung.