Synergies: Unterstützung für forschungsorientierte Programme

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt forschungs- und prozessorientierte Programme, die den Austausch zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie fördern und die aus Organisationen zusammengesetzt sind, die aus der Schweiz und dem internationalen Raum stammen.
Ob Hackathons, Fellowships, Residenzen oder Think Tanks: Die Ausschreibung Synergies bietet Unterstützungsbeiträge von CHF 20 000 bis CHF 150 000 für internationale Kollaborationen und fördert Programme mit neuartigen Vorgehensweisen und Methoden, die Wissen aus verschiedenen Bereichen zusammenführen.
Das geplante Programm muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie suchen einen Rahmen, in dem Sie forschungs- und prozessorientierte Formate an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie testen, aufbauen und weiterentwickeln können.
- Ihr Programm ermöglicht eine sinnvolle internationale Zusammenarbeit und entwickelt und stärkt gleichzeitig neue und bereits vorhandene Netzwerke zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie.
- Ihr Programm richtet sich mittels Netzwerkpflege, Residenzen, Forschung und Austauschformaten an Kunst- und Kulturschaffende.
Die Unterstützung wird für die Konzeptualisierung, Gestaltung und Implementierung des Programms geleistet. Dies kann auch Honorare für Kunstschaffende, Reisekosten, Materialkosten usw. umfassen. Infrastrukturkosten (Gebäude, Miete usw.) und Betriebskosten (Löhne, Versicherungen usw.) der Organisation werden nicht unterstützt.
Wer kann ein Gesuch stellen?
Gesuche müssen von mindestens zwei Organisationen gemeinsam eingereicht werden. Die Zusammenarbeit muss aus einer Schweizer Kunst- oder Kulturorganisation und einer oder mehreren aus dem internationalen Raum stammenden Partnerorganisation/en bestehen. Dies können beispielsweise Musik- oder Ausstellungsstätten, Tanzkompanien, Literaturplattformen, Kulturräume oder etablierte Netzwerke und Plattformen sein.
Gesuchstellende Organisationen müssen über einen überzeugenden Leistungsausweis und über Erfahrung in der Arbeit an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie verfügen. Wir unterstützen unter Berücksichtigung der geografischen Kontexte und der Pluralität von Wissenssystemen zahlreiche Definitionen von «Kunst», «Wissenschaft» und «Technologie».
Gesuchstellenden, die eine Partnerorganisation sowie Inspiration suchen, empfehlen wir den Besuch des von Pro Helvetia initiierten «Art, Science and Technology Directory», wo sie nach Organisationen aus der ganzen Welt suchen können.
Voraussetzungen
- Jede Zusammenarbeit umfasst mindestens eine Schweizer Kunst- oder Kulturorganisation.
- Die Aktivitäten sind über einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren geplant (frühester Beginn im März 2024).
- Das vorgeschlagene Programm befindet sich an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie.
- Alle Organisationen investieren und leisten einen Beitrag, der ihrer Grösse, ihren Fähigkeiten und ihrem regionalen Umfeld entspricht (Beiträge können Betriebskosten, Infrastruktur, Beherbergung, Netzwerke, Sichtbarkeit, Beratung usw. beinhalten).
- Ein Grossteil des vorgeschlagenen Programms ist für die Öffentlichkeit zugänglich (zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen, Präsentationen, Online-Präsenz usw.).
- Das vorgeschlagene Programm leistet einen klaren Beitrag zur Schweizer Kunst- und Kulturszene.
- Das Programm beinhaltet künstlerische Disziplinen, die von Pro Helvetia unterstützt werden.
Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind:
- Programme, die Teil eines schulischen oder universitären Lehrplans, einer Grundbildung oder einer Weiterbildung sind (einschliesslich Dissertationen, Diplomarbeiten, universitäre Stipendien usw.)
- Programme, die vor März 2024 beginnen
- Infrastrukturkosten (Gebäude, Miete usw.) und Betriebskosten (Löhne, Versicherungen usw.) der Organisationen
- Programme, die bereits Unterstützungsbeiträge von Pro Helvetia erhalten
- Programme, die nur aus einer Organisation bestehen oder nur von einer Organisation initiiert wurden
Auswahlkriterien
- Eigenständigkeit, Qualität und Beitrag: Bietet das Programm einzigartige Methoden oder herausragende Inhalte? Verfügen die Organisationen über überzeugende Leistungsausweise? Wird das Vorhaben bedeutende Impulse in der Kunst- und Kulturszene und der Wissenschaft setzen?
- Forschungs- und Prozessorientierung: Ist das Vorhaben forschungsorientiert? Bietet es einen Rahmen für Experimente?
- Ausgeglichene Zusammenarbeit: Welche gegenseitige Inspiration und welcher Mehrwert liegt in der interdisziplinären Zusammenarbeit? Begegnen sich Kunst und Wissenschaft auf Augenhöhe und bereichern sie sich gegenseitig?
- Relevanz: Ist das Vorhaben für die Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie relevant? Inwiefern bettet es sich in den geografischen, kulturellen und künstlerischen Kontext ein?
Gesuchstellung
Ein Partner pro Programm reicht den Antrag bis zum 2. Oktober 2023 ein.
Gesuche müssen in Englisch verfasst sein und können ausschliesslich über das Portal myprohelvetia.ch eingereicht werden. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden.
Die Gesuche müssen Folgendes enthalten:
- Ein Konzept, das Ziele, Format, Inhalt und Umsetzung des Programms unter Angabe der Meilensteine und der beabsichtigten Wirkung vorstellt
- Informationen zu allen teilnehmenden Organisationen: Rolle im Programm, Engagement im Programm, verantwortliche Personen, beteiligte Kunstschaffende usw.
- Von allen beteiligten Organisationen unterzeichnete Absichtserklärung
- Budget und Finanzierungsplan (mit detaillierten Informationen zu den finanziellen Beiträgen der Partner) inkl. Angabe des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags. Der maximale Beitrag pro Programm beträgt CHF 150 000 und darf höchstens 50 % des Gesamtbudgets entsprechen.
- Weitere relevante Dokumente (z. B. Dokumentation vergangener Projekte, Medienberichte usw.)
Entsprechende Kosten für den ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen und für Umweltschutz (z. B. Fachberatung zur Emissionsreduktion, umweltkompatible Alternativen, CO2-Kompensation) können in das Programm-Budget aufgenommen werden.
Die eingereichten Gesuche werden durch eine Jury geprüft. Alle Gesuchstellenden werden bis spätestens Februar 2024 kontaktiert.
Jury
Die Jury der Ausschreibung «Synergies»
- Lilian Fraiji, Kuratorin, Leiterin des LabVerde, Brasilien
- Ariane Koek, Initiatorin von Collide@Cern, freischaffende Beraterin im Bereich Kunst, Wissenschaft und Technologie, UK
- Radha Mahendru, Kuratorin und Arts manager, Indien
- Luc Meier, Direktor von La Becque, Schweiz
- Ga Zhang, Kurator für Medienkunst, Professor und Vizedekan am Institute of Sci-Tech Arts, Central Academy of Fine Arts, China
Mehr Informationen zur Jury (auf Englisch)
Auskünfte
Anja Wernicke
Innovation & Gesellschaft
Kontakt
FAQ
Fragen zu den Voraussetzungen und Kriterien
Was gilt als Programm?
Ein Programm beinhaltet mehrere verschiedene Formate und spezifische Teilprojekte, die von verschiedenen Teilnehmenden durchgeführt werden können. Beispiele für Formate, die Teil eines Programms sein können, sind Residenzen, Fellowships, Mentorships, Think Tanks, Kreativlabors, Netzwerke, Hackathons, Workshops, Events, Forschung, digitaler Austausch, Exkursionen usw. Weiter muss ein grosser Teil des Programms öffentlich zugänglich sein (öffentliche Anlässe, Präsentationen, Online-Präsenz).
Können wir innerhalb unseres Programms eine Ausschreibung durchführen?
Ja, aber die Anzahl der ausgewählten Schweizer Teilnehmenden sollte mit der Grösse des Vorhabens übereinstimmen. Je grösser Ihr Programm ist, desto mehr Schweizer Teilnehmende werden erwartet.
Können Einzelpersonen zusammen mit einer Organisation ein Gesuch stellen?
Als Einzelperson zählen Sie nicht als Organisation und können deshalb kein Gesuch stellen. Ihre Arbeit kann jedoch Teil einer Zusammenarbeit und als Kostenpunkt im Budget enthalten sein.
Wir haben ein interessantes Programm, aber noch keine Partnerorganisation. Können wir dennoch ein Gesuch stellen?
Leider nicht. Die Gesuche müssen zum Zeitpunkt der Einreichung alle Partner detailliert vorstellen. Um eine geeignete Partnerorganisation zu finden, können Sie das «Art, Science and Technology Directory» konsultieren.
Wir haben ein bestehendes Programm, das die Kriterien erfüllt. Können wir ein Gesuch stellen?
Ja, solange der Beitrag von Pro Helvetia dazu dient, das bestehende Programm auf neue Weise weiterzuentwickeln – zum Beispiel, indem neue Zusammenarbeiten geschaffen werden oder das Programm auf neue Bereiche erweitert wird.
Sind Universitäten als Partner möglich?
Ja, Universitäten können teilnehmen. Eine Schweizer Universität kann jedoch nicht der einzige Schweizer Partner sein. Es muss mindestens eine Schweizer Kultur- oder Kunstorganisation an der internationalen Zusammenarbeit beteiligt sein. Von den Universitäten wird zudem eine substantielle finanzielle Beteiligung erwartet.
Können Akteure aus dem Industrie- und Tech-Sektor teilnehmen?
Ja, wenn sie über eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügen, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kunstschaffenden haben und einen finanziellen Beitrag leisten. Das Programm darf zudem nicht profitorientiert sein.
Wir sind mehr als zwei Organisationen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Ist das möglich?
Ja, die Anzahl der Organisationen ist nicht begrenzt. Es muss jedoch mindestens eine Schweizer Kultur- oder Kunstorganisation beteiligt sein.
Welche künstlerischen Disziplinen umfasst die Ausschreibung?
Die Ausschreibung umfasst alle Disziplinen, die von Pro Helvetia unterstützt werden: Design, Interaktive Medien, Literatur, Musik, Darstellende Künste, Visuelle Künste und Architektur sowie Programme, die mehrere Disziplinen sowohl innerhalb wie auch ausserhalb des Kunstbereichs kombinieren.
Fragen zur Finanzierung
Kann Pro Helvetia die einzige Förderinstitution sein?
Ja, aber alle Organisationen müssen je nach Grösse und Möglichkeiten einen Beitrag leisten (finanzieller Beitrag oder in Form von Betriebskosten, Infrastruktur, Beherbergung, Netzwerk, Sichtbarkeit, Beratung usw.). Zudem finanziert Pro Helvetia nicht mehr als 50 % des gesamten Programmbudgets.
Müssen wir eine Kostenaufstellung zur Verfügung stellen?
Ja, eine Kostenaufstellung ist Teil der Anforderungen der Berichterstattung an Pro Helvetia, die zu verschiedenen Zeitpunkten der Überprüfung/Finanzierung während des Programms stattfindet. Die Zahlung des Beitrags erfolgt in Raten, nachdem eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten mit den entsprechenden Belegen eingereicht wurde.
Wir haben vor, einen kleineren Betrag als CHF 150 000 zu beantragen. Ist das möglich?
Ja. Wir empfehlen, das Budget an die Grösse des geplanten Programms anzupassen. Gesuche für kleinere Beiträge sind willkommen.
Werden neue Konzepte, Formate oder Methoden, die innerhalb eines Programms entwickelt werden, Pro Helvetia gehören?
Nein, alle Rechte am geistigen Eigentum gehören den Programm-Partnern.
Fragen zur Gesuchstellung
Können wir mehr als ein Gesuch stellen?
Nein, es wird nur ein Gesuch pro Organisation akzeptiert.
Welcher Partner soll das Gesuch stellen?
Jeder Partner kann das Gesuch stellen. Die gesuchstellende Organisation wird der Kontaktpartner von Pro Helvetia sein.
Wird Pro Helvetia das Programm während der Umsetzung evaluieren?
Ja, Sie werden gebeten, eine erste Evaluation sechs Monate nach dem Programmstart einzureichen sowie eine finale Evaluation nach Beendigung des Programms.