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Unterstützung für Ko-Kreation

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Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:

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myprohelvetia.ch

Gabriela Mighali
Spezialistin Globale Kontakte und Initiativen

Kontakt

Zur Stärkung des interkulturellen Austauschs und zur Förderung von künstlerischen Praktiken, die in früheren Austauschprogrammen entwickelt wurden, lanciert Pro Helvetia eine zweijährige Pilotmassnahme zur Unterstützung der Ko-Kreation.

Der Förderbeitrag richtet sich an Tandems, die sich aus zwei Teilnehmenden zusammensetzen, wobei beide Teilnehmende entweder individuelle Kunstschaffende oder Kollektive sein können. Die zwei Teilnehmenden stammen zum einen Teil aus den Regionen der Verbindungsbüros und zum anderen Teil aus der Schweiz und möchten einen künstlerischen Peer-to-Peer-Prozess starten. Die Ko-Kreation schliesst an eine beendete Recherchereise oder Residenz an. Sie trägt dazu bei, gemeinsame künstlerische Praktiken zu vertiefen.

Was wird unterstützt?

Pro Helvetia unterstützt die Ko-Kreation, wozu auch fortlaufende und prozessorientierte Projekte gehören. Die möglichen Projektformate reichen von öffentlichen Präsentationen eines Work-in-Progress bis hin zu Präsentationen im Rahmen von Programmen externer Partner (z.B. Museum, Festival usw.). Der Förderbeitrag beträgt maximal CHF 25’000 pro Ko-Kreation. Die Projekte werden über eine maximale Dauer von 15 Monaten unterstützt.

Unterstützungsbeiträge sind möglich für:

  • Honorare von Kunstschaffenden: Als Empfehlung gilt, dass die Honorare dem sozioökonomischen Kontext des Landes angemessen sein sollen. Die Honorare müssen die Zahlung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge beinhalten.
  • Reisekosten für beide Tandem Teilnehmende
  • Kosten in Verbindung mit dem Ko-Kreation-Prozess und mit geplanten Aktivitäten inklusive Materialkosten, Leihausrüstung, Transportkosten usw.

Wer kann ein Gesuch stellen?

  • Die Gesuche werden von Tandems gestellt, die aus Kunstschaffenden oder Kollektiven bestehen, wobei ein Teil des Tandems in der Schweiz und der andere in einer der Regionen der Pro Helvetia-Verbindungsbüros (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika) verankert ist. Eine Liste aller Länder finden Sie hier.
  • Institutionen oder Plattformen (z.B. Festival, Veranstaltungsort usw.) können keine Gesuche stellen.
  • Die Tandems setzen sich aus Kunstschaffenden und Kollektiven zusammen, die in den Bereichen Design, Interaktive Medien, Literatur (inklusive Lyrik, Comics, Kinder- und Jugendliteratur), Musik (inklusive Podcasts), Darstellende Künste und Visuelle Künste (inklusive Architektur und Fotografie) tätig sind. Projekte zwischen verschiedenen künstlerischen Disziplinen sind ebenfalls möglich.
  • Mindestens ein Teil des Tandems hat eine Recherchereise oder eine Residenz absolviert, die von Pro Helvetia unterstützt wurde (digital, live, hybrid). Alternativ können die Gesuchstellenden Referenzen ihrer früheren Kollaborationen in der Schweiz und/oder in einer Region der Verbindungsbüros vorweisen (mindestens 2 bis 3 Projekte).
  • Ein Teil des Tandems besitzt die Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und zeigt seine Arbeiten in anerkannten Institutionen mit überregionaler Ausstrahlung oder ist nachweislich in nationalen Netzwerken aktiv.

Ausschluss – Pro Helvetia kann keinen finanziellen Beitrag leisten, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die konzeptuelle und organisatorische Leitung wird im Tandem nicht geteilt.
  • Das Projekt ist eine Tournee oder die Präsentation einer bereits existierenden Arbeit.
  • Ein Teil des Tandems ist eine Plattform/ein Festival oder eine Kunstinstitution.
  • Dasselbe Vorhaben erhält bereits finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia oder andere Instanzen des Bundes (z. B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit).
  • Das Projekt ist Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.).
  • Die Unterstützung betrifft Infrastrukturkosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen.
  • Es werden keine retroaktiven Unterstützungen für Projekte, die bereits im Gange sind oder in der Vergangenheit liegen, geleistet.

Gesuchstellung

Das Gesuch wird von einem der beiden Tandem Teilnehmenden eingereicht. Gesuche müssen in Englisch verfasst sein und können laufend über myprohelvetia.ch eingereicht werden.
Berücksichtigt werden nur vollständige Gesuche.
Entscheid: Die Gesuchstellenden werden innerhalb von 10 Wochen ab Eingabe via E-Mail benachrichtigt.

Anfragen müssen Folgendes enthalten:

  • Das Gesuch muss eine von den Tandem Teilnehmenden gemeinsame Absichtserklärung/ein gemeinsames Motivationsschreiben zur Zusammenarbeit enthalten.
  • Das Gesuch muss eine von den beiden Tandem Teilnehmende gemeinsam erstellte Beschreibung des geplanten Ko-Kreation-Projekts (inkl. geplante Aktivitäten und Präsentationen in der Schweiz und/oder in den Regionen der Verbindungsbüros), das Budget mit Angabe des gewünschten Förderbeitrags enthalten und in einem einzigen PDF-Dokument zusammengestellt sein.
  • Das Gesuch muss das Portfolio von beiden Tandem Teilnehmenden (oder von den entsprechenden Mitgliedern eines Kollektivs) abbilden, inklusive Links zu Videos u.a. CVs, der Auflistung von früheren Präsentationen/Aktivitäten und in einem einzigen PDF-Dokument zusammengestellt sein.

Titelbild © Yawen Li