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Wegleitung Interaktive Medien

Diese Wegleitung erklärt, wie bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein Gesuch um Unterstützung für ein Vorhaben im Bereich Interaktive Medien eingereicht werden kann, und erläutert die Beurteilungskriterien, Abläufe, Fristen sowie Rechtsmittel. Die Wegleitung ergänzt die am 27.11.2019 vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia sowie das Kulturförderungsgesetz vom 11.12.2009 und die
Kulturförderungsverordnung vom 23.11.2011.

Stand: Januar 2023

1. Allgemeine Voraussetzungen

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Schaffen von interaktiven Inhalten mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer interaktiver Werke, deren Verbreitung ausserhalb der Schweiz, den internationalen Kulturaustausch sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz.

Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist
  • von gesamtschweizerischem Interesse ist
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird

2. Fördertätigkeit

Im Fokus der Förderung stehen digitale Inhalte, deren Nutzung ein hohes Mass an Interaktion erfordert. Diese ist dann gegeben, wenn die Aktion des Nutzers grosse Auswirkung auf den Inhalt hat. Die unterstützten Projekte zeichnen sich aus durch Originalität, formale und gestalterische Qualität, Durchführbarkeit, einen hohen Innovationsgrad und potenzielle Markttauglichkeit.

Von der Unterstützung ausgeschlossen werden Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne, Inhalte mit ausschliesslich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht, Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen, gewaltverherrlichende Inhalte, Inhalte mit pornografischem Charakter sowie rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.

Gesuche können von den Kreativen eingegeben werden. Für welche Formate ein Gesuch einreicht werden kann, ist unter  folgenden Punkten aufgeführt (2.1. für Emerging Talents, 2.2. für alle Kreativen).

2.1 Emerging Talents

Unter Emerging Talents versteht Pro Helvetia Schweizer Kreative bis sieben Jahre nach dem Studienabschluss oder innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Unternehmensgründung. Die Stiftung unterstützt deren Projekte auf dem Weg zum Markteintritt.

2.1.1 Produktion

i. Werkbeiträge

Pro Helvetia unterstützt die Erstellung von innovativen, nachhaltigen sowie marktfähigen Projekten im Bereich der Interaktiven Medien mit zweimal jährlich stattfindenden Ausschreibungen. Die Stiftung sieht drei Förderphasen vom Konzept bis zur Marktlancierung vor:

  • Vorproduktion
  • Beitrag an die Produktion
  • Postproduktion

Die unterstützten Projekte können durch individuelle Coaching-Massnahmen ergänzt werden.

2.1.2 Internationale Messeauftritte

Pro Helvetia organisiert Delegationen an international bedeutenden Fachmessen sowie unterstützt individuelle Messeauftritte von Emerging Talents.

i. Delegationen

Pro Helvetia organisiert regelmässig Gruppenauftritte an Fachmessen ausserhalb der Schweiz. Die Teilnahme beinhaltet in der Regel Coaching, eine Standpräsenz und individuell organisierte Matchmaking-Anlässe. Die Ausschreibungen werden über die Seite swissgames.ch ausgeschrieben.

Eingabetermin: laut Ausschreibungsvorgaben (siehe Webseite swissgames.ch)

ii. Individuelle Teilnahme an internationalen Fachmessen

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt die individuelle Teilnahme von Schweizer Kreativen an Fachmessen und marktrelevanten Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz, um ihnen internationale Visibilität und/oder den Schritt in den globalen Markt zu ermöglichen. Das Förderinstrument Messeauftritte richtet sich an Studios, die mit klar definierten Zielsetzungen einen Messeauftritt planen, an Konferenzen im Rahmen der Messen teilnehmen möchten oder für Preise nominiert sind.

Ausgenommen von dieser Förderung sind

  • Auftritte an Messen und Veranstaltungen, an denen Pro Helvetia/SwissGames mit einer eigenen Präsenz aktiv ist
  • Messeauftritte und Veranstaltungen, die bereits durch Pro Helvetia/SwissGames unterstützt werden oder Teil der Förderung durch die Ausschreibung Projektunterstützung Interaktive Medien von Pro Helvetia sind

Beiträge bis maximal CHF 2’500 sind möglich an

  • Standmiete
  • Festivalpässe
  • Transport- und Versicherungskosten
  • Reisekosten (ohne Übernachtungskosten)

Zusätzliche Elemente zu den allgemeinen Elementen (siehe Kapitel 4.) für die Zusammensetzung des Gesuchdossiers

  • Angaben zu den Zielen der Teilnahme an Veranstaltung/Messe, geplante Treffen mit Partnern aus der Industrie (inkl. konkrete Planung, Namen, etc.)
  • Angaben über geplante Resultate (inkl. Business Plan)
  • Bestätigung Veranstaltungsteilnahme

Eingabetermin: siehe Kapitel 5.

2.2 Alle Kreative

2.2.1 Residenzen und Recherchereisen

i. Residenzen (Dauer bis zu drei Monate)

Pro Helvetia unterstützt Residenzen von Kreativen zwischen der Schweiz und den Regionen der sechs Verbindungsbüros (arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika). Bewerben können sich Kreative aus der Schweiz und Kreative aus den Regionen der Verbindungsbüros.

Mehr Informationen: Residenzen der Verbindungsbüros

ii. Recherchereisen (Dauer bis zu vier Wochen)

Schweizer Designschaffenden können sich für weltweite Recherchereisen bewerben. Weiterhin können sich Designschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros für Recherchereisen in der Schweiz bewerben.

Mehr Informationen: Recherchereisen

iii. Ko-Kreation

Pro Helvetia unterstützt mit einer Pilotmassnahme die Ko-Kreation zwischen Kunst- und Kulturschaffenden aus der Schweiz und den Regionen der Pro Helvetia-Aussenstellen (Arabische Region, China, Russland, Südamerika, Südasien, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und Südafrika).

Der Ko-Kreationsbeitrag unterstützt Tandems, die Projektideen weiterentwickeln möchten, welche auf früheren Residenzen, Recherchereisen oder anderen Zusammenarbeiten aufbauen. Gesuche können laufend via myprohelvtia.ch eingereicht werden.

Mehr Informationen: Unterstützung für Ko-Kreation

iv. Kunst, Wissenschaft und Technologie

Pro Helvetia unterstützt Residenzen an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem CERN in Genf, Südafrika, Indien und Chile. Diese Residenzen richten sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen, die Pro Helvetia fördert.

Mehr Informationen: Wegleitung Innovation & Gesellschaft

2.2.2 Kritische Reflexion

Pro Helvetia lanciert bis 2024 jährlich eine thematische Ausschreibung, welche die Meinungsbildung über und die kritische Diskussion von Kunst und Kultur in der Gesellschaft anregen soll. Gefördert werden modellhafte, disziplinenübergreifende Projekte, die neue Formen der kritischen Reflexion des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Kulturkritik erproben und unterschiedliche Publikumssegmente ansprechen.

Mehr Informationen: Dossier «Kritische Reflexion»

3. Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit)
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten oder den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist

Zusätzliche Eingrenzungen der Abteilung Design & Interaktive Medien siehe entsprechende Formate oder Merkblätter.

4. Zusammensetzung des Dossiers

Eine Anfrage an Pro Helvetia muss folgende Elemente enthalten

  • Angaben zu den am Vorhaben beteiligten Personen
  • Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht
  • Ort und Datum der Durchführung, Veröffentlichung oder Präsentation
  • Detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen
  • Angaben über die Höhe und Begründung der Notwendigkeit des von Pro Helvetia gewünschten Beitrags
  • Im Fall von ausschliesslich virtuellen Vorhaben ist eine überzeugende nationale oder internationale online Verbreitungsstrategie nachzuweisen

Weitere Vorgaben der Abteilung Design & Interaktive Medien siehe entsprechende Formate oder Merkblätter.

Die Stiftung nimmt Gesuche ausschliesslich via myprohelvetia.ch entgegen.

5. Eingabetermine und Entscheidfristen

Sofern nicht anders vermerkt (siehe Kapitel 2) gelten folgende Eingabetermine:

GesuchstypEingabeterminEntscheidfrist
Gesuche um Beiträge bis CHF 25'000 laufend, bis spätestens acht Wochen vor VeranstaltungsbeginnInnerhalb von acht Wochen
Werkbeiträge1. März / 1. September, spätestens vier Monate vor VeröffentlichungInnerhalb von vier Monaten

6. Behandlung der Gesuche

6.1 Eintretensprüfung

Die Stiftung tritt auf ein Gesuch nur ein, wenn

  • das Vorhaben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Unterstützung entspricht (vgl. Kapitel 1)
  • kein Ausschlussgrund vorliegt (vgl. Kapitel 3)
  • das Gesuch vollständig und termingerecht eingereicht wurde (vgl. Kapitel 4 und 5)

6.2 Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche den Kriterien am umfassendsten entsprechen.

Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben den in Kapitel 2 beschriebenen Fördertätigkeiten entspricht
  • das Vorhaben durch hohe künstlerische und fachliche Qualität überzeugt
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird
  • die Kosten der erwarteten Wirkung angemessen sind
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist

Pro Helvetia priorisiert die Unterstützung von Vorhaben des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens danach, wie sehr diese durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugen.

Pro Helvetia erwartet, dass sich die Entlöhnung der beteiligten Kunstschaffenden an den Empfehlungen der entsprechenden Branchenverbände ausrichtet.

Pro Helvetia legt bei der Beurteilung von Gesuchen Wert darauf, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller einen ökologisch verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen pflegen. Pro Helvetia kann entsprechende Zusatzkosten (bspw. Zugreisen, CO2-Kompensation für Flüge) übernehmen. Diese müssen im Projektbudget ausgewiesen werden.

Ausserdem erwartet Pro Helvetia, dass Studios sich für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für Diversität und Chancengleichheit einsetzen.

6.3 Zuständige Instanzen

Über Gesuche, welche von einer Jury behandelt werden, entscheidet die Direktorin oder der Direktor auf Antrag der Jury.

Für alle laufenden Gesuche entscheidet die federführende Abteilung.

6.4 Eröffnung des Entscheids

Die Beschlussmitteilung erfolgt formlos ohne Begründung. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann nach Erhalt der Mitteilung eine anfechtbare Verfügung einfordern.

6.5 Pflichten der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger

Die Zusprache einer Unterstützung bringt Verpflichtungen mit sich. Erfüllen die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller diese nicht, kann die Stiftung ihren Unterstützungsbeitrag angemessen kürzen oder bereits geleistete Beträge zurückfordern. Siehe Merkblatt «Was zu tun ist, wenn Pro Helvetia Sie unterstützt» (blaue Box oben) oder individuell erstellte Verträge bei Werkbeiträgen.

6.6 Auszahlung

Die Stiftung überweist den Unterstützungsbeitrag erst nach Prüfung des Schlussberichtes inklusive Abrechnung. Vorschüsse sind auf Anfrage möglich. Ohne Mitteilung der Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller über Verzögerungen verfallen Beiträge sechs Monate nach dem im Gesuchsdossier genannten Schlusstermin des Vorhabens.

Ausnahmen gelten für Projekte, die durch die Werkbeiträge Interaktive Medien unterstützt wurden. Hier gelten die Auszahlungsbedingungen laut entsprechenden Verträgen.

6.7 Beschwerde

Gegen Verfügungen von Pro Helvetia kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss das ursprüngliche Gesuch, eine Begründung des Rekurses mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführer enthalten. Die Verfügung ist als Beweismittel beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Die Beschwerde ist einzureichen bei: Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen

Kontakt

Haben Sie eine Frage zur Gesuchsstellung oder unserer Fördertätigkeit?

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Anstehende Wartungsarbeiten

Das Gesuchsportal myprohelvetia wird vom 1.1.-7.1.2024 überarbeitet. Offene, noch nicht fertig gestellte Gesuche müssen bis 31. Dezember 2023 23:59 verbindlich abgesendet werden. Bis dahin gelten die Fristen und Kriterien der aktuellen Wegleitungen und Ausschreibungen. Neue Gesuche können ab dem 8. Januar 2024 im Portal erstellt und eingereicht werden.