Four people in the process of mixing and sifting crumbled ceramic tiles.
Image by Kenta Hasegawa

Design

Emerging Talents: Design with Japan

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
26. June, 23:59 Uhr (MESZ)

Was

Zwei Designschaffende aus der Schweiz arbeiten mit der Keramikmarke Tajimi Custom Tiles und lokalen Hersteller:innen aus der japanischen Präfektur Tajimi zusammen, unter der Leitung von David Glättli, dem Kreativdirektor der Marke.

Die Zusammenarbeit umfasst die Entwicklung von Prototypen, eine Projektausstellung und Medienpräsenz. Die Designkonzepte sind für eine der folgenden drei Produktkategorien zu entwickeln:

  • Ein Set aus Keramikgeschirr
  • Eine Serie von Pflanzgefässen und Waschbecken
  • Keramikfliesen

Für wen

Als Emerging Talents gelten professionelle Designschaffende, deren designrelevante Ausbildung oder Registrierung (selbstständig, Einzelfirma, Firma) weniger als 7 Jahre zurückliegt.

Auswahlkriterien

  • Hoher Innovationsgrad, Marktfähigkeit und nachweisbares Nachhaltigkeitskonzept in Praxis
  • Grosses Interesse am Keramik, Verbindung mit dem Material, der lokalen Industrie, dem interkulturellen Austausch, der japanischen Kultur und Kunsthandwerk
  • Internationale Erfahrung (Arbeit im Ausland, Praktika, Forschungsreisen, etc.)
  • Erfahrung mit Keramik ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

CHF 6’000 pauschal per Studio für Reisekosten und Unterkunft (Hin- und Rückreise, Economy).

Eine Unterkunftsoption für die Immersions- und Designphase in Tajimi wird vorgeschlagen (siehe auch Zeitplan Details unten).

Die Teilnahme am Programm umfasst zudem:

  • Werkstatt und Arbeitsplatz (vor Ort) und Entwicklung des Prototyps
  • Vermittlung und Übersetzung
  • Mentoring
  • Kommunikationsaktivitäten (PR und Online-Promotion)
  • Ausstellungskosten: Miete, Produktion von Ausstellung (Szenographie, Visuelle Identität, etc.), Transport, Zoll und Versicherung

Zusätzlich können Designschaffende mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 250 pro Woche als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Inhalt des Gesuchs

  • Beschreibung der Motivation für die Teilnahme am Programm, der gewünschten Auswirkungen auf Arbeitspraxis und Wahl der Objektkategorie aus den drei Vorschlägen (Set aus Keramikgeschirr; Serie von Pflanzgefässen und Waschbecken; Keramikfliesen)
  • Lebenslauf und Portfolio
  • Nachweis Emerging Talent: Diplom oder Registrierungsnachweis (selbstständig, Einzelfirma, Firma)

Sämtliche Unterlagen sind in Englisch einzureichen.

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind

  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne
  • Unikate, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen, Galerieprojekte
  • Promotionsplattformen oder Publikationen

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab25. May
Eingabedatum26. June, 23:59 Uhr (MESZ)
Eröffnung des EntscheidsMitte August

Zusätzliche Informationen

In Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft in Japan

Zeitplan:

  • September 2025: Offizielle Einführung: Das Programm beginnt für die ausgewählten Designer:innen mit Online-Einführungstreffen mit den verschiedenen Programmakteuren.
  • 09.10 – 10.10.2025: Vernissage der ersten Ausstellung “Design with Japan” in Tokio. Kick-off und Wissenstransfer mit den Designer:innen des Jahrgangs 2024-25.
  • 13.10 – 25.10.2025: Immersions- und Designphase: Zwei Wochen in Tajimi in der Werkstatt von Tajimi Custom Tiles und kooperierenden Hersteller:innen, um Materialien und Produktionsprozesse zu erforschen und zu studieren, schlüssige Designkonzepte für ihre Produktkategorie zu entwickeln und entsprechende Muster und Modelle zu erstellen.
  • November 2025 – Mai 2026: Prototyping-Phase: Basierend auf den in Tajimi entwickelten ausgewählten Designs werden Prototypen vom Hersteller produziert.
  • Juni 2026 oder tbd: Ausstellungsphase: Die Designer:innen kehren nach Japan zurück, um ihre Objekte in einer speziellen Ausstellung in Tokio (tbc) zu präsentieren.
Image by Kenta Hasegawa

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.