Design

Emerging Talents: Entwicklung eines Prototyps

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. March und 1. September

Was

Entwicklung von Prototypen (inkl. Nullserie oder Musterkollektion)

Für wen

Als Emerging Talents gelten professionelle Designschaffende, deren designrelevante Ausbildung oder Registrierung (selbstständig, Einzelfirma, Firma) weniger als 7 Jahre zurückliegt.

Auswahlkriterien

  • Durchführbarkeit, hoher Innovationsgrad und Marktfähigkeit
  • Nachweisbares Nachhaltigkeitskonzept
  • Urheber- und Nutzungsrechte liegen bei der Projektträgerschaft
  • Mindestens 50% der Beteiligten haben die Schweizer Staatsangehörigkeit oder den ständigen Wohnsitz sowie ihren Arbeitsmittelpunkt in der Schweiz

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Beitrag bis max. CHF 20’000
  • Ergänzende individuelle Coaching-Massnahmen sind möglich

Inhalt des Gesuchs

  • Konzept (max. 10 A4 Seiten) inkl.:
    • Projektbeschreibung mit Entwicklungsplan des Projekts, Produktions- und Vermarktungsplan
    • Value Proposition (Formular auf Gesuchsportal abrufbar)
    • Prototypenpläne und erste Visualisierungen
  • Lebenslauf und Portfolio der Beteiligten sowie Projektorganisation mit Verantwortlichkeiten und Struktur, Registrierungsnachweis (falls registriert)
  • Detailliertes Budget inkl. Angaben zu eigenem Arbeitsaufwand sowie Finanzierungsplan

  • Sämtliche Unterlagen sind prinzipiell in Englisch einzureichen

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind

  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne
  • Unikate, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen, Galerieprojekte
  • Plattformen, Veranstaltungen oder Publikationen

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. January und 1. July
Eingabedatum1. March und 1. September
Eröffnung des EntscheidsJuni und November
Frühestes Startdatum des Projekts1. Juli und 1. Januar

Entscheidungsprozesse

Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.

Zusätzliche Informationen

Milestones-Begleitung

Mit allen unterstützten Projekten wird Pro Helvetia ein individuelles Dokument zur Begleitung mit Projektmeilensteinen inkl. Zeitplanung erarbeiten.

Online-Informationsveranstaltung

Im Winter und Sommer finden jeweils Informationsveranstaltungen zu den Fördermassnahmen online statt.

Anmeldung über diesen Link: https://forms.office.com/e/jZeMN5vMjp

Informations-Videos

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Image by Data Orbit and Lucas Manser

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.