installation view of designer furniture in an open bright gallery space
Image by Agnese Bedini and Alessandro Saletta – DSL Studio

Design

Emerging Talents: Gruppenausstellung Milano Design Week 2026

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
26. June, 23:59 Uhr (MESZ)

Was

Während der Milano Design Week werden im April 2026 in einer Gruppenausstellung eine Auswahl von Projekten von Designschaffenden präsentiert, die durch internationale Zusammenarbeit entstanden sind.

Für wen

  • Als Emerging Talents gelten professionelle Designschaffende, deren designrelevante Ausbildung oder Registrierung (selbstständig, Einzelfirma, Firma) weniger als 7 Jahre zurückliegt.

Auswahlkriterien

  • Hoher Innovationsgrad, Marktfähigkeit und nachweisbares Nachhaltigkeitskonzept in Produktion und Praxis
  • Das eingereichte Projekt muss aus einem Programm der Designabteilung von Pro Helvetia hervorgehen (Auswahl 2023, 2024 oder 2025 für Matchmaking, individuelle Plattformen, internationale Plattformen, Residenzen, Recherchereisen, Ko-Kreation, Werkbeiträge, Starting Power Mentoring Programme, etc.)
  • Die internationale Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt des Projekts
  • Das Projekt sollte noch nicht an der Milano Design Week oder an anderen professionellen internationalen Leitmessen präsentiert worden sein
  • Bei dem Projekt muss es sich um einen funktionsfähigen Prototyp oder eine Serienfertigung handeln

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

CHF 1’200 pauschal per Studio für Reisekosten und Unterkunft (Hin- und Rückreise, Economy). Die Teilnahme am Programm umfasst zudem:

  • Ausstellungskosten: Miete, Produktion von Ausstellung (Szenographie, Visuelle Identität, etc.), Transport, Zoll und Versicherung
  • Kommunikationskosten: Pressetraining, PR und Online-Promotion
  • Industry coaching

Zusätzlich können Designschaffende mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 250 pro Woche als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind:

  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne
  • Unikate, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen, Galerieprojekte
  • Promotionsplattformen oder Publikationen

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab25. May
Eingabedatum26. June, 23:59 Uhr (MESZ)
Eröffnung des EntscheidsSeptember

Zusätzliche Informationen

  • In Zusammenarbeit mit Präsenz Schweiz.
  • Die Auswahl wird durch eine Expertengruppe getroffen.
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Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.