Design

Emerging Talents: Internationale Fashion-Plattform

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
Ganzjährig offen

Was

Teilnahme an einer Messe, einem Showroom oder einer anderen Fachveranstaltung ausserhalb der Schweiz mit dem Ziel, von internationaler Sichtbarkeit zu profitieren und einen globalen Markt zu erreichen.

Für wen

  • Mode- und Accessoire-Designer:innen
  • Als Emerging Talents gelten professionelle Designschaffende, deren designrelevante Ausbildung oder Registrierung (selbstständig, Einzelfirma, Firma) weniger als 7 Jahre zurückliegt

Auswahlkriterien

  • Klar definierte Zielsetzungen für den Auftritt
  • Durchführbarkeit, hoher Innovationsgrad und Marktfähigkeit des Projektes
  • Nachweisbares, nachhaltiges Designkonzept
  • Die Urheber:innen- und Nutzungsrechte liegen bei der Projektträger:innenschaft

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Maximal CHF 4’000

  • Miete
  • Transport- und Versicherungskosten
  • Reisekosten (Hin- und Rückreise, Economy, ohne Unterkunft)
  • Kosten für Kommunikationsaktivitäten

Zusätzlich können Designer:innen mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 250 pro Woche als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Inhalt des Gesuchs

  • Beschreibung des geplanten Projekts, inkl. allen relevanten Angaben zur Veranstaltung
  • Angaben zu den Zielen der Teilnahme (inkl. Business Plan), geplante Treffen mit Partner:innen aus der Industrie (inkl. konkrete Planung, Namen, etc.)
  • Nachweis Emerging Talent: Diplom oder Registrierungsnachweis (selbstständig, Einzelfirma, Firma)
  • Detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung, inkl. Auskünfte über Drittfinanzierung

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen sind

  • Auftritte an Messen und Veranstaltungen, die durch Pro Helvetia (mit)organisiert bzw. unterstützt werden
  • Galerien oder Sammlermessen
  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne
  • Unikate, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen, Galerieprojekte

Eingabetermine und Entscheidfristen

Eingabedatumganzjährig offen
Frühestes Startdatum des ProjektsAcht Wochen nach Gesuchseingabe
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von acht Wochen
Image by Data Orbit and Lucas Manser

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.