
Darstellende Künste
Gastspieleinladung in der Schweiz
Was
Gastspieleinladung von Gruppen und Kunstschaffenden der Darstellenden Künste aus anderen Sprachregionen der Schweiz.
Für wen
Spielstätte oder Festival in der Schweiz
Auswahlkriterien
- Die Spielstätte präsentiert eine oder mehrere Produktionen aus anderen Sprachregionen der Schweiz.
- Die Spielstätte bezahlt eine angemessene Gage und übernimmt die Kosten für Autor:innenrechte, Übernachtungen und Taggelder.
- Entlöhnung aller Beteiligten gemäss den Empfehlungen der Berufsverbände.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
- Die Unterstützung bemisst sich in der Regel an der Höhe der Reise- und Transportkosten vom Sitz der Compagnie aus.
- Bei Gastspielen ohne Reisekosten (z.B. bei digitalen oder hybriden Produktionen) können Anteile der Umsetzungskosten (z.B. für Technik oder Adaption) übernommen werden.
- Bei Einladungen von freien Gruppen und Kunstschaffenden kann zusätzlich höchstens ein Drittel der vereinbarten Gage übernommen werden.
Inhalt des Gesuchs
- Projektbeschreibung
- Angaben zu den beteiligten Personen
- Schriftliche Spielstättenbestätigung/en mit folgenden Angaben: Ort und Datum der bestätigten Aufführung/en, Höhe der Gagen, weitere Leistungen (siehe Auswahlkriterien)
- Detaillierte Aufstellung aller Reisen und Transporte und deren Kosten
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan (inkl. Anfragen bei anderen Förderinstanzen)
Eingabetermine und Entscheidfristen
Gesuche um Beiträge bis CHF 25’000 | Gesuche um Beiträge zwischen CHF 25’001 und 50’000 | Gesuche um Beiträge über CHF 50’000 | |
Eingabedatum | ganzjährig offen | ganzjährig offen | 1. September 1. Dezember 1. März 1. Juni |
Frühestes Startdatum des Projekts | Acht Wochen nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe | Vier Monate nach Gesuchseingabe |
Eröffnung des Entscheids | Innerhalb von acht Wochen | Innerhalb von vier Monaten | Innerhalb von vier Monaten |