
Alle Sparten
Ko-Kreation
Was
Ein künstlerisches Projekt aus allen von Pro Helvetia unterstützten Sparten im Rahmen einer gleichberechtigen künstlerischen Kooperation zwischen Partner:innen aus der Schweiz und aus einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros.
Für wen
Zwei kunstschaffende Partner:innen – Einzelpersonen, Duos oder Kollektive –, deren Zusammenarbeit im Rahmen einer Residenz, einer Recherchereise oder durch frühere gemeinsame Projekte angestossen wurde. Voraussetzung ist, dass ein:e beteiligte:r Partner:in einen Schweizbezug hat und die andere in einer Region eines Pro Helvetia-Verbindungsbüros künstlerisch tätig ist (siehe Länderliste unten).
Auswahlkriterien
- Ein:e Partner:in besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft oder hat einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz, und kann eine regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz nachweisen.
- Ein:e Partner:in ist in einer Region eines Pro Helvetia-Verbindungsbüros künstlerisch tätig.
- Mindestens ein:e beteiligte:r Partner:in hat eine Recherchereise oder Residenz in der Region der anderen Partner:in abgeschlossen. Alternativ sind Referenzen zu früheren gemeinsamen Projekten vorzulegen.
- Der Antrag muss von beiden Partner:innen gemeinsam entwickelt werden.
- Der Ko-Kreationsprozess kann frühestens am 1. Oktober beginnen und muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
Ein maximaler Beitrag von CHF 25’000 kann folgende Kosten enthalten:
- Honorare für Kunstschaffende
- Reisekosten für beide Partner:innen
- Kosten im Zusammenhang mit dem Ko-Kreationsprozess und den geplanten Aktivitäten
- Wenn Auslandreisen zum Ko-Kreationsprojekt gehören, können Kunstschaffende mit Betreuungspflichten finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1’000 für einen Monat (pro Kunstschaffende:r) als Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten oder zu den Reisekosten der Kinder und, falls erforderlich, einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das Kind/die Kinder zu Hause bleiben und betreut werden. Die Antragstellenden müssen im Voraus ein ungefähres Budget für alle Ausgaben einreichen.
Inhalt des Gesuchs
Der Antrag muss die folgenden von beiden Partner:innen gemeinsam entwickelten Dokumente enthalten:
- Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen)
- Umsetzungsplan (einschliesslich Zeitplan, Rollenverteilung, geplante Aktivitäten/Präsentationen, Prozessbeschreibung)
- Budgetaufstellung in CHF (einschliesslich Angaben zu angefragten finanziellen Unterstützungen von Dritten, falls zutreffend)
- Zusätzliche Referenzen in einem einzigen PDF-Dokument (Lebenslauf, Videolinks, Liste früherer Präsentationen/Aktivitäten)
- Gemeinsame Absichtserklärung/gemeinsames Motivationsschreiben zur Zusammenarbeit, unterzeichnet von beiden Partner:innen
Sämtliche Unterlagen sind in Englisch einzureichen.
Formatspezifische Ausschlusskriterien
Pro Helvetia kann keine finanzielle Unterstützung gewähren, wenn Folgendes zutrifft:
- Die konzeptionelle und organisatorische Leitung wird nicht zwischen beiden Partner:innen geteilt.
- Mehr als zwei Partner:innen bewerben sich gemeinsam.
- Das Projekt ist eine Tournee oder Präsentation eines bestehenden Werkes.
Kunst- und Kulturschaffende aus Ländern ausserhalb der Zuständigkeitsbereiche der Verbindungsbüros von Pro Helvetia können sich nicht bewerben.
Eingabetermine und Entscheidfristen
| Gesuchseingaben möglich ab | 1. January |
| Eingabedatum | 1. June, 23:59 (MESZ) |
| Eröffnung des Entscheids | 1. Oktober |
| Frühestes Startdatum des Projekts | 1. Oktober |
Entscheidungsprozesse
Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.
Zusätzliche Informationen
- Gemeinsame Anträge können eingereicht werden von: einer Einzelperson, einem Duo oder einem Kollektiv, die in der Schweiz oder in einer Region der Verbindungsbüros von Pro Helvetia leben. Dabei sollte die andere beteiligte Einzelperson oder das Kollektiv als Ko-Kreationspartner:in angegeben werden.
- Ko-Kreationsprojekte sollten innerhalb von 18 Monaten nach einer positiven Entscheidung abgeschlossen werden.
Downloads
Regionen der Verbindungsbüros
Arabischer Raum
- Ägypten
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China
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