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Alle Sparten

Ko-Kreation

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. June, 23:59 (MESZ)

Was

Ein künstlerisches Projekt aus allen von Pro Helvetia unterstützten Sparten im Rahmen einer gleichberechtigen künstlerischen Kooperation zwischen Partner:innen aus der Schweiz und aus einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros.

Für wen

Zwei kunstschaffende Partner:innen – Einzelpersonen, Duos oder Kollektive –, deren Zusammenarbeit im Rahmen einer Residenz, einer Recherchereise oder durch frühere gemeinsame Projekte angestossen wurde. Voraussetzung ist, dass ein:e beteiligte:r Partner:in einen Schweizbezug hat und die andere in einer Region eines Pro Helvetia-Verbindungsbüros künstlerisch tätig ist (siehe Länderliste unten).

Auswahlkriterien

  • Ein:e Partner:in besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft oder hat einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz, und kann eine regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz nachweisen.
  • Ein:e Partner:in ist in einer Region eines Pro Helvetia-Verbindungsbüros künstlerisch tätig.
  • Mindestens ein:e beteiligte:r Partner:in hat eine Recherchereise oder Residenz in der Region der anderen Partner:in abgeschlossen. Alternativ sind Referenzen zu früheren gemeinsamen Projekten vorzulegen.
  • Der Antrag muss von beiden Partner:innen gemeinsam entwickelt werden.
  • Der Ko-Kreationsprozess kann frühestens am 1. Oktober beginnen und muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Ein maximaler Beitrag von CHF 25’000 kann folgende Kosten enthalten:

  • Honorare für Kunstschaffende
  • Reisekosten für beide Partner:innen
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Ko-Kreationsprozess und den geplanten Aktivitäten
  • Wenn Auslandreisen zum Ko-Kreationsprojekt gehören, können Kunstschaffende mit Betreuungspflichten finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1’000 für einen Monat (pro Kunstschaffende:r) als Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten oder zu den Reisekosten der Kinder und, falls erforderlich, einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das Kind/die Kinder zu Hause bleiben und betreut werden. Die Antragstellenden müssen im Voraus ein ungefähres Budget für alle Ausgaben einreichen.

Inhalt des Gesuchs

Der Antrag muss die folgenden von beiden Partner:innen gemeinsam entwickelten Dokumente enthalten:

  • Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen)
  • Umsetzungsplan (einschliesslich Zeitplan, Rollenverteilung, geplante Aktivitäten/Präsentationen, Prozessbeschreibung)
  • Budgetaufstellung in CHF (einschliesslich Angaben zu angefragten finanziellen Unterstützungen von Dritten, falls zutreffend)
  • Zusätzliche Referenzen in einem einzigen PDF-Dokument (Lebenslauf, Videolinks, Liste früherer Präsentationen/Aktivitäten)
  • Gemeinsame Absichtserklärung/gemeinsames Motivationsschreiben zur Zusammenarbeit, unterzeichnet von beiden Partner:innen

Sämtliche Unterlagen sind in Englisch einzureichen.

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Pro Helvetia kann keine finanzielle Unterstützung gewähren, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die konzeptionelle und organisatorische Leitung wird nicht zwischen beiden Partner:innen geteilt.
  • Mehr als zwei Partner:innen bewerben sich gemeinsam.
  • Das Projekt ist eine Tournee oder Präsentation eines bestehenden Werkes.

Kunst- und Kulturschaffende aus Ländern ausserhalb der Zuständigkeitsbereiche der Verbindungsbüros von Pro Helvetia können sich nicht bewerben.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. January
Eingabedatum1. June, 23:59 (MESZ)
Eröffnung des Entscheids1. Oktober
Frühestes Startdatum des Projekts1. Oktober

Entscheidungsprozesse

Sofern nicht anders angegeben, werden Gesuche gemäss dem geprüft.

Zusätzliche Informationen

  • Gemeinsame Anträge können eingereicht werden von: einer Einzelperson, einem Duo oder einem Kollektiv, die in der Schweiz oder in einer Region der Verbindungsbüros von Pro Helvetia leben. Dabei sollte die andere beteiligte Einzelperson oder das Kollektiv als Ko-Kreationspartner:in angegeben werden.
  • Ko-Kreationsprojekte sollten innerhalb von 18 Monaten nach einer positiven Entscheidung abgeschlossen werden.

Downloads

Regionen der Verbindungsbüros

Arabischer Raum

  • Ägypten
  • Algerien
  • Jordanien
  • Libanon
  • Marokko
  • Palästina
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China

  • Festlandchina
  • Hongkong
  • Macau
  • Taiwan

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien und Vietnam

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tome and Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.
  • das Vorhaben Reisen in Regionen voraussetzt, für die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum Zeitpunkt der Gesuchstellung von Reisen abrät.

Allgemeiner Entscheidprozess

Einleitung

Im Folgenden wird der Entscheidprozess von Gesuchen visualisiert. Vollständige und rechtlich relevante Informationen entnehmen Sie der Beitragsverordnung (BVO).

Visualisierung