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Ko-Kreation
Was
Neue künstlerische Ko-Kreationen unter der gleichberechtigen Leitung von zwei künstlerischen Partner:innen – eine:r aus der Schweiz und eine:r aus einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros
Für wen
Zwei Parteien, bestehend aus Kunstschaffenden (Einzelpersonen, Duos oder Kollektive) in einer der von Pro Helvetia unterstützten Disziplinen. Der Sitz der einen Partei befindet sich in der Schweiz, der andere in einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros. Die Liste aller zulässigen Länder findet sich untenstehend.
Auswahlkriterien
- Mindestens eine beteiligte Partei hat eine von Pro Helvetia unterstützte Recherchereise oder Residenz in dem Land oder der Region der anderen Partei (d.h. in der Schweiz oder in der Regionen der Pro Helvetia-Verbindungsbüros) abgeschlossen. Alternativ können die Antragstellenden Referenzen zu früheren gemeinsamen Projekten vorlegen (mindestens zwei gemeinsame Projekte).
- Eine der beteiligten künstlerischen Personen besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, präsentiert regelmässig Werke in national anerkannten Institutionen und kann nachweisen, dass sie in nationalen Netzwerken aktiv ist.
- Der Antrag muss von allen Beteiligten gemeinsam entwickelt werden.
- Der Ko-Kreationsprozess kann frühestens vier Monate nach der Antragsfrist beginnen und muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.
Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .
Finanzieller Beitrag
Ein maximaler Beitrag von CHF 25’000 kann folgende Kosten enthalten:
- Honorare für Kunstschaffende (inkl. Sozialversicherungsbeiträge)
- Reisekosten für beide Parteien
- Kosten im Zusammenhang mit dem Ko-Kreationsprozess und den geplanten Aktivitäten, einschliesslich Materialkosten, Gerätemiete, Transportkosten usw.
- Wenn Auslandreisen zum Ko-Kreationsprojekts gehören, können Kunstschaffende mit Betreuungspflichten finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat (für maximal vier Wochen) als Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten oder zu den Reisekosten der Kinder und, falls erforderlich, einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das Kind/die Kinder zu Hause bleiben und betreut werden. Die Antragstellenden müssen im Voraus ein ungefähres Budget für alle Ausgaben einreichen.
Inhalt des Gesuchs
Der Antrag muss die folgenden von beiden Parteien gemeinsam entwickelten Dokumente enthalten:
- Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen)
- Umsetzungsplan (einschliesslich Zeitplan, Rollenverteilung, geplante Aktivitäten/Präsentationen, Prozessbeschreibung)
- Budgetaufstellung in CHF (einschliesslich Angaben zu angefragten finanziellen Unterstützungen von Dritten, falls zutreffend)
- Zusätzliche Referenzen in einem einzigen PDF-Dokument (Lebenslauf, Videolinks, Liste früherer Präsentationen/Aktivitäten)
- Gemeinsame Absichtserklärung/gemeinsames Motivationsschreiben zur Zusammenarbeit, unterzeichnet von beiden Parteien
Formatspezifische Ausschlusskriterien
Pro Helvetia kann keine finanzielle Unterstützung gewähren, wenn Folgendes zutrifft:
- Die konzeptionelle und organisatorische Leitung wird nicht zwischen beiden Parteien geteilt.
- Mehr als zwei Parteien bewerben sich gemeinsam.
- Das Projekt ist eine Tournee oder Präsentation eines bestehenden Werkes.
- Eine oder beide Parteien sind eine Institution oder ein Festival.
- Die Unterstützung betrifft Infrastrukturkosten und den Betrieb von Kulturinstitutionen, Archiven und Sammlungen.
Kunst- und Kulturschaffende aus Ländern ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs der Verbindungsbüros von Pro Helvetia können sich nicht bewerben. Pro Helvetia kann keine Förderanträge berücksichtigen, wenn die antragstellende Person in einem Schul-, Universitätslehrgang, einer Grundausbildung oder einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist.
Eingabetermine und Entscheidfristen
Gesuchseingaben möglich ab | 1. January |
Eingabedatum | 1. June |
Eröffnung des Entscheids | 1. Oktober |
Frühestes Startdatum des Projekts | 1. Oktober |
Zusätzliche Informationen
- Gemeinsame Anträge können eingereicht werden von: einer Einzelperson, einem Duo oder einem Kollektiv, die in der Schweiz oder in einer Region der Verbindungsbüros von Pro Helvetia leben. Dabei sollte die andere beteiligte Einzelperson oder das Kollektiv als Ko-Kreationspartner:in angegeben werden.
- Ko-Kreationsprojekte sollten innerhalb von 18 Monaten nach einer positiven Entscheidung abgeschlossen werden.
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