Alle Sparten

Ko-Kreation

Zielgruppe
Praktizierend ohne Schweizbezug
Eingabedatum
1. June

Was

Neue künstlerische Ko-Kreationen unter der gleichberechtigen Leitung von zwei künstlerischen Partner:innen – eine:r aus der Schweiz und eine:r aus einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros

Für wen

Zwei Parteien, bestehend aus Kunstschaffenden (Einzelpersonen, Duos oder Kollektive) in einer der von Pro Helvetia unterstützten Disziplinen. Der Sitz der einen Partei befindet sich in der Schweiz, der andere in einer Region der Pro Helvetia-Verbindungsbüros. Die Liste aller zulässigen Länder findet sich untenstehend.

Auswahlkriterien

  • Mindestens eine beteiligte Partei hat eine von Pro Helvetia unterstützte Recherchereise oder Residenz in dem Land oder der Region der anderen Partei (d.h. in der Schweiz oder der Regionen der Pro Helvetia Verbindungsbüros) abgeschlossen. Alternativ können die Antragstellenden Referenzen zu früheren gemeinsamen Projekten vorlegen (mindestens zwei gemeinsame Projekte).
  • Eine der beteiligten künstlerischen Personen besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, präsentiert regelmässig Werke in national anerkannten Institutionen und kann nachweisen, dass sie in nationalen Netzwerken aktiv ist.
  • Der Antrag muss von allen Beteiligten gemeinsam entwickelt werden.
  • Der Ko-Kreationsprozess kann frühestens vier Monate nach der Antragsfrist beginnen und muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Ein maximaler Beitrag von CHF 25’000 kann folgende Kosten enthalten:

  • Honorare für Kunstschaffende (inkl. Sozialversicherungsbeiträge)
  • Reisekosten für beide Parteien
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Ko-Kreationsprozess und den geplanten Aktivitäten, einschliesslich Materialkosten, Gerätemiete, Transportkosten usw.
  • Wenn Auslandreisen zum K-Kreationsprojekt gehören, können Kunstschaffende mit Betreuungspflichten finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat (für maximal vier Wochen) als Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten oder zu den Reisekosten der Kinder und, falls erforderlich, einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das Kind/die Kinder zu Hause bleiben und betreut werden. Die Antragstellenden müssen im Voraus ein ungefähres Budget für alle Ausgaben einreichen.

Inhalt des Gesuchs

Der Antrag muss die folgenden von beiden Parteien gemeinsam entwickelten Dokumente enthalten:

  • Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen)
  • Umsetzungsplan (einschliesslich Zeitplan, Rollenverteilung, geplante Aktivitäten/Präsentationen, Prozessbeschreibung)
  • Budgetaufstellung in CHF (einschliesslich Angaben zu angefragten finanziellen Unterstützungen von Dritten, falls zutreffend)
  • Zusätzliche Referenzen in einem einzigen PDF-Dokument (Lebenslauf, Videolinks, Liste früherer Präsentationen/Aktivitäten)
  • Gemeinsame Absichtserklärung/gemeinsames Motivationsschreiben zur Zusammenarbeit, unterzeichnet von beiden Parteien

Formatspezifische Ausschlusskriterien

Pro Helvetia kann keine finanzielle Unterstützung gewähren, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die konzeptionelle und organisatorische Leitung wird nicht zwischen beiden Parteien geteilt.
  • Mehr als zwei Parteien bewerben sich gemeinsam.
  • Das Projekt ist eine Tournee oder Präsentation eines bestehenden Werkes.
  • Eine oder beide Parteien sind eine Institution oder ein Festival.
  • Die Unterstützung betrifft Infrastrukturkosten und den Betrieb von Kulturinstitutionen, Archiven und Sammlungen.

Kunst- und Kulturschaffende aus Ländern ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs der Verbindungsbüros von Pro Helvetia können sich nicht bewerben. Pro Helvetia kann keine Förderanträge berücksichtigen, wenn die antragstellende Person in einem Schul-, Universitätslehrgang, einer Grundausbildung oder einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. January
Eingabedatum1. June
Eröffnung des Entscheids1 Octobre
Frühestes Startdatum des Projekts1 Octobre

Zusätzliche Informationen

  • Gemeinsame Anträge können eingereicht werden von: einer Einzelperson, einem Duo oder einem Kollektiv, die in der Schweiz oder in einer Region der Verbindungsbüros von Pro Helvetia leben. Dabei sollte die andere beteiligte Einzelperson oder das Kollektiv als Ko-Kreationspartner:in angegeben werden.
  • Ko-Kreationsprojekte sollten innerhalb von 18 Monaten nach einer positiven Entscheidung abgeschlossen werden.

Downloads

Regionen der Verbindungsbüros

Arabischer Raum

  • Ägypten
  • Algerien
  • Jordanien
  • Libanon
  • Marokko
  • Palästina
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

China

  • Festlandchina
  • Hongkong
  • Macau
  • Taiwan

Südamerika

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Kolumbien
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela

Südasien und Vietnam

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sri Lanka
  • Vietnam

West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika

  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Benin
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d’Ivoire
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Kenia
  • Komoren
  • Lesotho
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Mauritius
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niger
  • Nigeria
  • Republik Kongo
  • Ruanda
  • Sambia
  • Sao Tome and Préncipe
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Tansania
  • Togo
  • Tschad
  • Uganda
  • Zentralafrikanische Republik
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Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.