Literatur

Kreationsbeitrag Literatur

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. March und 1. September

Was

Erarbeitung eines zur Publikation bestimmten Projekts (inklusive digitale Formate) in den Sparten Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Lyrik, Dramatik und Spoken Word

Für wen

  • Einzelpersonen sowie Kollektive
  • Autor:innen mit mindestens einer eigenständigen literarischen Publikation bei einem Verlag mit professionellen Strukturen
  • Theaterautor:innen mit mindestens einer UA an einer anerkannten Spielstätte
  • Spoken Word Autor:innen mit Nachweis über bisherige im professionellen Rahmen stattgefundene Auftritte von überregionaler Bedeutung

Auswahlkriterien

  • Künstlerische Eigenständigkeit im methodischen Ansatz und inhaltliche Relevanz
  • Überzeugende künstlerische Form für das Vorhaben und Wirkungsziel
  • Stringenz des Umsetzungskonzepts und Machbarkeit

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Maximale Beitragshöhe für ein Schreibprojekt: CHF 25’000
  • Maximale Beitragshöhe für ein performatives Literaturprojekt: CHF 15’000

Inhalt des Gesuchs

  • CV und Bibliografie
  • Projektbeschrieb (max. 4’000 Zeichen)
  • Bei Belletristik Projekten zwanzig Seiten des geplanten Textes
  • Bei Lyrik-Projekten fünfzehn Gedichte
  • Bei illustrierten Texten vier bis acht Bildtafeln und ein aussagekräftiger Auszug des Textes
  • Bei Spoken Word-Projekten fünf Seiten plus Ton- und/oder Videomaterial

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Das Projekt darf frühestens neun Monate und muss spätestens drei Jahre nach Eingabeschluss fertiggestellt sein (Manuskriptabgabe)
  • Im performativen Bereich darf das Projekt frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Jahre nach Eingabeschluss realisiert werden
  • Empfänger:innen von Kreationsbeiträgen können sich erst nach Abschluss des Projektes erneut für einen Kreationsbeitrag bewerben
  • Abgelehnte Projekte dürfen nicht erneut eingereicht werden

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. January und 1. July
Eingabedatum1. March und 1. September
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb 4 Monaten nach Eingabefrist

Entscheidungsprozesse

Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Image by Dirk Koy

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.