Alle Sparten

Kunst+: Produktionsbeitrag

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. March

Was

Neue künstlerische Produktion (analog, digital oder hybrid) mit öffentlicher Präsentation an der Schnittstelle unterschiedlicher künstlerischer, gesellschaftlicher oder wissenschaftlicher Bereiche. Der Produktionsbeitrag bietet die Möglichkeit für neue Formen der Zusammenarbeit.

Für wen

  • Zwei oder mehrere Personen (Kunstschaffende:r und Expert:in(en) aus gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen).

Auswahlkriterien

  • Potential und Originalität der Zusammenarbeit und Angemessenheit der vorgesehenen Methoden
  • Inhaltliche Relevanz und Realisierbarkeit
  • Fachliche und künstlerische Qualität
  • Umsetzung nach professionellen Standards

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Beitrag von maximal CHF 25’000
  • Die Höhe des Beitrags von Pro Helvetia darf nicht über 50% des Gesamtbudgets liegen

Inhalt des Gesuchs

  • Inhaltliche Beschreibung des geplanten Projekts
  • Realisierungsplan
  • Budget und Finanzierungsplan (inkl. Auskünfte über sämtliche bei Dritten angefragte Finanzierungshilfen)*
  • Angaben zu den beteiligten Personen (CV, Portfolios, etc.) und Beschrieb von Aufgabe und Funktion im Projekt. Sämtliche Projektbeteiligte müssen bei der Eingabe bekannt sein
  • Das Gesuch muss von den Kunstschaffenden eingereicht werden

Formatspezifische Ausschlusskriterien

  • Beiträge an Infrastruktur-, Ausrüstungs- und Betriebskosten sowie an Wartungskosten von digitalen Formaten
  • Beiträge an Produktionen, an denen sich Personen beteiligen, die noch in Ausbildung sind
  • Mehrfacheingaben: Pro Person und Projekt darf nur ein Gesuch eingereicht werden

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. January
Eingabedatum1. March
Eröffnung des EntscheidsJuni
Frühestes Startdatum des Projekts1. Juli

Entscheidungsprozesse

Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Image by Charlotte Krieger

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.