Visuelle Künste

Nachwuchs: Jahresprogramm Kunstraum

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

Zielgruppe
Institution in der Schweiz
Eingabedatum
1. March und 1. September

Was

Präsentation von Nachwuchskünstler:innen aus der Schweiz in Kunsträumen (inkl. digitale Plattformen)

Für wen

Kunsträume in der Schweiz

Auswahlkriterien

  • Überwiegender Anteil an Nachwuchskünstler:innen aus der Schweiz im Jahresprogramm. Nachwuchskünstler:innen befinden sich, gemäss unseren Kriterien, in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Laufbahn. Massgeblich sind der Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder, falls keine Ausbildung vorliegt, die erste öffentliche Präsentation ihrer Arbeit
  • Hohe Programmqualität und Eigenständigkeit des kuratorischen Ansatzes und des Kunstvermittlungsangebots
  • Kontinuierlicher Ausstellungsbetrieb mit geregelten Öffnungszeiten
  • Überregionale Ausstrahlung des Kunstraums
  • Angemessenes Honorar für die Kunstschaffenden

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

Maximale Beitragshöhe für das Jahresprogramm CHF 15’000. Zusätzlich können CHF 5’000 für Projekte gesprochen werden, die dem intergenerationalen oder internationalen Austausch dienen.

  • Produktionskosten
  • Transport- und Versicherungskosten
  • Gerätemieten
  • Reisekosten der Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffenden
  • Honorare an Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende sowie Kurator:innen

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des kuratorischen Konzepts und des geplanten Programms (inkl. visuelle Dokumentation)
  • Detaillierte Beschreibung des Projektes, das dem intergenerationalen/internationalen Austausch dient (sofern geplant)
  • Liste der beteiligten Nachwuchskünstler:innen aus der Schweiz (inkl. CV mit Jahrgängen und Informationen zu Hochschulabschlüssen, und Portfolio)
  • Angaben zum Kunstraum: Geschichte, Ausrichtung (allgemeines Konzept, Ziele, Positionierung in der Schweiz und ev. international)
  • Budget und Finanzierungsplan

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. January und 1. July
Eingabedatum1. March und 1. September
Eröffnung des EntscheidsInnerhalb von 8 Wochen
Frühestes Startdatum des Projekts8 Wochen nach Eingabefrist

Zusätzliche Informationen

Download:

Gesuchseingaben möglich ab: 1. January

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Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.