
Alle Sparten
Recherchereise in die Schweiz
Was
Zwei- bis vierwöchige Recherchereise in eine oder mehrere Regionen der Schweiz
Für wen
Kulturschaffende aus den Regionen der Verbindungsbüros (Arabischer Raum, Ostasien, Südamerika, Südasien und Vietnam, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika) in allen von Pro Helvetia unterstützten Sparten. Die vollständige Länderliste finden Sie unten. Bewerbungen von Einzelpersonen oder Künstler:innen duos sind möglich.
Auswahlkriterien
- Regelmässiger Wohnsitz in einer der Regionen der Verbindungsbüros und aktive Teilnahme an der jeweiligen Kulturszene.
- Umfassendes Portfolio und nachweisbare professionelle Erfahrung im jeweiligen Fachbereich.
- Starkes berufliches Interesse an der gewählten Destination, verbunden mit der eigenen künstlerischen Praxis, sowie am Networking mit der lokalen Kulturszene.
- Ein konkretes Recherchethema, das den Austausch zwischen den Kulturszenen der Schweiz und dem Wohnsitzland der antragstellenden Person vertiefen kann.
- Kenntnisse der englischen Sprache oder einer der Schweizer Landessprachen, um eine reibungslose und effektive Kommunikation zu gewährleisten.
- Aus ökologischen Gründen sind Gesuchstellende angehalten, eine Reisedauer von mindestens zwei Wochen in Betracht zu ziehen.
Finanzieller Beitrag
- Unterkunft
- Reisekosten
- Per diems
- Coach: Eine Fachperson aus der lokalen künstlerischen Szene, die Vernetzung und Austausch unterstützt.
- Zusätzlich können Kunstschaffende mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.
Inhalt des Gesuchs
- Titel und kurze Beschreibung des Vorhabens
- Motivation, die das professionelle Interesse und die künstlerische Recherche am gewählten Zielort erklärt
- Gewünschte Dauer des Aufenthalts und Zielort
- CV und Portfolio
Alle Bewerbungen müssen in englischer Sprache eingereicht werden.
Formatspezifische Ausschlusskriterien
- Kulturschaffende aus Ländern ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs der Verbindungsbüros von Pro Helvetia können sich nicht bewerben.
- Pro Helvetia kann keine Förderanträge berücksichtigen, wenn die antragstellende Person in einem Schul-, Universitätslehrgang oder einer Grundausbildung eingeschrieben ist.
Eingabetermine und Entscheidfristen
Eingabedatum | Ganzjährig offen |
Eröffnung des Entscheids | 8 Wochen nach Gesuchseingabe |
Frühestes Startdatum des Projekts | 3 Monate nach Gesuchseingabe |
Zusätzliche Informationen
Pro Helvetia übernimmt keine Verantwortung für die Bewilligung von Visumsanträgen von Kunstschaffenden, mitreisenden Kindern, Partner:innen, Familienangehörigen oder Betreuungspersonen.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende aus den folgenden Ländern:
Arabischer Raum
- Ägypten
- Algerien
- Jordanien
- Libanon
- Marokko
- Palästina
- Tunesien
- Vereinigte Arabische Emirate
China
- Festlandchina
- Hongkong
- Macau
- Taiwan
Südamerika
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Ecuador
- Kolumbien
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Venezuela
Südasien und Vietnam
- Bangladesch
- Bhutan
- Indien
- Nepal
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
West-, Zentral-, Ost- und südliches Afrika
- Angola
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Benin
- Botsuana
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Côte d’Ivoire
- Demokratische Republik Kongo
- Dschibuti
- Eritrea
- Eswatini
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Kamerun
- Kenia
- Komoren
- Lesotho
- Liberia
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Mauritius
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Republik Kongo
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tome and Préncipe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Somalia
- Südafrika
- Südsudan
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik