Literatur

Schreiben in Residenz

Gesuchseingaben möglich ab: 1. July

Zielgruppe
Praktizierend mit Schweizbezug
Eingabedatum
1. September

Was

Folgende Angebote an Residenzen bestehen:

  • Writer in Residence Programm Traduki in Südosteuropa (Belgrad, Novo Mesto, Prishtina, Sarajevo, Skopje, Split, Tirana). Die Aufenthaltszeit dauert zwischen zwei und sechs Wochen und ist frei wählbar.
  • Art Omi Writers Residency, Ghent, New York. Der Zeitpunkt des Aufenthalts liegt zwischen September und Oktober, die Aufenthalte dauern vier Wochen.

Für wen

Autor:innen und Übersetzer:innen

Auswahlkriterien

  • Autor:innen müssen mindestens eine literarische Publikation bei einem prefessionellen Verlag oder in einem redaktionell betreuten digitalen Medium aufweisen.
  • Für Theaterautor:innen gilt neben einer Verlagspublikation auch eine UA in einer anerkannten Spielstätte als Voraussetzung.
  • Im Bereich Spoken Word ist ein Nachweis über professionelle Auftritte von überregionaler Bedeutung zu leisten.

Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die .

Finanzieller Beitrag

  • Reise- und Aufenthaltskosten (Höhe variiert je nach Destination)
  • Zusätzlich können Autor:innen mit Kinderbetreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu CHF 1’000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Dies gilt auch, wenn das/die Kind/er betreut zuhause bleibt/en. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget aller Ausgaben vorzulegen.

Inhalt des Gesuchs

  • Beschreibung bzw. Skizze des Vorhaben, an dem während des Aufenthaltes gearbeitet wird bzw. zu dem vor Ort recherchiert wird.
  • Motivationsschreiben
  • CV und Publikationsliste
  • Arbeitsprobe (bei Text: maximal 20 Seiten) oder eine bereits abgeschlossene Arbeit, die für das Schaffen als repräsentativ eingeschätzt wird.

Eingabetermine und Entscheidfristen

Gesuchseingaben möglich ab1. July
Eingabedatum1. September
Eröffnung des Entscheids8 Wochen nach Eingabefrist
Frühestes Startdatum des Projekts8 Wochen nach Eingabefrist

Gesuchseingaben möglich ab: 1. July

Image by Dirk Koy

Allgemeine Voraussetzungen

Einleitung

Pro Helvetia fördert das professionelle zeitgenössische Schweizer Kunst- und Kulturschaffen (ohne Film) mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt die Entstehung neuer künstlerischer Werke und Produktionen, den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz, die Verbreitung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens ausserhalb der Schweiz sowie den internationalen Kulturaustausch. Als nationale Stiftung unterstützt Pro Helvetia nur Projekte von überregionaler bzw. internationaler Bedeutung und ergänzt die Fördertätigkeit von Kantonen und Städten.

Pro Helvetia tritt nur auf Gesuche ein, die vollständig und termingerecht eingereicht wurden.

Für eine Unterstützung setzt Pro Helvetia voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zur Schweiz aufweist,
  • von gesamtschweizerischer Bedeutung ist,
  • durch andere öffentliche oder private Mittel angemessen mitfinanziert wird,
  • faire Arbeitsbedingungen respektiert/gewährleistet

Bezug zur Schweiz

Der Bezug zur Schweiz ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Das Werk oder Vorhaben wird von Kunst- und Kulturschaffenden geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit oder ihren ständigen Wohnsitz nachweislich in der Schweiz haben, und regelmässige künstlerische Präsenz an relevanten Veranstaltungen in der Schweiz haben.
  • Das Werk oder Vorhaben wird von freischaffenden Gruppen oder von Kultureinrichtungen geschaffen, entwickelt oder umgesetzt, die ihren Kreationsort in der Schweiz haben und in der Schweiz regelmässig öffentlich tätig sind.

Gesamtschweizerische Bedeutung

Ein gesamtschweizerisches Interesse ist gegeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die am Vorhaben beteiligten Kunst- und Kulturschaffenden werden regelmässig von überregional anerkannten Kunst- und Kultureinrichtungen in anderen Regionen der Schweiz oder im Ausland präsentiert oder programmiert, und das aktuelle Vorhaben weist eine überregionale Ausstrahlung aus.
  • Das künstlerische Potenzial einer oder eines Nachwuchskunstschaffenden ist im Hinblick auf eine nationale oder internationale Laufbahn herausragend.
  • Das Vorhaben trägt wesentlich zur Entwicklung des Schweizer Kunst- und Kulturschaffens und zu dessen Verbreitung bei.
  • Das Vorhaben ist für den Austausch zwischen den Sprachregionen von wesentlicher Bedeutung.

Inhaltliche und qualitative Prüfung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert Pro Helvetia diejenigen Vorhaben, welche ihren Kriterien am umfassendsten entsprechen. Die Stiftung prüft, ob

  • das Vorhaben durch ausgeprägte Eigenständigkeit und fachliche Kompetenz sowie durch gesellschaftliche und inhaltliche Relevanz überzeugt,
  • das Vorhaben nach professionellen Standards umgesetzt wird,
  • der Aufwand der erwarteten Wirkung angemessen sind,
  • eine nachhaltige Wirkung absehbar ist.

Zudem legt die Stiftung Wert auf folgende Aspekte:

  • Das Vorhaben weist eine angemessene Berücksichtigung von Diversität auf.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit ressourcen-schonenden Arbeits- und Produktionsformen ist eingeplant.

Eingrenzungen

Ausgeschlossen sind Beiträge von Pro Helvetia, wenn

  • der gleiche Teil des Vorhabens bereits durch andere Instanzen des Bundes unterstützt wird (z.B. Bundesamt für Kultur, Präsenz Schweiz, Schweizerischer Nationalfonds, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit),
  • das Vorhaben Teil eines schulischen oder universitären Curriculums oder einer Aus- oder Weiterbildung ist (inkl. Dissertationen, Diplomprojekte, Hochschulstipendien usw.),
  • die Unterstützung Infrastruktur- und Ausrüstungskosten sowie den Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Archiven und Sammlungen betrifft,
  • das Vorhaben auf eine finanzielle Unterstützung durch Pro Helvetia nicht angewiesen ist.