Noss biros e partenaris en l’entir mund

Merkblatt: Werkbeiträge Design

Die unterstützten Projekte zeichnen sich aus durch klare unternehmerische Ziele, Originalität, formelle und gestalterische Qualität, Durchführbarkeit, sowie nachhaltigen Nutzen, hohen Innovationsgrad und Marktverständnis.

Die Werkförderung Design sieht eine Unterstützung in vier Förderphasen vor:

  1. Beitrag an die Konzeptentwicklung
  2. Beitrag an die Entwicklung von Prototypen
  3. Beitrag an die Produktion
  4. Beitrag an die Projekterweiterung

1. Generelle Förderkriterien

Die Werkbeiträge Design beziehen sich auf alle Bereiche der professionellen Designpraxis mit Ausnahme von interaktiven Medien. Letztere werden durch die Ausschreibung Interaktive Medien unterstützt.

2. Bewerbungsbedingungen

An der Teilnahme sind diejenigen Projektträger und Projektträgerinnen (Designer und Designerinnen oder Studios) berechtigt, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Fördermassnahmen richten sich an Projektträger und Projektträgerinnen, die entweder Schweizer Staatsangehörige sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Im Falle eines mehrköpfigen Studios müssen mindestens 50% der Beteiligten entweder Schweizer Staatsangehörige sein oder ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Der Projektträger oder die Projektträgerin ist gleichzeitig Ideengeber oder Ideengeberin des Projektes.
  • Projektträger und Projektträgerinnen können bis sieben Jahre nach dem Studienabschluss oder innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Firmengründung (als juristische Person) ihr Projekt einreichen.
  • Die Projektrealisierung geschieht nach professionellen Standards.
  • Das Projekt zeichnet sich durch einen hohen Innovationsgrad aus.

Das Gesuch muss über ein verantwortungsbewusstes Designkonzept verfügen und bewusst auf die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt eingehen

Zusätzliche Kriterien für den Produktionsbeitrag und den Beitrag an eine      Projekterweiterung:

  • Eine fundierte Recherche der Zielgruppen und des zukünftigen Marktes ist nachweisbar.
  • Das Projekt muss durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden. Einzelfirmen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Bereitschaft besteht, diese in eine juristische Person umzuwandeln.
  • Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte sind geregelt und liegen beim Projektträger oder der Projektträgerin.

3. Eingrenzungen

Keine Beiträge spricht Pro Helvetia an

  • Infrastrukturkosten
  • Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne
  • Unikate, kunsthandwerkliche Projekte, Neuauflagen, Galerieprojekte
  • Promotionsplattformen für Designerinnen und Designer

4. Projekteingabe

  • Eingabetermine für alle Fördermassnahmen sind der 1. März und 1. September (jeweils Mitternacht)
  • Es werden keine rückwirkenden Beiträge gesprochen. Die entsprechende Projektphase darf frühestens vier Monate und spätestens 1 Jahr nach dem Eingabetermin fertiggestellt sein.
  • Pro Helvetia nimmt Gesuche ausschliesslich via www.myprohelvetia.ch entgegen.
  • Sämtliche Unterlagen sind prinzipiell in Englisch einzureichen. Falls der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin über keine Englischkenntnisse verfügt, muss er/sie die Unterlagen in Deutsch, Französisch oder Italienisch mit einer Projektzusammenfassung von maximal 1 A4-Seite ergänzen. Letztere wird von Pro Helvetia für die Jurierung ins Englische übersetzt.
  • Es kann höchstens ein Projekt pro Förderstufe eingereicht werden.
  • Im Falle einer Ablehnung kann dasselbe Projekt höchstens einmal erneut eingereicht werden.
  • Das Gesuch muss vollständig und termingerecht eingereicht werden.

5. Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte findet durch eine Fachjury statt und wird in englischer Sprache durchgeführt. Die Auswahl beruht auf der Basis der Dossiers, die spezifisch für die einzelnen Förderphasen eingereicht werden. Pro Helvetia behält sich vor, Gesuche einer anderen Förderphase zuzuordnen.

Bei Werkbeiträgen mit Einreichungstermin 1. März findet die Jurierung Ende April statt, die Projektträger und Projektträgerinnen werden spätestens bis Ende Mai schriftlich kontaktiert.

Bei Werkbeiträgen mit Einreichungstermin 1. September, findet die Jurierung Ende Oktober statt, die Projektträger und Projektträgerinnen werden spätestens bis Ende November schriftlich kontaktiert.

6. Milestones-Planning

Mit allen Gesuchstellenden, deren Projekte positiv beurteilt wurden, wird ein Milestones-Planning aufgesetzt. Dieses Dokument beinhaltet punktuelle Massnahmen, Projektmeilensteine inklusive Zeitplanung sowie terminlich abgestimmte Unterstützungsbeiträge. Es wird entlang der Projektsituationen mit den Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfängern individuell verhandelt. Ziel ist immer der Projekterfolg und der Kompetenzaufbau entlang des Projektfortschritts.

7. Die vier Förderphasen

7.1 Konzeptbeitrag

Der Konzeptbeitrag unterstützt die Recherche vor der Entstehung eines Prototyps. In dieser Phase wird der Kreativprozess unterstützt, indem dem Projektträger bzw. der Projektträgerin eine Recherche (z.B. Material- und Funktionalitätsrecherche, Projekt- oder Prozessvorbereitung und -überprüfung) ermöglicht wird, die ein konkretes Projekt betrifft.

Der Konzeptbeitrag ist auf maximal CHF 10’000 begrenzt.

Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)

Ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen als pdf in folgender Reihenfolge und Bezeichnung:

  1. Beschreibung des geplanten Projektes (max. 5 A4 Seiten) inkl.:
    • Ausführlicher Projektbeschrieb mit Bildern oder Skizzen
    • Entwicklungsplan und Vision des Projektes
  2. Lebenslauf der Beteiligten und Portfolio
  3. Budget inkl. Angaben zu eigenem Arbeitsaufwand

7.2 Beitrag an die Entwicklung von Prototypen

Dieser Beitrag unterstützt die Entwicklung von Prototypen, einer Nullserie oder einer Musterkollektion.

Der Beitrag ist auf maximal CHF 20’000 begrenzt.

Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)

Ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen als PDF in folgender Reihenfolge und Bezeichnung:

  1. Konzeptpapier (max. 10 A4 Seiten) inkl.:
    • Ausführlicher Projektbeschrieb
    • Entwicklungsplan des Projekts, Produktions- und Vermarktungsplan
    • Value Proposition (Formular auf www.myprohelvetia.ch abrufbar)
    • Prototypenpläne und erste Visualisierungen
  2. Lebenslauf der Beteiligten und Portfolio sowie Projektorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten und Struktur
  3. Detailliertes Budget inkl. Angaben zu eigenem Arbeitsaufwand sowie Finanzierungsplan

7.3 Beitrag an die Produktion

Dieser Beitrag unterstützt die erste Produktion eines Projekts auf der Basis eines vollendeten Prototyps oder einer Musterkollektion und einer mündlichen Präsentation («Pitch»).

Ausgerichtet wird die Unterstützung in Form einer Komplementärfinanzierung («Matching Grant»). Die Vergabe setzt voraus, dass der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin das Projekt selbst finanziert (Eigenmittel) oder über eine– Drittfinanzierung verfügt (z. B. private Investition, Crowdfunding-Kampagne, Verlagsvertrag, Koproduktionsvertrag). Diese Finanzierung muss schriftlich belegt sein.

Höhe der Unterstützung: Maximal in der Höhe der Eigen- oder Drittfinanzierung (bis zu CHF 50 000)

Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)

Ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen als PDF in folgender Reihenfolge und Bezeichnung:

  1. Konzeptpapier (max. 10 A4 Seiten) inkl.:
    • Ausführlicher Projektbeschrieb mit Plänen, Visualisierungen usw.
    • Vermarktungsstrategie
    • Kostenschätzung/Offerten der geplanten Produktion
    • Value Proposition (Formular auf www.myprohelvetia.ch abrufbar)
  2. Lebenslauf der Beteiligten, Portfolio sowie Projektorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten und Struktur
  3. Detailliertes Budget inkl. Angaben zu eigenem Arbeitsaufwand sowie Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Eigen- oder Drittfinanzierung
  5. Schriftlicher Nachweis über Urheberrechte sowie alle anderen Nutzungsrechte des Projektes.

Pitch-Session vor der Jury
Die Projekte, welche den formellen Kriterien entsprechen, werden zu einer mündlichen Präsentation (sieben Minuten Pitch und sieben Minuten Fragen der Jury) vor der Fachjury eingeladen.

7.4 Beitrag an eine Projekterweiterung

Dieser Beitrag unterstützt die Skalierung eines Projekts zu einem erfolgreichen Produkt. Der Beitrag wird sowohl auf der Basis eines bereits vorangeschrittenen Projektes, einer ersten Produktserie, einem ersten Erfolg als auch mit Blick auf dessen Potenzial für mittel- und langfristigen Erfolg vergeben.

Beispiele hierzu: Internationalisierungsstrategie, Kooperation mit neuem Partner, PR- und Marketingmassnahmen, individuelle Promotionsmassnahmen, Erstellung von e-Shop, Business-Tour, etc.

Ausnahme: Teilnahme an bestehenden Promotionsplattformen. Diese werden durch das Format: “Individuelle Teilnahme an internationalen Plattformen” unterstützt, siehe Wegleitung Design.

Die ergänzende Unterstützung ist auf maximal CHF 20’000 begrenzt.

Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)

Ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen als PDF in folgender Reihenfolge und Bezeichnung:

  1. Konzeptpapier (max. 10 A4 Seiten) inkl.:
    • Skalierbarkeit oder detaillierter Beschrieb der zu finalisierenden Projektphase
    • Präsentation des Projektes
    • Value Proposition (Formular auf www.myprohelvetia.ch abrufbar)
  2. Lebenslauf der Beteiligten, Portfolio sowie Projektorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten und Struktur
  3. Detailliertes Budget inkl. Angaben zu eigenem Arbeitsaufwand sowie Finanzierungsplan
  4. Schriftlicher Nachweis über Urheberrecht sowie alle anderen Nutzungsrechte des Projektes.