Merkblatt: Werkbeiträge Interaktive Medien
Im Fokus der Förderung stehen digitale Inhalte, deren Nutzung ein hohes Mass an Interaktion erfordert. Diese ist dann gegeben, wenn die Aktion der Nutzerin oder des Nutzers grosse Auswirkung auf den Inhalt hat.
Die unterstützten Projekte zeichnen sich aus durch Originalität, formale und gestalterische Qualität, Durchführbarkeit, einen hohen Innovationsgrad und potenzielle Markttauglichkeit.
Mit Werkbeiträgen unterstützt werden drei Projektphasen
- Vor-Produktion
- Produktion
- Postproduktion
1. Bewerbungsbedingungen
- Die Werkbeiträge richten sich an eigenständige interaktive Inhalte für Computer, Mobiltelefon, Tablet, Spielkonsole, Virtual-Reality-Brille oder andere Plattformen. Neben den allgemeinen, oben genannten Voraussetzungen müssen folgende zusätzliche Bedingungen erfüllt sein:
- Die Fördermassnahmen richten sich an Projektträger und Projektträgerinnen, die entweder Schweizer Staatsangehörige sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben
- Im Falle eines mehrköpfigen Studios müssen mindestens 50% der Personen in leitenden Funktionen entweder Schweizer Staatsangehörige sein oder ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben
- Die Projektrealisierung und -verwertung geschieht nach professionellen Standards
- Projektträger und Projektträgerinnen können ihr Projekt bis sieben Jahre nach dem Studienabschluss oder innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Firmengründung (als juristische Person) einreichen
- Der Inhalt beruht auf einem eigenständigen Konzept – ebenfalls zulässig sind Fortsetzungen oder Weiterentwicklungen eines eigenen, bereits realisierten und vertriebenen Projekts
- Das Projekt zeichnet sich in kreativer und technologischer Hinsicht durch einen hohen Innovationsgrad aus
Zusätzliche Bedingungen für Beiträge an Produktion und Postproduktion
- Das Projekt muss durch eine juristische Person (GmbH, AG, etc.) eingereicht werden.
- Einzelfirmen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Bereitschaft besteht, diese in eine juristische Person umzuwandeln.
- Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte sind geregelt und liegen beim Projektträger oder der Projektträgerin.
- In der Produktionsphase müssen die Mittel von Pro Helvetia ausschliesslich für die Entwicklung von Inhalten verwendet werden.
2. Ausschlüsse
Keine Beiträge spricht Pro Helvetia an
- Infrastrukturkosten
- Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen einer Werbekampagne
- Inhalte mit ausschliesslich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht
- Projekte zu Promotionszwecken
- Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen
- Gewaltverherrlichende Inhalte
- Inhalte mit pornografischem Charakter
- Rein technologische Projekte ohne erkennbare erzählerische und/oder ästhetische Inhalte
3. Projekteingabe
- Eingabeschluss für alle Fördermassnahmen sind der 1. März und der 1. September (jeweils Mitternacht).Es werden keine rückwirkenden Beiträge gesprochen. Die entsprechende Projektphase darf frühestens vier Monate und spätestens 1 Jahr nach dem Eingabetermin fertiggestellt sein
- Gesuche sind ausschliesslich via myprohelvetia.ch einzureichen
- Grundsätzlich sind alle Unterlagen auf Englisch einzureichen. Falls der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin nicht über ausreichende Englischkenntnisse verfügt, muss er oder sie das deutsch-, französisch- oder italienischsprachige Dossier mit einer Projektzusammenfassung von maximal einer A4-Seite ergänzen. Letztere wird von Pro Helvetia für die Jurierung ins Englische übersetzt
- Es kann höchstens ein Projekt pro Förderstufe eingereicht werden
- Im Falle einer Ablehnung kann dasselbe Projekt höchstens ein weiteres Mal in der gleichen Förderstufe eingereicht werden, muss dafür aber einen entscheidenden Fortschritt aufweisen
- Das Gesuch muss vollständig und termingerecht eingereicht werden
4. Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte findet durch eine Fachjury statt und wird in englischer Sprache durchgeführt. Die Auswahl beruht auf der Basis der Dossiers, die spezifisch für die einzelnen Förderphasen eingereicht werden. Pro Helvetia behält sich vor, Gesuche einer anderen Förderphase zuzuordnen.
Bei Werkbeiträgen mit Einreichungstermin 1. März findet die Jurierung Ende April statt. Die Projektträger und Projektträgerinnen werden spätestens bis Ende Mai schriftlich kontaktiert.
Bei Werkbeiträgen mit Einreichungstermin 1. September, findet die Jurierung Ende Oktober statt, die Projektträger und Projektträgerinnen werden spätestens bis Ende November schriftlich kontaktiert.
5. Milestones-Planning
Mit allen Gesuchstellenden, deren Projekte positiv beurteilt wurden, wird ein Milestones-Planning aufgesetzt. Dieses Dokument beinhaltet punktuelle Massnahmen, Projektmeilensteine inklusive Zeitplanung sowie terminlich abgestimmte Unterstützungsbeiträge. Es wird entlang der Projektsituationen mit den Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfängern individuell verhandelt. Ziel ist immer der Projekterfolg und der Kompetenzaufbau entlang des Projektfortschritts.
6. Förderphasen und Bewerbungsdossiers
6.1 Beitrag an die Vor-Produktion
Unterstützt wird die Entwicklung von interaktiven Inhalten. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines frühen Prototyps oder Version. Maximale Höhe der Unterstützung: CHF 20’000.
Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)
Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen
- Früher Prototyp oder Version
- Trailer zum Projekt (max. 2 Minuten)
- Projektbeschrieb (eine PDF-Datei, max. 20 Seiten), bestehend aus
- Visuals, Lebensläufe der wichtigsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschliesslich Datum der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister)
- Marktanalyse (mit Zielgruppenbeschreibung)
- Plan für Entwicklung, Produktion und kommerziellen Vertrieb
- Budget und vollständiger Finanzierungsplan (auf myprohelvetia.ch auszufüllendes Formular)
6.2 Beitrag an die Produktion
Unterstützt wird die Produktionsphase eines Projekts. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines fortgeschrittenen Prototyps bzw. Version oder eines vollendeten Piloten sowie des eingereichten Präsentationsdossiers und einer mündlichen Präsentation («Pitch»).
Ausgerichtet wird die Unterstützung in Form einer Komplementärfinanzierung («Matching Grant»). Die Vergabe setzt voraus, dass der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin das Projekt selbst finanziert (Eigenmittel) oder über eine – schriftlich belegte – Drittfinanzierung verfügt (z. B. private Investition, Crowdfunding-Kampagne, Verlagsvertrag, Koproduktionsvertrag). Arbeitsaufwand wird nicht als Eigenfinanzierung akzeptiert.
Höhe der Unterstützung: Maximal in der Höhe der Eigen- oder Drittfinanzierung (bis zu CHF 50’000).
Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)
Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen
- Vertical Slice & Prototyp
- Trailer zum Projekt (max. 2 Minuten)
- Projektbeschrieb (einzelne PDF-Datei, max. 25 Seiten), bestehend aus:
- Visuals
- Leistungsausweis der wichtigsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und langfristige Strategie des Studios
- Businessplan inklusive Budget und Finanzierungsplan (auf myprohelvetia.ch auszufüllendes Formular), Plan für Produktion und Kommerzialisierung des Projekts, Marktpositionierung (inkl. Zielgruppenanalyse, Preisgestaltung, Benutzereinbindung, etc.), Kommunikations- und Distributionsstrategie
- Schriftlicher Nachweis der Eigen- oder Drittfinanzierung, bzw. dass das Geld zahlungsbereit ist (d. h. einlösbarer Kredit) und dass es für die eigentliche Produktionsphase verwendet wird, bestehend aus:
- Einem unterzeichneten Vertrag oder einem aktuellen Kontoauszug
- Ein unterzeichnetes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin diesen Geldbetrag in die Produktion investiert.
Pitch-Session vor der Jury (online)
Die Projekte, welche den formellen Kriterien entsprechen, werden zu einer mündlichen Präsentation (sieben Minuten Pitch und sieben Minuten Fragen der Jury) vor der Fachjury eingeladen.
6.3 Beitrag an die Postproduktion
Unterstützt werden Marketingmassnahmen oder Übertragung auf andere Plattformen eines fertiggestellten Projekts. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines fortgeschrittenen Prototyps sowie des Beschriebs der geplanten Vertriebsstrategie.
Maximale Höhe der Unterstützung: CHF 20 000.
Zusammensetzung des Dossiers (Englisch)
Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular mit folgenden Beilagen
- Aktuelle spielbare Version des Projekts
- Trailer zum Projekt (max. 2 Minuten)
- Verbreitungsstrategie (einzelne PDF-Datei, max. 15 A4-Seiten) inklusive
- Beschrieb der Verbreitungsstrategie
- Aktuelle Verkaufs-/Downloadzahlen
- Preisvorstellungen
- Reviews
- Leistungsnachweis des Studios
- Budget und vollständiger Finanzierungsplan (auf myprohelvetia.ch abrufbares Formular